B  I  B  L  I  O  T  H  E  C  A    A  U  G  U  S  T  A  N  A
           
  Walther Ekhardi
um 1350 - nach 1408
     
   



H a n d t b u c h / D a r i n n e n   i n   k u e r t z e
z u   b e f i n d e n / w a s   s i c h   f a s t
t e g l i c h   b e y   G e r i c h t e   z u t r e g t / . . .
A l l e s   u m b   d e s   G e m e i n e n
M a n n e s   W i l l e n   z u s a m m e n   g e b r a c h t /
u n d   i n   D r u c k   v e r f e r t i g e t . . .


1 5 7 6

Textgrundlage:
Die digitale Transkription des
Drucks von 1576 durch die
Akademie der Wissenschaften in
Göttingen (DWB-Thesaurus),
die leider im Netz nicht
mehr verfügbar ist.


__________________________________________________________

Register
Prolog
Erstes Buch
Zweites Buch
Drittes Buch
Viertes Buch
Fünftes Buch
Sechstes Buch
Siebtes Buch
Achtes Buch
Neuntes Buch
Epilog

Verwendete Sonderzeichen


__________________________________________________________
 
A c h t e s   B u c h :

Hie in diesem Achten
vnserm buche / wollen wir sagen von des
Raths ordnunge / koehre vnd handlunge / wie man
die bestetigen sol mit dem Eyde / vnd jhr Gesinde
vnd alle Handtwercks leute gehorsam zu sein.
      Articulus Primus.

Hie wollen wir sagen / von gelobter krafft
vnd bekentnisse / die da vor dem Ra+he geschehen
/ krafft vnd macht hat.
      Articulus 2.

Hier wollen wir sagen / von misshandelunge
der Rahtsmanne / Scheppen / vnd von andern
jhren geschwornen Dienern in der Stadt
gewerbe / was die busse sey / vnd wie
man das sol richten.
      Articulus 3.

Hier wollen wir sagen / in Weichbilde
vor dem Rathe / ob ein Hoffman wil Buergerrecht
gewinnen / wie man den bestetigen soll /
vnd Buergerrecht geben.
      Articulus 4.

Hier wollen wir sagen / Was wilkoere ein
Raht zu setzen hat von rechte / vnd
was busse.
      Articulus 5.

Hie wollen wir sagen / Was wilkoere die
von Magdeburgk haben gesatzt auff die Hochzeitleute
/ wie man das sol halten / mit koste vnd mit
kleidern vnd mit Spielleuten.
      Articulus 6.

Hier wollen wir sagen / von der Hoken
rechte / wie das stehen sol / vnd wie der Raht darueber
richten sol / vber alle handlunge / vnd vber vnrecht
gewicht / vnd vber falschen speisekauff.
      Articulus 7.

Hier wollen wir sagen / von dem Garbretern
/ wie sie jhren Speisekauff sollen halten.
      Articulus 8.

Hier wollen wir sagen von dem Becker
Ampte / wie sie das halten soellen nach der zeit.
      Articulus 9.

Hier wollen wir sagen von Muehlrechte /
wie man das sol halten / nach Goettlichem
Rechte vnd Gesetze.
      Articulus 10.

Hier wollen wir sagen / von den Fleischhawerrechte
/ Wie die Fleisch soellen halten an
jrem Kauffe vnd schlachtung.
      Articulus 11.

Hier wollen wir sagen / Wie die Schuster
vnd Gerber an jrem Rechte bestehen.
      Articulus 12.

Hie wollen wir sagen von der Kramer
recht / Wie das ist gesa+zt.
      Articulus 13.

Hier wollen wir sagen / von Goltschmieden
vnd si+b+rbrennern / Wie sich die halten
soellen an jrem Ampte.
      Articulus 14.

Hier wollen wir sagen von allerley Schmiederecht /
wie man das in Weichbilde sol halten.
      Articulus 15.

Hier wollen wir sagen / von der Kuersener
Recht / wie die mit zeitlicher Arbeit jhr
Handwergk soellen halten.
      Articulus 16.

Hier wollen wir sagen / von den Weiss
gerbern / Beuteler und Teschener.
      Articulus 17.

Hier wollen wir sagen von der
Kannegiesser Recht.
      Articulus 18.

Hier wollen wir sagen / von den Weintzern.
      Articulus 19.

Hier wollen wir sagen / wie der Schneider vnd der
A+twelcker zu Weichbilderecht sich halten
soellen.
      Articulus 20.

Hier wollen wir sagen von den Platnern
vnd Pantzermachern.
      Articulus 21.

Hier woll+n wir sagen / von den Meltzern vnd
Brawern / vnd von jrem gesinde / wie die
auch den Rathe schweren.
      Articulus 22.

Hier wollen wir sagen / von den Toepffern /
wie die jhr Handwerck halten soellen.
      Articulus 23.

Hier wollen wir sagen von den Schwerdfegern
vnd die Sensenschlager.
      Articulus 24.

Hier wollen wir sagen / Von den Handwercksleuten
/ welche zusammen gesatzt sind / ein Baner
zu haben vnd zu fuehren.
      Articulus 25.
 

N e u n t e s   B u c h :

Hie in diesem neunden
Buche wollen wir sagen / von mancherley
Artickel / die sich verlauffen in dem Rechte / Als
von den Stadschreibern / falschen Brieffen / von
Leistungen / vnd in den Rechten Leibgedingen / vnd
von Klage vmb Erbe vnd Lehengut / vnd wie man
die Buerger fuer auswendig Gerichte nicht mag laden.
      Articulus Primus.

Hie wollen wir sagen / Wie man die buerger
aus dem Stadgerichte nicht laden mag / in ein
ander Gerichte / vnd vmb was sachen / vnd wie
man in auswendigen gerichte klagen
vnd antworten mus.
      Articulus 2..

Hie wollen wir sagen / Von Eygenschafft
der Leute / Was Eygenschafft sey / und wo
von sie komen ist.
      Articulus 3.

Hier wollen wir sagen / Von dem Freygelassenen
Rechte / vnd in was Sachen ein Herr sein Eygen
mus frey geben / vnd wer eigene leute nicht
mag frey geben / vnd wie der Herr sein Eygen fuer
Gerichte vmb Vngerichte vertretten mag /
vnd dauon Freyen.
      Articulus 4.

Hier wollen wir sagen / von der Dienstleute
Recht / das sich eins theiles in Eygenschafft
zeuhet / als jhr werdet hoeren.
      Articulus 5.

Hie wollen wir sagen bescheidelich / was
gewalt der Vater hat vber seine Kinder / dieweil sie
noch in seinem Brote seind / vnd mit was sachen ein
Kindt seiner Eltern gut verwircket / vnd wer seinen
Vater oder Mog toedet / durch erwartunge
seines Erbes.
      Articulus 6.

Hier wollen wir sagen / Wie der Vater
seinen Sohn verantworten mag / vnd ausziehen
vor Gerichte vnd vngerichte.
      Articulus 7.

Hier wollen wir sagen / Wie der Sohn
den Vater verantworten mus nach seinem
tode / was vngerichtes er gethan hat
bey seinem leben.
      Articulus 8.

Hier wollen wir sagen / Wer Hergewehr
fordern mag / vnd was die Frawe zu Hergewehr
geben sol / vnd wie man dem Manne sein
Bette bereiten sol.
      Articulus 9.

Hier wollen wir sagen / Von dem Gerade /
wer das von rechte nemen sol / vnd was Gerade
ist / vnd was darzu gehoeret.
      Articulus 10.

Hier wollen wir sagen / Von Leibgedinge /
vnd was Leibgedinge ist / vnd was Morgengabe
vnd Brautschatz ist.
      Articulus 11.

Hier wollen wir sagen / Wie das etliche
Stedte seind in Sechsischer art / da die Frawen das
dritte theil nemen an erbe vnd an eigen / das von
dem Manne erstorben ist / So gibt man
weder Gerade noch Hergewehr.
      Articulus 12.

Hier wollen wir sagen / Was Rechts ein
Man hat an seines Weibes gute / an fahrender
Habe / nach jhrem tode / vnd an anderem gute / an
eigen / Lehen / Leibgedinge / vnd an Zinssgute / vnd wie
Frawen viererley Lehen haben an jrem gute / vnd wie
man das Weib aus jhres Mannes gute nicht weisen
sol / die da ein Kindt tregt / ehe sie es gebiert / vnd
wie das Weib erbet vnd nicht erbet / vnd
von Leibzucht / etliche nottuerfftige stuecke.
      Articulus 13.

Hier wollen wir sagen / Von inleger vnd
von leistunge / vnd von geysel setzen / wie man
deme folgen sol vmb schuldt / alleine leistunge vnd
geysel setzen von gesatztem Rechte nicht
ist / sondern von gewonheit vnd von wilkoer.
      Articulus 14.

Hie wollen wir sagen / Von mancherley
Juedenrecht / das sie etlicher massen in Schuldtrecht
zeuhet / als man die in etlichen Landen
leget / zu mahl not ist zu wissen.
      Articulus 15.

Hie wollen wir sagen / Wie Jueden Christenleute
gewehre vnd nicht gewehren moegen /
was dinges / vnd ob ein Juede vngerichte
thut an einem Christen / wie man das sol richten.
      Articulus 16.

Hier wollen wir sagen / Erbe auffreichen /
und wie der Richter Friede sol darueber richten vnd
wircken / vnd von mancherley Klage vnd ansprache /
Erbes vnd gutes / vnd wie sich ein Man sein Erbgut
behalten sol / vnd beweisen / vnd ob zweene ein Gut
ansprechen / wie sie die vmbsassen entscheiden
suellen / nach jhrer beyder beweisung / vnd letzten mit
einem Wasser vrtheil.
      Articulus 17.

Hier wollen wir sagen / Von mancherley
Geloebde Erbe aufzuloesen.
      Articulus 18.

Hier wollen wir sagen / Von Lehengute /
vnd was Lehengut ist / vnd wer Lehengueter
haben vnd nicht haben sol vnd mag.
      Articulus 19.

Hier wollen wir sagen / Von gutes inweisunge /
vnd wie man Gewehre gebrechen vnd nicht
gebrechen mag / vnd wie man die inweisunge
bynnen jahre vnd tage mag widersprechen
mit rechte.
      Articulus 20.

Hier wollen wir sagen / Von Mietung vnd von
Gute / das man aus thut zu Zinse / vnd von
Gebewde / das ein Man bawet auff frembden gute
vnd was Lehnerben sein / vnd wie der Herr den
Zinssman sol auffsagen / vnd von dreyerley gute /
Eygen vnd von vermietem gute eygen / vnd
wer auff Zinssgute nicht sitzen sol.
      Articulus 21.

Hier wollen wir sagen / Von etlicher Klage /
die auff gut gefallen / also / ob man einen Beklagten
in seine gegenwertigkeit / vnd vmb Lehen oder Eygen /
vnd von vnrechter gewehr / vnd von zweyerley Klage
vmb Lehen / vnd wie Fuersten mit Bothen / vnd
mit Brieffen gewehren moegen / vnd wie
man Lehen vnd Eygen sol gewehren.
      Articulus 22.

Hier wollen wir setzen vnsern letzten
Artickel / zu einer Beschliessung dieses Buches /
vnd sagen / wie das der Richter kein gebot
auff das Landt setzen mag / ohn des
Landes wilkoehr.
      [Articulus 23.]

_____________
 
Verwendete Sonderzeichen:
  • Unterstrichene Buchstaben haben im Original einen Strich über dem Buchstaben.

  • + steht für unlesbare Zeichen im Original.

  • o bzw. u mit nebenstehenden kleinen e steht für o bzw. u mit darübergestelltem e.