INTERNATIONALES PROJEKTMANAGEMENT
  
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Entsendungsvertrag
 
Unter einer Entsendung im arbeitsrechtlichen Sinne, versteht man im Allgemeinen eine befristete, weisungsgemäße Aufnahme und Ausübung einer beruflichen Tätigkeit durch einen Mitarbeiter für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen im Rahmen eines deutschen Beschäftigungsverhältnisses.
Darüber hinaus gilt es auch als Entsendung, wenn ein Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Tätigkeit im Ausland eingestellt wird und vorher für den entsendenden Arbeitgeber im Inland noch nicht tätig war.
Keine Entsendung im arbeitsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Ausland eingestellt wurde und in ein Drittland entsendet wird, oder wenn der Arbeitnehmer im Ausland lebt und dort eine Beschäftigung für einen deutschen Arbeitgeber beginnt. Auf die Bedeutung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne wird noch unter Punkt 3, Sozialversicherung bei Auslandsentsendung, näher eingegangen.

Bei der Entsendung im arbeitsrechtlichen Sinne wird je nach Dauer des Aufenthaltes unterschieden nach:
Dienstreise (bis zu drei Monate)
Abordnung (drei bis zwölf Monate)
Delegation (zwölf Monate bis drei Jahre)
Versetzung (befristeter - / unbefristeter Zeitraum)

Weitere Inhalte des Kapitels:
Begriffsbestimmung
Definition
Zweck der Entsendung
Vertragsarten
Einkommensfindung
Bestandteile der Vergütung
Sozialversicherung bei Auslandsentsendung
Vorbereitung auf die Entsendung

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