BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Zedlers Universal-Lexicon

1732 - 1754

 

Grosses vollständiges Universallexikon

aller Wissenschaften und Künste

 

Band XII (H - He)

1735

 

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Hamburg, Lat. Hamburgum, Hammaburgum, Hainmeburgum, Hammonia Marionis, Hammonis Castrum, ehe Mahls Hainburch, Hamborgh, Hamaburg, Hamborch, Hammonis Castrum, Hamborg, ehe Mahls Hamaburg, Hohenburg, Hochburg, eine berühmte, grosse, reiche und Volckreiche Hansee- Handels- und freye Reichs-Stadt im Herzogthum Holstein, 7. Meilen von Lüneburg, 10. von Lübeck und 18. von der See gelegen. Gegen Süden wird sie von der Elbe, gegen Osten von der Bille, gegen Norden aber von der Alster benetzet, welche letztere der Stadt, sonderlich mit Treibung derer Mühlen grossen Vortheil giebt, und sich nach Mahls in jene ergeußt. Die Ebbe und Fluth des Meeres wird allhier sehr wohl wahrgenommen; Sie hat 5. Haupt-Kirchen, 1. Dom-Kirche und 7. Neben-Kirchen, 84. Brücken, 38. Wasser-Mühlen, 6. Schleussen, 6. Wind-Mühlen, 6. grosse Marckt-Plätze, 5. Berge und 3. Wasser-Künste. Das Raths-Collegium bestehet aus 4. Bürgermeistern, 3. Syndicis, 20. Raths-Herren, deren 10. Gelehrte, 10. aber Handels-Leute sind, und 3. Secretariis. Das Ministerium bestehet aus 29. Gliedern, deren Haupt der Senior ist. Sie wird in die Alt- und Neu-Stadt getheilet, ist mit einem Walle und 23. Boll-Wercken, wie auch tieffen und breiten Wasser-Gräben wohl befestiget, und ist das neue Werck vor dem Stein-Thore, ingleichen die Stern-Schantze zwischen dem Altonauer- und Damm-Thore sonderlich considerabel, hat 6. Thore und 3. Einfahrten zu Wasser, den Ober-Baum, den Nieder-Baum, welcher der gröste Hafen der Stadt ist, darinnen die grösten Schiffe liegen, und die Alster. Unter andern Gebäuden find das Rath-Haus, die Börse, das schöne Zeug-Haus, und die Banco, nebst dem Prouiant- Zucht- und Waysen-Häusern sehens-würdig. Sie hat ein grosses Gebiete, dazu das Amt Ritzebütel, das Städtlein Bergedorf, 2. Meilen von Hamburg, nebst denen 4. Maschländern, welche letztern sie mit Lübeck gemeinschafftlich besitzet, ingleichen im Holsteinischen der Billwerder, Ochsenwerder, Eppendorfer Kirche, nebst noch 4. andern Dörffern, wie auch Neumühlen unweit Ottensee gehören; so hat sie auch einen austräglichen Zoll, der Tollenspicker oder Zollenspicker genannt, bey der Uberfahrt der Elbe unweit Winsen, welches ein Paß 4. Meilen von Hamburg. Sie ist Lutherischer Religion, doch hat sie auch Reformirte, Mennonisten und Catholicen zu Einwohnern, wovon die erstere und letztere ihren GOttes-Dienst bey denen anwesenden Residenten ihrer Religion, die Reformirte iedoch vornemlich zu Altona ihre rechte Gemeine haben. Es ist auch ein Dom-Capital daselbst, welches nach Bremen gehöret, und aus dem Probste, Dechant und 12. Canonicis bestehet. Uber dies hat sie auch ein Gymnasium illustre, und auf der Johannis Schule eine sehens-würdige Bibliothec, welche täglich 4. Stunden geöffnet wird. Wegen ihrer Lage können sich die Gelehrten nicht vergleichen, in welchem Lande Hamburg eigentlich liege. Man schreibet zwar durchgehends, daß es in Chersoneso Cimbrica liege, dahero kommt es auch, daß die, welche die Gambrivier und Cimbrer vor ein Volck halten, Hamburg Augustam Gambriviorum und auch Cimbrorum nennen, gleichwohl [Sp. 334] aber hält dieses Lambecius vor Unrecht, und suchet zu behaupten, daß Hamburg keines Weges in Chersoneso Cimbrica, sondern vielmehr in demjenigen Landes-Striche gelegen, welchen Ptolomaeus Ceruicem Chersonesi Cimbricae nennet, und dasjenige Stück begreifft, was dies Seits nach Teutschland zu bis an die Trave und an dem Ort, wo die Bille in die Elbe fällt, befindlich ist, und der sonder Zweifel die Wohnung derer Sachsen gewesen. Ihr Name wird von einigen von denen Hammen oder Schincken hergeführet, weil die benachbarten solche häuffig dahin gebracht, und denen Schiff-Leuten verkaufft haben. Andere leiten solchen her von dem Joue Hammone, dessen Bildniß der Kayser Carolus M. allda soll zerstöret haben. Leibnit. Script. Rer. Brunsu. Tom. I. p. 260. Dieser Hammon oder Hamoys saß in ihrem Tempel auf einem Stuhle als ein König, hielt in seiner lincken Hand einen Scepter, in der Rechten ein bloß Schwerd, ihm waren zur Rechten Neptunus, Pluto, Mars, Vulcanus, Mercurius, Apollo, zur Lincken Juno, Ceres, Vesta, Pallas, Diana, Venus. Aus seinem Munde gieng ein Blitz gegen der rechten Hand, gegen der lincken ein Donner mit feurigen Funcken. Auf seinem Haupte hatte er einen goldenen Adler, unter denen Füssen den Teufel. Excerpta Sax. ex Monacho Pirn. ap. Mencken. Script. Rer. Germ. II. p. 1619. Eginhardi Annal. Fuld. ad an. 808. Albert. Staders. p. 197. von Bünau Teutsche Kayser- und Reichs-Hist. Th. I. B. I. p. 156. Not. Calvör Nied. Sächs. p. 57. Welches andere wiederlegen. Basse Paneg. Princ. Anhalt apud Beckmann Access. Hist. Anhalt. 3. p. 8. Theils vermeynen, daß sie von denen Gambriuiis übrig sey, und vor Zeiten Gambriuium geheissen, daraus Hamburg worden. Krantzius in Metrop. Sax. I. 11. p. 8. deriviret den Namen von einem alten Sächsischen Helden Hama genannt. Am sichersten ist es den Namen von dem nahe daran gelegenen Walde, Hamma genannt, zu führen. Albinus Meißn. Land-Chron. Tit. 2. p. 22. Tratziger suchet solches aus einem Documente von 1338. zu erweisen. In demselbigen wird das Holtz die Hamm genennet, dem Rath von Hamburg käufflich überlassen. Es wird gesagt, Kayser Carl der Grosse habe an der Alster eine Festung Hammas-Burch oder Hobbuoch, Hohbuchi, genannt, anno 808. wieder die Wenden anlegen lassen, wie er denn auch das Bißthum daselbst angeleget haben soll, Crusius Schwäb. Chr. Th. I. B. 12. c. 7. p. 281. als sie aber an. 810. gantz zerstöret worden, habe sie in dem folgenden Jahre gedachter Carolus M. wieder erbauet. Abel Sächs. Alterth. I. §. 25. p. 134. 135. Micraelius Pommerl. II. 24. p. 109. 110. Am wahrscheinlichsten ist es, daß es bey der Ankunfft Caroli M. allbereit ein ziemlich wohlgebaueter u. nach Beschaffenheit derer Zeiten wichtiger Ort gewesen seyn müsse. Es ist solches daraus zu schlüssen, weil Carl der grosse die Stadt nicht allein mit einem Bischoffe versahe, sondern auch so gar denselben zum Metropoliten über alle Sclavische u. alle neu bekehrte Nordische Völcker und folglich über einen sehr weitläufftigen District zu setzen gedachte, Versuch zu einer Nachricht von Hamburg Th. I. p. 4. Solches bekräfftiget auch Eginhart, welchem man doch von Caroli M. Geschichten den meisten Glauben als einem Scriptori coaeuo beymessen kann, indem er sagt: der Kayser habe zwey Schlösser über die Elbe gebauet, denen Streiffereyen [Sp. 335] derer Sclaven Einhalt zu thun, wie solches beym Staphorst Hamb. Kirch. Gesch. Per. I. c. 2. Th. I. B. I. p. 10. zu lesen. Nach dem Tode Caroli M. machte sein Sohn Ludwig der fromme dieselbe zu einer Haupt-Stadt, und gab ihr Ansgarium zum ersten Ertz-Bischoff an. 831. wiewohl wegen der Hunnischen Unruhen die Confirmation erst an. 834. erfolgte. Philippus Caesar Append. Tri-Apostolatus Septent. Maderus Append. ad Adamum Bremens. p. 179. Mabillonius Actis Sanct. Ord. Bened. Sec. IV. II. p. 121. Tenzelius in Vindic. Contingianis Append. I. Dipl. 30. p. 25. 26. Auctor Vitae S. Clemberti Gremensis C. 1. Albertus Stadensis ad an. 833. Helmoldus Chron. Slav. apud Lindenbrogium de Script. Septentr. c. 4. pag. 190. Sethus Caluisius Magn. Oper. Chron. Walterus in Chronico Archiepiscopatu Bremensis apud Meibonium Rer. Germ. T. II. p. 19 ad 82. Bucelinus German. Sacr. P. I. p. 52. 53. Lambertus in Vita Anscharii 8. seq. Helmoldus in Chron. Slavor. I. 4. Adamus Bremensis Hist. Eccl. I. 16. Krantzius Metropol. I. 19. Arickiels Cimbrische Heyden-Bekehr. III. 7. pag. 126. 130. Lambecius Orig. Hamb. I. in Chron. & Auctar. Rer. Hamb. I. Baronius Annal. an. 826. Tom. 9. p. 942. Lindenbrogius Script. Sept. p. 125. Pontanus Hist. Dan. L. 4. p. 97. Witfeld Chr. Dan. T. I. n. 56. pag. 21. Leuckfeld Beschreibung von Halberstadt p. 42. In dem Confirmations Documente wird der Hamburgische Ertz-Bischoff zum Metropoliten über die Nordischen Länder gemacht, und der Pabst ernennete denselben und alle Nachfolger zu Legatis des Päbstlichen Stuhls in allen Nordischen Ländern. Schurtzfleisch in Strictur. ad Histor. Herford. §. 7. Schattenius Annal. Paderb. p. 79. 80. Leuckfeld Antiq. Halberst. p. 42. Dieses Ertz-Bißthum ist an. 1223. nach Bremen gekommen. von Falckenstein Nordg. Alterth. Th. I. c. 6. §. 3. pag. 69. Annales Corbei. ad an. 831. Andere sagen, es habe der Bischoff Bezelinus an. 1046. diese Stadt mit einer Mauer umfangen, und daran 12. Thürme aufgeführet, sein Nachfolger Albertus aber habe zum erste eine steinerne Kirche allda gebauet. Lucae uralter Fürsten-Saal. II. 4. p. 358. An. 834. hat die Stadt die Zoll-Freyheit erhalten. Mabillonius Act. Sanct. Ord. Bened. Part. II. Sec. 4 p. 121. Maderus ad Adam. Brem. §. 2. pag. 184. Lambecius Chron. & Auctar. Rer. Hamb. ad an. 834. Lib. I. p. 107. Pfeffinger ad Vitr. Jus publ. Lib. III. T. 4. p. 509. An. 840. wurde die Stadt von denen Slaven gäntzlich wieder zerstöret, Abel l. c. c. 1. §. 14. p. 140. welches an. 982. von denen Obotriten unter Anführung Mistai gleich Falls geschehen seyn soll. Abel l. c. c. 2. §. 12. p. 390. Gedachter Bischoff Anscharias bauete nicht allein die Dom-Kirche besser aus, sondern richtete die erste Schule in dem Closter des Domstiffts auf, welche von Ludwig den frommen bestätiget, und mit einer trefflichen Bibliothec versehen wurde. An. 845. aber kamen die Nordischen Völcker mit einer Flotte auf der Elbe nach Hamburg, zerstörten es, und verbrannten die Dom-Kirche, das Closter samt der Bibliothec. Der Bischoff muste also davon lauffen, und kam nach Bremen, brachte es auch an. 858. dahin, daß das Bremische und Hamburgische Stifft vereiniget wurden, iedoch blieb die Ertzbischöffliche Würde bey Hamburg, darauf wurde Hamburg wieder aufgebaut, was den [Sp. 336] weltlichen Zustand von der Stadt anlanget, so hatte Hamburg von Caroli M. Zeiten an biß auf Ottonem I. Grafen oder Missos regios, so die Regierung verwalteten, davon der erste Utho oder Udo geheissen. An. 937. erhielt die Hamburgische Clerisey von Kayser die Gewalt, daß sie bey ereignenden Fall einen Bischoff erwählen könnten, laut des Priuilegii beym Staphorst Hamb. Kirchen- Geschicht. Per. II. c.2. Th. I. B. I. Lindenbrogius Priuileg. Hamb. §. 7. p. 130. Maderus ad Ad. Brem. §. 11. p. 207. Meibomius Rer. Germ. Tom. I. p. 740. Lünig l.c. Part. Spec. Cont. 2. Forts. 2. Abth. 4. Abs. 5. Tit. Bremen. § 2. p. 430. Pfeffinger l.c. Lib. III. Tit. 13. p. 999. Es wird aber solch priuilegium Kayser Ottonis nicht ächt gehalten, sonderlich weil Lambecius nichts von Diplomate weiß. Pfefferlinger l.c. p. 999. An. 965. wurden 3. Bißthümer nemlich Schleßwich, Ripen und Arhusen angerichtet, und dem Ertzbisthume Hamburg unterworffen, besage des Priuilegii Kayser Ottonis beym Staphorst l.c. p. 296. Auch wurde das folgende 966. Jahr durch einen Gnaden-Brief so beym Staphorst l.c. p. 301. zu finden, die Stadt Bremen, dem Ertz-Stiffte Hamburg gäntzlich unterworffen, ja dem Ertzbischoffe verstattet, einen Jahrmarckt zu Hamburg zu halten, Zölle anzulegen, Gerichte zu hegen, und Müntze zu prägen. Maderus in App. ad Adam. Brem. §. 13. p. 210. Lindenbrogius de Priuileg. Hamb. §. 9. p. 131 Conring. gründlicher Bericht etc. von Bremen c. 6. Lünig Reichs-Archiv Part. Spec. Cont. 2. im Anhang Abth. IV. Abs. V. §. 3. p. 430. welches alles an. 1003. bestätiget worden. Lindenbrogius l.c. §. 17. p. 135. Lünig l.c. §. 6. p. 432. ingleichen 1014. Lindenb. l.c. §. 18. p. 136. Lünig l.c. §. 7. p. 433. wieder an. 1035. Lindenbr. l.c. §. 19. p. 137. Lünig l.c. §. 8. p. 434. und an. 1158 Lindenbr. l.c. §. 53. p. 161. 126. Tolnerus Cod. Dipl. Palat. §. 59. p. 53. Lünig l.c. §. 18. p. 438. Pfeffinger l.c. Lib. III. Tit. 2. p. 170. Dieses 966. Jahr hörte die Gewalt der Grafen in Hamburg auf, und blieb nur das Collegium Scabinorum als ein Schatten des vorigen Staats bey, der Name derer Schöppen aber verlohr sich doch, und das Obrigkeitliche Collegium wurde in der Teutschen Sprache Rath genennet, das Haupt desselben wurde von dem Grafen bestellet, dies geschahe unter Hermann Billing, der starb an. 973. An. 988. wurde dem Ertzbischoff zu Hamburg das Recht zu jagen, fischen und Vogelfangen confirmiret. Pfeffinger Anno 999. muste Hamburg von denen Dänischen See-Räubern vieles ausstehen, daß auch Ertzbischoff Libentius gezwungen wurde, mit dem Kirchen-Schatze sich in das Closter Bückkau in Sicherheit zu begeben. Ums Jahr 1015. wurden unter Regirung Herzog Bernhards Hermann Billings Enckel die Stadt wieder in bessern Zustand gesetzt, und die Häuser aus ihren Ruinen aufgebauet, wie wohl nur von Holtz, dabey that Bischoff Vnivanus auch das seinige, nahm aus iedem Manns-Closter der Stadt drey Personen, zusammen 12. die sollten in Hamburg als Canonici leben, und das Volck von Heydnischen Abgöttereyen und Irrthümern abführen. Ums Jahr 1029. wurden durch Ertzbischoff Libentium II. die Kirchen mit guten Gebäuden gezieret Hospitäler gebauet, und denen Armen Unterhalt verordnet. Besagter Bischoff zwang d ie Dom-Herren, daß sie die Eheweiber wieder verlassen musten. An. 1037. wurde die Dom-Kirche [Sp. 337] zu Hamburg, die seit Vnvvani Zeiten nur höltzern gewesen, von Bischoffe Alebrando aus Quater-Steinen aufgeführet, ingleichen ein prächtiger mit Mauern und Thürmen versehenes Schloß zur Ertzbischöfflichen Residentz. Solches gab Anlaß, daß Herzog Bernhard auf der andern Seite des Doms gegen die Alster zu, wo ietzo des Raths Marstall ist, ein gleichmäßiges festes Gebäude aufführte. Dieser Ertz-Bischoff hatte auch Willens Mauern um Hamburg zu führen, so 3. Thore und 12. Thürme haben sollten, und zwar sollte den ersten inne haben der Bischoff, den andern der Voigt, den dritten der Probst, den vierten der Dechant, den fünfften der Scholaster, den sechsten die Dom-Herren die übrigen 6. aber die Bürger wechsels Weise nach dem Losse. Allein der Tod störte solches. An. 1055. wurde der Hamburgische geistliche Gerichts Sprengel biß in Schweden, Dänemarck und über alle Nordische Völcker erweitert vom Pabst Victore II. wie aus einem deshalb gedruckten Briefe beym Staphorst l. c. c. 3. p. 410. erhellet. An. 1062. erhielt die Hamburgische Kirche etliche Priuilegia. Pfeffinger ad Vitr. Jus publ. Lib. III. Tit. 2. p. 168. Tit. 15. p. 1075. An. 1063. wurde auf dem Süllenburg anderhalb Meile von Hamburg angelegt, der Walt weggehauen, der Berg befestiget, und eine Mannschaft hinnein geleget. An. 1066. erhielt die Hamburgische Kirche das Land-Gut Winecke, wie aus einem Diplomate beyn Staphorst l. c. p. 426. erhellet. An. 1072. hat Krako, derer Wenden Heer-Führer, solche da Mahls schon reiche Stadt sonderlich Bernhards-Schloß gantz zu Grunde gerichtet. Abel l.c. Sächs. Alterth. c. l. §. 16. p. 161. Micrael. l. c. II. 55. p. 132. Es ist dieselbe ehe Mahls unter derer Sachsen Gebiete gestanden, welche sie durch gewisse Voigte verwalten liessen; wie denn Kayser Lotharius Graf Adolphen von Schaumburg als einen Voigt dahin setzte. An. 1085. erhielt die Hamburgische Kirche die Abtey Fredena vom Kayser, wie das Diploma untern 28. December besagten Jahres beym Staphorst l. c. p. 446. ausweiset. An. 1106. wurden dem Hamburgischen Stiffte die Dänischen Kirchen entzogen, massen Pabst Paschalis II. selbige völlig loßmachte und ihr zu Lunden einen Ertz-Bischoff setzte, die ausgefertigte Urkunde stehet beym Staphorst l. c . p. 524. Zu Anfange des 12. Seculi baute Graf Adolph von Schaumburg den Dom in Hamburg wieder auf, nachdem er seit an. 1072. wüste gelegen hatte. An. 1130. wurde in Hamburg eine Kirchen-Visitation gehalten. An. 1133. war Pabst Innocentius II. bemühet dem Ertz-Stifft Hamburg die entrissenen Nordischen Kirchen zu restituiren, wovon die Bullen beym Staphorst l. c. p. 532. seq. zu befinden. An. 1158. erhielte das Stifft Hamburg vom Pabst Adrianen die Confirmation aller habenden Privilegien, zunebst etlichen Kayserlichen Freyheits-Briefen, wie solche beym Staphorst l. c. p. 558. seq. zu lesen. Es wurden auch die Gräntzen erneuert und gesetzt, und erhielt Hamburg eine besondere Kayserliche Schutz-Versicherung. Der Ertz-Bischoff selbst bestätigte an. 1160. die Priuilegien des Hamburgischen Ertz-Stiffts, darinne auch enthalten, daß Lübeck, Ratzeburg und Schwerin ihm unterwürffig seyn sollten. In eben dem Jahre erhielte Hamburg auch eine Bestätigung vom Pabst Victore II. aller ihrer Gerechtigkeiten durch eine Bulle beym Staphorst l. c. p. 569. seq. befindlich [338] An. 1164. wurde auf Erlaubniß Graf Adolphs III. die St. Nicolai Kirche angerichtet und in der Neustadt das Schloß geschleiffet und mit Priuat-Häusern besetzt, siehe das Diploma, welches Lambecius hat und befindlich im Versuch zu einer Nachricht von Hamburg Th.i.p.83. daraus man siehet, daß Hamburg da, Mahls schon starcke Schiffahrt getrieben, auch dem Patron derer Seefahrenden dem heil. Nicolao die Capelle deshalb angelegt haben mag, davon die Urkunden beym Staphorst l. c. p. 576. seq. zu lesen. An.1168 soll nach Lambecii Meynung der erste Zwist zwischen denen Hamburgischen und Bremischen Dom-Herren wegen der Ertzbischöfflichen Hoheit entstanden seyn, davon beyde Argumenta vor sich hatten; Allein Staphorst wiederspricht solchen, deswegen, weil nirgendes ein Zeugniß vorhanden, und Lambecius seinem Berichte keinen Beweiß beygefügt. Sey es aber ja geschehen, so sey die Sache doch unausgemacht bis an. 1223. blieben. An. 1182. bekam das Stifft Hamburg die Stadt Stade, indem es 300. Marck Silbers Krieges-Kosten an den Kayser bezahlte, davon die Urkunde beym Staphorst l. c. Th. I. Band I. Per. II. c. 5. p. 588. zu lesen. An. 1189. gab die Stadt Hamburg Graf Adolphen ansehnliche Summen zu seiner Reise ins gelobte Land her, wofür ihr gedachter Graf schöne Privilegia ertheilte, so auch vom Kayser confirmirt und die Zollfreyheit gegeben wurde, Lünig l. c. Part. Spec. obs. 23. Tit. Hamburg §. 1. p. 921. Pfeffinger l.c. Lib. III. Tit. 4. p. 513. es wurden auch an. 1224. 1225. 1239. solche aber Mahls bestätiget. Im besagten 1189. Jahr kaufften die Hamburger vom Herzog Heinrich dem Löwen die Steine der zerstörten Stadt Bardewick vor 300. Marck Silbers, davon sie von dem Winserbaum bis an den Niederbaum eine Vorsetzung gemacht. Herzog Heinrich nahm da Mahls Hamburg auch ein, welche Graf Adolph an. 1191. bey seiner Zurückkunfft durch freywillige Ergebung der Stadt wieder einbekam. An. 1190 erhielt Hamburg Freyheit von Zoll Lünig l. c. P. Sp. Cont. 4. Th. I. obs. 23. §. 2. p. 921. Pfeffinger l. c. L. III. Tit. 12. p. 162. ingleichen das Befestigungs-Recht Lünig l. c. Part. Spec. Cont. 4. im ersten Theil Abs. 23. §. 2. p. 921. Pfeffinger l. c. L. III. T. 19. p. 59. Anno 1201. den 24. April bestätigten die Grafen von Holstein die der Hamburgischen Kirche geschenckten Güter, davon die Urkunde beym Staphorst i.c.p.603. zu sehen ist. In diesem Jahr ergaben die Hamburger sich Herzog Waldemarn von Schleßwig, als derselbe Graf Adolphen geschlagen hatte, und die Stadt belagern wolte, das folgende Jahr wurde Hamburg von ihnen durch Accord erobert. An. 1203. setzte König Waldemar von Dänemarck Albrechten, Grafen von Orlamünde, zum Statthalter über Hamburg. An. 1212. vermachte Graf Albrecht von Orlamünde der Stiffts Kirche zu Hamburg jährlich 4. Marck wie dovon eine Urkunde vorhanden beym Staphorst l.c. Th. I. Band I. Per. II. c.5. p. 618. An. 1215. rückte Kayser Otto IV. davor und eroberte die Stadt, ließ sich auch eydlich versprechen, daß sie vom Röm. Reiche dependiren wolten, dadurch wurde sie wieder zur Reichs-Stadt. An. 1216. rückte König Waldemar von Dänemarck aber Mahls mit einer Armée vor Hamburg und bemächtigte sich solcher nach einer 6. wöchentlichen Bloquade, verkauffte hernach selbige an Graf Albrechten von Orlamünde vor 700. Marck [Sp. 339] Silbers zu 8. Thalern gerechnet. Dieser verkauffte solches sein Recht wieder der Stadt vor 1500. Marck löthiges Silbers an. 1224. Hierauf änderte die Stadt ihr Regiment. An Stat des Voigts machte man das Collegium Consulum, welches nunmehr die Macht hatte, so es durch die Frey-Kauffung erhalten. Gleich darauf kam Graf Adolph von Holstein mit einem Heer vor Hamburg, dem sich auch die Stadt ergab, nachdem sie ihre Freyheit und Priuilegia von dem Grafen behalten, denselben auch nur vor ihren Schutz-Herrn angenommen hatten. Kurtz vor diesen Begebenheiten nemlich an. 1219. bestätigte Bischoff Gebhard I. die von seinem Vorfahren ausgesetzte Zehenden von Dockenhude und Alsterdorp der Kirche zu Hamburg welches auch Pabst Honorius III. that, nebst der Peters-Kirche, der nahm auch die Dom-Kirche und das Capitel in seinen Schutz, siehe ein Diploma beym Staphorst l.c. Th. I. Band II. Period. II. c.5. p. 647. An.1222. entstunde eine Zwistigkeit unter denen Hamburgischen und Bremischen Dom-Herren wegen der Titulatur und Siegel des Ertz-Bischoffs. Solches kamm vor dem Pabst Honorium III. der setzte eine Commission nieder, welche die Sache zwar vermittelte, und zum Vergleich brachte, so auch an. 1223. den 20. Julii vom Pabst confirmiret wurde. Allein bald kamm es dahin, daß die Hamburgische Kirche ungeachtet der vom Kayser Friedrich II. den 16. Sept. an. 1223. bestätigten Priuilegien einwilligte, daß der Ertzbischöffliche Stuhl von Hamburg nach Bremen verrückt wurde, und die Dom-Herren mit gewissen Conditionen sich unter einander verglichen, welche Puncte an. 1225. vom Pabste Honorio bekräfftiget wurden. Also verlohr Hamburg sein Ertz-Stifft nach dem es solches von 831. biß 1225. gehabt, währender Zeit aber von 24. Ertz-Bischöffen, so unterm Artickel Bremen Tom. IV. p. 1239. stehen, regieret worden, den gantzen Verlauff siehe weitläufig beym Staphorst l.c. Th. I. Band I. Per. II. c.5. p. 649. 650. 651. 652. Um diese Zeit erstreckte sich das Hamburgische Kirchen-Sprengel in Stormarn über Nienstede, Wedel, Barmstede, Rellinghe, Eppendorp, Berckstede, Vulensick, Trittow, Radolffstede, Steenbeck, Lütkensee, Haseldorpe, Asvlete, Haseleve, Horst und Cestermude, Hele, Langenbrecke, Nienbrecke, Süderov, Crempe, Borsflete, Bole, Nienkercken, Weretzflete, Elredevlete, Brockdorp, Wilster, Crumdick, Hilligenstede; in Holstein, über Itzehoe Aspe, Scenefeld, Hadermerschen, Wetzstede, Grevenstede, Rendesborg Bovennow, Blevinghusen, Westensee, Nortdorpe, Kellinghusen, Stillnove, Bramstede, Koldenkerken, Elmeshorn; in Ditmarsen über Kerterstede, Boklenborch, Eddelacke, Brunsbüttel, Werna, Meldorp, Alverstorpe, Hemmingstede, Oldenworden, Langenworden, Busen, Weslingbaren, Nienkerken, Hemme, Lunden, Wittingstede, Homstede, Repperstede. Staphorst l. c. Th. I. Band II. Period. 3. c. 1. p. 8. An. 1226. schossen die Hamburger dem Graf Adolphen von Holstein 20000. Marck Lübisch freywillig vor. An. 1232. gab Kayser Adolph das Kecht des Marckts denen Hamburgern Lünig Reichs-Archiv Part. Spec. Cont. 4. Part. I. Tit. Hamburg Absatz 23. §. 5. p. 923. Pfeffinger l. c. Lib. III. T. 2. p. 179.. wurden in Hamburg die Prediger-Mönche angenommen und ihnen das Closter zum heiligen Johann gegeben. Das folgende 1237. Jahr bekam die [Sp. 340] Hamburgische Kirche einige Güter im alten Gamm gelegen, davon beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Period. 3. c. 1. p. 21. ein Diploma befindlich. An. 1237. ist der Magistrat von Hamburg zu Herzog Abels aus Dänemarck Hochzeit geladen worden, allwo derselbe den Zoll zu Oldeslo, welchen er von Egberten von Wolffenbüttel vor 200. Marck lüchigen Silbers gekaufft, dem Herzoge zum Geschencke soll angeboten haben. Das Jahr darauf schloß die Stadt mit denen Wortsassen und Hadelern wegen des Handels einen Contract, und an. 1240. erhielten sie von Graf Johannsen von Holstein die Bestätigung ihrer Priuilegien, ingleichen alles Recht, so Herzog Heinrich der Löwe an die Stadt hatte, darauf an. 1241. mit denen Lübeckern zu erst ein Tractat, wegen der See-Räuberey, und beyder Freyheit geschlossen wurde, welches nach Lambecii Meynung Anlaß zum Hanseatischen Bunde gegeben haben soll. An. 1247. schloß die Stadt Braunschweig mit Hamburg einen Tractat wegen ihrer Sicherheit. An. 1250. bekamen die Hamburger von König Abel in Dänemarck ein Priuilegium wieder das Strand-Recht, ingleichen an. 1256. den 26. Jul. von König Birgern in Schweden, ferner von Cardinal Legaten Guidone den 26. Decenbr. besagten Jahrs, davon sie grossen Nutzen hatten. Es schickte auch anno 1252. diese Stadt im Namen aller Hansee-Städte zwey Raths-Deputirte an die Gräfin von Hennegau einen Vergleich des Zolls wegen aufzurichten, woraus zu sehen, daß Hamburg da Mahls eine derer vornehmsten Hansee-Städte gewesen. Zu Befürderung der Handlung verglich sich die Stadt in eben dem Jahre mit Herzog Albrechten von Sachsen, und erhielten einen Freyheits-Brief, daß sie von denen Waaren auf der Elbe kein Ungeld, vom Getraide das halbe Ungeld, sonst aber nur den gewöhnlichen Zoll entrichten sollte, welches auch von dessen Nachfolger an. 1274. bestätiget wordenLünig l. c. Part. Special. Abs. 23 Tit. Hamburg §. 20. p. 929. Pfeffinger l. c. Lib. III. Tit. 4. p. 514. Das folgende 1253. Jahr wurde von Johann und Gebhard, Grafen zu Holstein, denen Hamburgern der Königs-Zins oder Grund-Hauer auf ewig erlassen. Die Beguinen bekamen gleich Falls von gedachten Grafen so viel Landes vom Apfel-Garten als sie zum Gebäuden brauchten, wie solches eine Urkunde beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 1. p. 33. bezeuget. Dazu wurden alle Gebräuche in Ochssen-Werder, so man sonst bey einem ereigneten Todschlage obseruiret hatte, aufgehoben, Vermöge eines Diplom beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 1. p. 34. An. 1256. erhielten die Hamburger von obbesagten Grafen den Fried-Schilling, etliche Ländereyen zur Weide, ingleichen die Freyheit ein Zoll-Haus an der Alster anzulegen, von Hertzog Henrichen von Bremen und Lothringen aber viele Freyheiten zu Antwerpen. An. 1257. hub Pabst Alexander IV. auf Ansuchen derer Hamburger die Feuer-Probe daselbst auf, durch ein Diploma de dato Viterbo den 1. Jun. 1257. so beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. p. 34. befindlich. An. 1258. entstund ein Streit zwischen der Stadt und denen Grafen von Holstein, indem die letzten das Schloß auf dem Süllenberge wieder bauen wollten, solchem aber die Stadt wiedersprach, darüber sie mit denen Hertzogen von Braunschweig in [Sp. 341] ein Bündniß trat. Eben dies Jahr bekamen die Hamburger die Gräflichen Gerichte, laut einer Urkunde von 1258. ingleichen das Recht, sich in ihrem Gebiete des Weichbildes zu bedienen. Das folgende Jahr mischten sie sich in den Krieg zwischen denen Grafen von Holstein und Herrn Otto von Bramstede zum Vortheil derer Grafen, welcher Krieg ihnen 9800. Marck löthiges Silbers kostete. An. 1261. erhielt die Stadt im Königreiche Schweden viele Freyheiten laut eines Diplomatis unterm dato Therno den 20. Jul. 1261. davon die Puncte in der Nachricht von Hamburg Th.i.p.176 zu finden. An.1264 erlangte sie des Rolands-Bildniß, davon die Rolands-Brücke den Namen, auch eine Bestätigung ihrer von Kayser Friedrich erhaltenen Priuilegien, ingleichen an. 1265. durch den Cardinal Guidonem die Abschaffung des Strand-Rechts. An. 1266. wurde die Hamburgische Handlung auf England feste gesetzet, u. wurde die Bier-Handlung in der Stadt eingeführet, auch kam die Niederlage derer Westerrichischen Waaren nach Hamburg. An. 1267. bestätigte der Ertz-Bischoff zu Bremen denen Hamburgern die Priuilegia Kayser Friedrichs des ersten vom Jahre 1189. An. 1268. machte der Ertz-Bischoff von Bremen die Stadt von der Schuldigkeit los, daß sie sonst alle Mahl den Zoll von fremden Gütern in Stade abgeben musten. Das folgende Jahr verglich sich der Rath mit dem Capitel wegen der Curien. Staphorst l. c. Th. I. Band II. Period. 3. c. 1. p. 52. seqv. Der Ertz-Bischoff zu Bremen bestätigte an. 1271. dem Hamburgischen Dom-Capitel seine Priuilegien, davon die Urkunde beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 1. p. 55. vereinigten sich die Aamburgischen und Bremischen Dom-Aerren über 8. Puncte so an. 1303. von Ertz-Bischoffe Giselberten den 26. Aug. bestätiget wurden. Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. P. 3. c. 1. p. 56. 57. In eben demselben Jahre war eine grosse Theurung in Hamburg, worauf wohlfeile Zeiten folgten, daß der Scheffel Korn 6. Pfennige, der Scheffel Gerste aber nur 10. Pfennige golte. An. 1275. erhielte König Waldemar in Schweden eine Bestätigung derer Hamburgischen Priuilegien zu Lodhuse in West-Gothland, ingleichen Herzog Albrecht von Sachsen an. 1276, worauf man an. 1277. das Stadt-Buch in Ordnung brachte und verbesserte. An. 1281. ist die Nicolai-Schule errichtet und durch eine Päbstliche Bulle bestätiget worden. Staphorst l. c. Th. I. Band II. Period. 3. c. 1. p. 59. An. 1283. erhielten die Hamburger vom Eriche, König in Dänemarck die Freyheit, die Jahrmärckte zu besuchen, Vermöge eines Diplomatis. An. 1291 erhielten die Hamburger vom Chur-Fürst zu Sachsen nicht nur die Bestätigung ihrer Priuilegien, sondern auch, daß sie von iedem Chore Saltz an Zoll und Ungelde zu Eislingen nicht mehr als 5. Pfennige Lüneburgisch entrichten sollten; An. 1292. aber von denen Grafen von Hamburg ein Priuilegium, die Gesetze der Stadt betreffend, daß sie solche nach ihrem Gefallen einrichten könnten, worauf sie sogleich allerhand neue Verordnungen machten. Um diese Zeit mischten sie sich auch in den Krieg zwischen denen Grafen von Holstein und Bramstede, so ihnen 48000. Reichs-Thaler Unkosten verursachte. An. 1296. erlaubte Pabst Bonifacius VIII. denen Einwohnern im Neu- [Sp. 342] en Wercke zu Rützebüttel einen tragbaren Altar, daß, wenn die Stadt in Bann wäre, sie doch könnten Messe lesen lassen. Staphorst l. c. Th. I. Band II. Period. 3. c. 1. p. 86. An. 1299. wurde ein Vergleich mit denen Herzogen zu Sachsen wegen des Strand-Rechts aufgerichtet. An. 1302. wurde die Zahl derer Dom-Herren zu Hamburg auf eine gewisse Zahl gesetzet, und bis auf 16. eingeschränckt, nemlich 12. grosse und 4. kleine. An. 1306. verkaufften die Grafen Adolph und Johann von Holstein die Alster und Gegend Elenbeck und Barenbeck wiederkäufflich auf 4. Jahr an die Stadt Hamburg vor 50. Marck Silbers. Ums Jahr 1308. forderte Ertz-Bischoff Fürsat von Bremen die Hamburgische Geistlichkeit über die Elbe, welche ihm deßwegen den Gehorsam aufkündigte, darüber die Sache an Pabst kam, und die Streitigkeiten etliche Jahre währten. An. 1310. machte das Capitel ein Gesetze, daß ein ieder Dom-Herr, wegen seiner Praebende Bürgen ftellen sollte, zu Schadloßhaltung des Capitels, wenn er etwan in einen Proceß geriethe, daß er denselben auf seine Unkosten führen wolle. An. 1314. wurde das Pastoren-Haus, oder die Wedeme, erbauet, auch das an. 1281. abgebrannte Johannis-Closter neu wieder aufgebauet, dazu der Rath 400. Marck Lübisch gab, und soll derselbe mit denen Prediger-Mönchen einen Vergleich getroffen haben. Staphorst l. c. Th. I. Band II. Period. 3. c. 4. p. 566. An. 1316. schlossen die Hamburger mit denen West-Friesen ein Bündnis, und an. 1318. mit dem Könige Haquino in Norwegen den Tamsberger Vertrag, ingleichen mit den Grafen Gebhard von Holstein wegen des dasigen Adels. An. 1319. golte in Hamburg der Scheffel Roggen einen Groschen und Haber 4. Pfennige. An. 1325. kaufte die Stadt Graf Gerardo, Joanni und Adolpho die Müntze ab. Anno 1328. wurde eine Verordnung die Verbesserung der Curien betreffend gemacht. An. 1330 halffen die Hamburger Graf Gerharden von Holstein wieder die Dänen. Das folgende Jahr stifftete Graf Johann eine kleine Praebende und legte derselben zehen Marck jährlicher Gefälle aus Barchteheil bey. An. 1335. entstund ein weitaussehender Streit in Hamburg zwischen dem Rathe und dem Capitel, der aber an. 1337. den 4. Nou. beygelegt wurde, der Vergleich ist beym Lambecio Rer. Hamb. II. und Staphorst l. c. Th. I. Band II. Period. 3. c. 2. p. 595. seqq. zu sehen, und bestehet aus 12. Articeln, welcher aber nicht lange dauerte, indem an. 1338. eine neue Verdrüßlichkeit entstund, so erst an. 1355. abgethan wurde. An. 1339. publicirte der Ertz-Bischoff 5. Articel zu Abschaffung der Mißbräuche beym Capitel, so beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 2. p. 602. stehen. An. 1338. ist der Stadt das Holtz Hamma verkaufft worden, und das folgende Jahr hat dieselbe mit vielen Fürsten und Grafen des Nieder-Sächsischen Creisses einen Land-Frieden errichtet. An. 1340. entstund mit denen Stadern eine Uneinigkeit wegen des Zolles, die aber durch Schieds-Leute gehoben wurde. Im Jahr 1341. grieff die Stadt nebst Lübeck wieder die Grafen von Holstein zum Waffen, es wurde aber im folgenden Jahre der Friede wieder hergestellet, welcher an. 1343. bestätiget wurde. Mittler Weile hatte Graf Johann den 29. April [Sp. 343] an. 1342. alle seine Rechte, so er über 11. Dörffer hatte, dem Dom-Capitel und Kirche zu Hamburg übergeben. Das Schenckungs-Diploma stehet beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 2. p. 604. In eben dem Jahre wurde der Grund zum Thurm bey St. Petern geleget. An. 1347. richtete aber Mahl Hamburg mit denen Grafen von Holstein einen Hülffs-Tractat wegen der Rauberey auf, und Vermöge des Inhalts wurden etliche Raub-Schlösser zerstöret, hingegen das zu Stegen der Stadt gegen 5000. Marck Lübsch von dem Besitzer abgetreten, von welcher Zeit die Macht und Vermögen der Stadt mercklich wuchs. An. 1349. wurde die Stadt in Bann gethan, und an. 1351. von dem Ertz-Bischoff geboten, die Capelle Schaffer-Huß wieder des Capitels Willen nicht zu erbauen, welche an. 1560. von dem Rathe verkaufft worden, wie aus einer Urkunde beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 2. p. 615. erhellet. Das folgende Jahr, da die durch Blut-Vergüssen entheiligte Dom- und Peters-Kirche wieder eingeweihet wurde, rückten die Hamburger nebst denen Lübeckern vor das Raub-Schloß Lünau, und rissen es nieder, dem ungeachtet liessen die Raubereyen nicht nach, sondern die Hamburger wurden genöthiget nebst der Stadt Lübeck das Jahr drauf Dessau, Dömitz, Marienborg u. Müggenborg zu zerstören. In diesen 1354. Jahre machte die Stadt bey noch obschwebenden Irrungen mit dem Capitel eine Verordnung die Einschrenckung der Geistlichkeit betreffend, so in 4. Puncten bestunde, und vertheidigte dieselbe wieder den Päbstlichen Bann. Währender Zeit wurde die St. Jacobs-Kirche erneuert, und so weit gebracht, daß man den Gottesdienst in diesem Jahre darinne halten konte. Endlich kamen die Streitigkeiten den 5. Aug. 1355. zum Vergleiche, der aus 13. Articeln bestehet, und beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 2. p. 629. befindlich ist. Alle Urkunden stehen an denselben Orte p. 622. seqq. Die Stadt wurde also des Bannes entschlagen, nachdem sie 18. Jahr darinnen gewesen. Im 1356. Jahre wurden auch die Statuta des Capitels, die Vicarien, den Meß-Dienst, die Seruitia und den Wein-Pfennig betreffend, von dem Ertz-Bischoffe bestätiget, und erhielt auch die St. Jacobs-Kirche einen Freyheits-Brief, der zu befinden beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 2. p. 633. An. 1357. schlossen die Hamburger mit denen Lübeckern, wie auch mit denen Hertzogen von Sachsen einen Land-Frieden. An. 1358. vermachte Johann Grosecke der Kirche einen Garten. An. 1359. wurde endlich die Stadt von Kayser Carl den IV. in Schutz genommen, wovon das Diploma datiret ist zu Prag anno 1359. im Monath Octobr. bey welcher Gelegenheit die Kirche eine Bestätigung aller Rechte erhielt. Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 2. p. 635. Zu eben der Zeit erhielt auch Hamburg von Kayser den Schutz des Elb-Stroms. An. 1360. bestätigte der Ertz-Bischoff von Bremen die Gerechtigkeiten der Hamburgischen Kirche, nebst diesen gab er eine Verordnung, nach welcher sich die Jungfrauen im Conuent-Hause richten sollten, heraus, wie solches aus einer Urkunde beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Period. 3. c. 1. p. 21. erhellet. Das Jahr drauf wurde die andere Curie beym Dorotheen-Altar gestifftet, ingleichen der Krieg dem Könige in Dänemarck [Sp. 344] angekündigt. An. 1363. bekam der hiesige Dom-Dechant die Pfarr-Kirche in Wilster seiner Würde dergestalt einverleibet, daß er und seine Nachfolger alle Gefälle und Nutzungen sollten zu genüssen haben, wie aus der Urkunde beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 2. p. 645. zu ersehen ist. An. 1364. gerieth Hamburg mit dem Graf Adolphen in einen Streit, welcher durch den Kayserlichen Commissarium Allbrecht von Meklenburg abethan, und die Stadt bey ihren Rechten gelassen wurde. An. 1365. den 5. Dec. publicirten Dechant und Capitel eine Liturgie mit angehengter Clausel, daß der, so was ändern würde, mit dem Banne belegt seyn sollte. Es wurden auch des Dechantens Gefälle von ihm mit 200. Marck Pfennigen vermehrt. Eben das Jahr ertheilte Kayser Carl IV. von Prag unterm Februar. an. 1365. ein Privilegium, darinne der Stadt Hamburg ein Jahrmarckt von 3. Wochen erlaubet wurde, ja auch ordentliche Messen. Es ist solches zu finden im Versuch zu einer Nachricht von Hamburg Th. I. p. 278. seq. Limnaeus Jus Publ. Lib. VII. c. 23. §. 11. p. 329. Lünig l. c. Part. Spec. Abs. 23. Tit. Hamburg §. 34. p. 939. Pfeffinger l. c. Lib. III. T. 2. p. 181. An. 1366. machte das Capitel zu Verhütung alles Mißverstandes eine Verordnung von 14. Articeln, welches auch das Jahr drauf vom Ertz-Bischoff confirmiret wurde. Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 2. p. 647. seqq. Den 13. Aug. dieses Jahrs stifftete Henrich Hoox Bürgermeister 2. Vicarien in der St. Catharinen-Kirche. Es war übrigens dies ein theuer Jahr, darauf der Scheffel Roggen 9. und das Pfund Butter 3. Pfennige golte. An. 1369. wurde aber Mahl zwischen etlichen Hansee-Städten, darunter Hamburg, und denen Dänen ein blutiger Krieg geführet, in welchen die letztern Schonen auf 16. Jahr abtreten musten. An. 1370. bekam die Peters-Kirche eine neue Vicarie bey dem Altare der heiligen Mutter GOttes. Es war auch da Mahls ein grosses Sterben in Hamburg. Das Jahr drauf wurde der Mohr-Werder mit allen Gerechtigkeiten, von dem Herzoge von Braunschweig an Hamburg verkaufft. An. 1372. wurde das Haus, die ietzo genannte Capelle Toden-Schare gebauet, und der Stadt die Kirchspiele Wollte und Groden verkaufft. Auch baute man den abgebrannten Thurm zum Neuen-Wercke von Steinen wieder auf. Den 5. May anno 1373. verkauffte das Capitel dem Rathe den Garten beym Rosen-Damm vor 2. Hamburgische Pfund Pfennige Hamburger Renten, das Diploma davon ist zu finden beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 2. p. 656. seq. An. 1374. den 24. August. haben 12. Vicarii die Wentzels Brüderschaft zu St. Jacob gestifftet. An. 1376. warffen sich etliche Handwercker wieder den Rath auf, und wollten den halben Schoß erlassen haben; Allein der Streit wurde durch Vermittelung der Kauffmannschafft beygelegt. Im 1378. Jahre legte Werner Miles Domdechant eine Vicarie in die Capelle auf dem Doms-Kirchhofe. An. 1380. den 4. April bekam die Vicarie in dem zum heiligen Creutz zu ihrer Verbesserung 200. Marck Lübisch. An. 1384. wurde der erste Stein zum Thurm an der St. Nicolai Kirche gelegt, und den 6. Jul. die grosse Glocke, und auch die andere von Dietrich von Münster gegossen. An. 1385. [Sp. 345] wurde die dritte Vicarie im Dom gestifftet, um welche Zeit auch die Brüderschafft St. Mariae und Georgii, so heute die Reitenden Diener genennet werden ihren Anfang genommen, ingleichen das folgende Jahr kauffte die Stadt von Marquardt Mildehovet Hamme vor 2050. Marck Pfennige. An. 1386. den 26. Febr. ftifftete Johann von Rellingen in der Dom-Kirche eine Vicarie und Siegfried Wolmerinig die 7. Vicarie. An. 1398. wurde in Dom eine neue Vicarie aufgerichtet, und man verglich sich den 28. April eine Kirche in dem Ochsen-Werder aufzubauen, welche aber jährlich dem Pfarrer zu Avenburg auf Weyhnachten 6. Marck Lübischer Pfennige erlegen sollte. Der Vergleich ist zu finden beym Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 2. p. 665. An. 1389. stifftete Ludolf von Wittinghe in dem Dom eine Vicarie. Anno 1390. baueten die Hamburger in der Gliedes-Mor eine Burg, nennten sie die Morburg, davon der gantze Ort den Namen bekommen, der alte aber eingegangen ist, das Jahr darauf wurde der erste Stein zur St. Gertruden Capelle geleget. Anno 1393. wurde zwischen Hamburg und denen West-Friesen ein Bündniß geschlossen. An. 1394. fielen die Ditmarsen denen Hamburgern in ihr Gebiete, sengeten und brenneten, und diese in jener Land, es wurde aber im folgenden Jahre vertragen, in welchem auch die Brüderschafft der heiligen Marthä in der Marien Magdalenen Kirche gestifftet worden. Es bekamen auch die Hamburger von Grafen von Hollstein Macht, den Billenwerder, so bisher an Rath versetzet gewesen, zu kauffen, ingleichen kaufften sie auch den Ochssen- und Mor-Werder. An. 1396. wurde zu St. Peter eine neue Cantzel errichtet, welche anno 1603. nach Steinbeck soll gekommen seyn, und in der Jacobs-Kirche eine Vicarie gestifftet. An. 1399. schloß Hamburg mit Margaretha in Dänemarck wegen der Vitalianer Dämpffung einen Tractat, und verfiel mit Albrechten, Grafen von Holland in Krieg wegen der Friesen, mit welchen sie auch diß Jahr ein Bündniß machten, die Freyheit der Handelschafft betreffend, welches eine alte Urkunde ausweiset. An. 1400. verglich sich Hamburg mit denen Holländern einiger Massen, zerfiel aber auch gleich wieder. An. 1401. wurden 2. Curien, und an. 1402. auch 2. die letztere zu St. Peter gestifftet, in welchem Jahre auch die Stadt mit denen Vitalianern was zu thun hatte. An. 1403. wurde wieder eine Vicarie aufgerichtet, und durch einen Macht-Spruch des Raths von Flandern zwischen Hamburg und Holland ein Friede geschlossen, ingleichen wurden Schillinge gemüntzet. An. 1404. wurde in der Dom-Kirche eine Vicarie angerichtet. An. 1405. richtete Vick Tollner eine Curie und an. 1406. Meinhard Oldendorp eine zu St. Niclas auf. An. 1407. hatten die Hamburger wieder mit denen Vitalianern zu thun. An. 1408. wurde aber Mahls eine Vicarie gestifftet. Davon beym Staphorst l. c. Th. I. Band IV. Period. 3. c. 3. p. 28. mehr zu finden. An. 1409. wurde wieder eine Vicarie errichtet, das folgende Jahr entstund wegen Herzog Johannsens von Sachsen, zwischen dem Rathe und denen Bürgern eine Zwistigkeit. An. 1411. stifftete Ludekin Schwinecke eine Vicarie an der Jacobs-Kirche. Das kommende Jahr hatte Hamburg Händel mit denen Hansee-Städten wegen Lübeck, so aber geschlichtet wurden. An. 1414. wurde eine Vicarie und 1415. zu St. Georgen eine, ingleichen zu St. Niclas [Sp. 346] und an. 1417. wieder eine gestifftet, in welchem letztern Jahre Hamburg denen Grafen von Holstein wieder den König von Dänemarck gegen einen Revers Hülffe leistete. Anno 1419. galte der Scheffel Korn 8. Pfennige. Das Jahr darauf plünderten die Hamburger mit denen Lübeckern das Raub-Nest Bergedorff, so Herzog Erichen von Braunschweig zustund, und als es zum Tractaten kam, trugen die Hamburger und Lübecker die vier Lande davon. Es wurde in diesem Jahre zu St. Catharinen eine Curie gestifftet. An. 1421. ertheilte Kayser Sigmund zu Olmütz ein Privilegium vor Hamburg von 4. Artickeln, ingleichen das Jus de non euocando et Austregarum. Lünig Reichs-Archiv. Cont. IV. Part. I. Absatz XXIII. §. 41. p. 947. Pfeffinger ad Vitriarii Jus publ. Lib. IV. T. 5. §. 7. p. 534. Es wütete die Pest dieses Jahr sehr starck in der Stadt. Noch wurden 3. Vicarien in Dom, und an. 1422. eine zu St. Georgen gestifftet. In diesem Jahre hatte die Stadt mit denen Land-Räubern zu thun, und wurde auch vom Kayser Sigmunden in die Acht erkläret. An. 1423. wurden zu St. Niclas 2. Vicarien gestifftet, ingleichen eine beym Dome und zu St. Petri zwey. Es bekriegten auch die Hamburger des Königs in Dänemarck Eiländer. An. 1425. den 3ten April wurde eine Vicarie zu St. Jacob errichtet, das folgende Jahr mengten sich die Hamburger in dem Holstein- und Dänischen Krieg, in welchem die Vitalianer der Hamburgischen Parthey beytraten. An. 1427. bekam die Brüderschafft des heiligen Leichnams ein eigenes Rente-Buch, und wurde ein Hospital vor 20. Personen an der Nicolai Kirche angeleget, ingleichen die dritte Vicarie zu St. Catharinen gestifftet, auch der Krieg mit Dänemarck fortgeführet. An. 1428. erhielt die Knäre Brüderschafft ihr Rente-Buch, die Stadt aber von Graf Otten von Schaumburg den Platz vor dem Ellen-Thore bis an den Bach vor Altona. An. 1429. hat sich das Rente-Buch der Brüderschafft des heiligen Thomä von Aquino, ingleichen die Versammlung derer Beguinen angefangen, und ist eine Vicarie zu St. Georgen errichtet worden. Sonst hat die Bürgerschafft eine Unruhe erregt, und vom Rathe die Rechnung derer Einkünffte verlanget, welche aber durch den Herzog von Holstein gestillet wurde. An. 1430. schickten die Hamburger dem Marggraf in Meissen Hülffe wieder die Hußiten, auch bestätigte der Ertz-Bischoff von Bremen dem Dom-Capitel alle seine Gerechtigkeiten, und die Stadt hatte Zwistigkeiten mit dem Ditmarsen, welche auch durch das gantze 1431. Jahr fortwähreten, in welchem man auch einen Centner Speck vor 7. und 100. Eyer vor einen Schilling hat kauffen können. An. 1432. hat die St. Marthä und Magdalenen Brüderschafft ein Rente-Buch den 4. Sept. erhalten, und in folgenden die Brüderschafft der heiligen Margarethä, da man auch zu dem Thurm zu St. Catharinen den Grund gelegt, dabey das Gemäuer 90. Ellen hoch errichtet worden. In diesem Jahre hatte man auch mit denen See-Räubern zu thun. An. 1434. ist zu St. Georgen eine Vicarie gestifftet worden, und hat die Brüderschafft derer Kauff- und Schiff-Leute ihr Rente-Buch erhalten. Uber dieses hat man das Sparr-Werck an dem Doms-Thurme aufgesetzt. Es war selbiges 90. Ellen, und das Gemäuer auch so hoch, also das gantze Werck 180. Ellen. Die Ditmarsen vereinigten sich auch in diesem Jahre mit Hamburg. An. 1435. [Sp. 347] hat die Englands-Fahrer-Gesellschafft die Capelle St. Thomä von Cantelberg gekaufft zu einem Begräbniß, und ist der Frieden zwischen Dänemarck und denen Hansee-Städten erfolget. Die Puncte stehen im Versuch zu einer Nachricht von Hamburg Th. I. p.420. In diesem Jahr erlaubte Kayser Siegmund der Stadt goldene Müntze zu schlagen. l. c. pag. 421. Lünig l. c. P. I. Cont. 4. Absatz 23. Tit. Hamburg §. 42. p. 948. Pfeffinger l. c. L. III. Tit. 4. p. 473. An. 1436. handelten die Hamburger mit Erichen von Dänemarck wegen etlicher Beschwerden. An. 1437. erhielt die Brüderschafft des heiligen Leichnams ein Rente-Buch, ingleichen stifftete Hotnagel eine Vicarie, die Hamburger machten auch ein Bündniß mit denen West-Friesen wegen Sicherheit des Kirchspiels Rützebüttel. An. 1438. wurden 2. Vicarien im Dom gestifftet, auch erhielt die Stadt vom Kayser Albrechten die Bestätigung aller Priuilegien, wurde aber von denen Hertzogen von Braunschweig bey ihm an. 1439. verklagt, dabey sie sich wohl zu vertheidigen wuste. Um die Erndte-Zeit fiele die Pest ein, und fraß viele Leute. Sonst wurde eine Vicarie gestifftet. An. 1440. bekam die Brüderschafft derer Becker, ingleichen derer zwölff Apostel ihr Rente-Buch, und den 2. Decembr. wurde eine Vicarie in der Catharinen Kirche gestifftet. An. 1441. wurden zu St. Nicolai 2. Vicarien aufgerichtet. Das folgende Jahr bestätigte Kayser Friedrich III. das Priuilegium des Kayser Albrechts vor die Hamburger, in welchem Jahre der gantze Ort von dem Stein-Thore abbrannte. An. 1443. erhielt die Brüderschafft zu St. Marien Magdalenen ein Rente-Buch. An. 1444. erreichte Nicol Gestemann eine doppelte Vicarie, und das Jahr darauf zu St. Jacob wurde wieder eine gestifftet, in welcher Kirche das JEsus-Bild auf einem Esel sitzend gebracht wurde. Man bauete auch annoch die Spitze der Kirchen zu St. Nicolai. In eben dem Jahre verpfändete Bernhard von Sachsen der Stadt die Grafschafft Olterndorff auf 30. Jahr, ingleichen Graf Otto von Holstein einen Theil des Fincken-Werders, so in 122. Morgen-Landes bestehet, die Brüderschafft derer Knechte derer Bödeckern bekam auch ein Rente-Buch. An. 1446. wurde eine Vicarie zu St. Jacob, und eine zu St. Michael gestifftet. An. 1447. gab der Rath auch der elenden Brüderschafft zum Heil. Geist ein Rente-Buch, und wurden in der Catharinen- und Peters-Kirche Vicarien errichtet. An. 1448. ertheilte der Rath der Brüderschafft St. Thomas und St. Johannes ein Rente-Buch, ingleichen wurden 2. Vicarien eine zu St. Jacob, die andere zu St. Nicolai gestifftet. An. 1449. erhielt die Brüderschafft St. Gertraud ihr Rente-Buch, und wurden zu Nicolai, Georgen, Andreas und Catharinen Vicarien gestifftet. An. 1450. geschahe desgleichen zur Catharinen- und Jacobs-Kirche; So hatte auch die Stadt nebst Bremen auf Anordnung derer Hansee-Städte mit denen See-Räubern zu thun. An. 1451. ertheilete der Rath der Brüderschafft derer 7. Freuden ein Rente-Buch, und Albrecht Wulhasen stifftete eine Vicarie zu St. Nicolai, das Jahr drauf erlangete die Brüderschafft derer Choralien ihre Rente-Buch, ingleichen die zu unserer lieben Frauen. An. 1453. richteten die Vicarien zu St. Peter ihre Statuta auf, und Magnus de Lesen stifftete eine Vicarie an der Jacobs-Kirche. In diesem Jahr nahmen die Brauer-Knechte einen zur [Sp. 348] Exsecution gehenden jungen Purschen aus der Hand des Frohns mit Gewalt weg, daher verordnet wurde, daß die Missethäter durch die reitenden Diener zum Tode geleitet werden. Dies Jahr hatten auch die Hamburger Uneinigkeit mit Graf Gerharden von Oldenburg. An. 1454. bekam die St. Gertruden Capelle zum Behuffe des Baues ein Rente-Buch. Anno 1455. bekam die Brüderschafft derer Haus-Diener ein Rente-Buch, ingleichen die elende Brüderschafft unserer lieben Frauen zu St. Gertrud. Zu St. Jürgen stifftete Meinhart Hann eine Vicarie. An. 1456. gab der Rath der Brüderschafft St. Vincentii ein Rente-Buch, und vermittelte zwischen denen Ditmarsen und Hertzog von Schleßwig einen Vergleich, gerieth aber an. 1457. mit denen Hertzogen zu Sachsen wegen des Hadellandes in Zwistigkeit, die aber durch den Hertzog von Schleßwig beygelegt wurde. An. 1461. kam König Christian aus Dänemerck selbst nach Hamburg und verlangte die Huldigung, darüber kam es zu Unterhandlungen, und wurde ihm von 40. Deputirten der Handschlag als ein Zeichen der Freundschafft, nicht aber der Eid der Treue geleistet, dagegen der König alle Freyheiten bestätigte. In diesem Jahre erhielt die Brüderschafft St. Johannes ihr Rente-Buch. An. 1462. brannten 30. Häuser an Fisch-Marckte ab, und stund der Doms-Thurm in nicht geringer Gefahr, wie denn auch schon das Bley darauf zu schmeltzen anfieng. An. 1464 ertheilte ein Päbstlicher Nuncius Ablaß, und das Creutz demjenigen, so wieder die Türcken zu Felde ziehen wollte. Nach diesem entstund ein Sterben und theure Zeit. Es wurde auch zu St. Georgen die Haveweisserey erbauet. An. 1465. erlangeten die Closter-Jungfrauen zu Reinbeck ein Rente-Buch, ingleichen das Jahr drauf die Brüderschafft des Leibes Christi und der heiligen Jungfrauen. An. 1468. liessen die Hamburger zum ersten Mahl gantze Schillinge prägen, auch gab Kayser Friedrich III. ihnen Macht und Gewalt, ihre Handlung von Räubern zu säubern. Das Priuilegium stehet in dem Versuch zu einer Nachricht von Hamburg Th. II. pag. 26. mithin die Freyheit alle Diebe und Mörder aller Orten zu fangen. Lünig l. c. Th. I. Abs. 23. Tit. Hamburg §. 45. p. 952. Pfeffinger l. c. Lib. III. Tit. 17. p. 1220. An. 1469. erhielt die Brüderschafft Allerheiligen ein Rent-Buch, es wollten auch die barfüsser Mönche ein Closter anlegen, allein es wurde verhindert. In diesem Jahre bekamen die Hamburger und Lübecker gegen ein Darlehen von 56500. Marck die Stadt Flensburg zum Unterpfande. Das folgende Jahr erhielt auch die St. Jacobs-Brüderschafft ein eigen Rente-Buch, und wurde die Stadt in des R. Reichs Anschlägen sonderlich mit angesetzt. Es giengen auch die Holländer mit 10. Schiffen denen räuberischen Friesen zu Leibe. An. 1472. erhielt das Dom-Capitel von Bischoff Henrichen zu Bremen die Bestätigung aller Freyheiten, und hatten die Hamburger nebst Christian, Könige von Dänemarck, mit denen Maschländern zu thun, dabey sich der Bürgermeister Henrich Sturmester als ein General hervor that. Es scheinet, daß von der Zeit an der Bürgermeister auch noch heute die Würde eines Generalissimi und die ältesten 5. Raths-Herren die Würde derer Colonelle verwalten. Ubrigens wurde auch noch eine Vicarie zu St. Nicolai gestifftet. An. 1473. wurden die Aamburger durch ein Schreiben [Sp. 349] vom Kayser Friedrich dem III. erinnert, daß sie ihre Bothschaffter auf dem Reichs-Tag zu Augspurg schicken sollten, bey Verlust ihrer Freyheiten. Das folgende Jahr erhielt das Dom-Capitel von dem Ertz-Bischoffe zu Bremen eine Bestätigung über das Statutum de Residentium Canonicorum absentia, u. den 13. April ertheilte der Pabst Sixtus IV. dem Könige in Dänemarck die Lehen-Wart über die Hamburgische Probstey. Staphorst l. c. Th. I. Band II. Period. 3. c. 1. p. 281. Es stifftete auch Niclas Tode eine Vicarie im Dome. In diesem Jahre wurde der alte Wall und Graben vor dem Stein-Thore bis an die Alster aufgeführet. An. 1475. gab der Kayser Friedrich III. der Stadt die Freyheit, unter ihren Wapen goldene Müntzen zu schlagen. Vor diesem musten sie den Reichs-Apfel mit dem Creutze darauf setzen, auf der andern Seite das Bild St. Peters. Sonst würckte König Christian von Dänemarck den 28. Jan. bey Pabst Sixto IV. eine Verordnung vor das Capitel aus. Staphorst l. c. Th. I. Band II. Per. 3. c. 1. p. 288. An. 1476. machten alle Vicarien eine Vereinigung unter sich, u. an. 1477. wurde die entstandene Zwistigkeit derselben völlig beygelegt. Der Rath aber übergab 13. Beschwerden wegen des Capitels. Staphorst l. c. Th. I. Band IV. Per. 3. c. 1. p. 92. An. 1478. war es sehr wohlfeil in Hamburg. Das folgende Jahr wurde Hamburg auf den Reichs-Tag nach Freysingen citiret, auch eine Vicarie gestifftet. An. 1480. soll nach Hamelmanns Oldenb. Chr. III. 3. p. 216. gegebenen Berichte, König Christian von dem Hamburgischen Adel die Urkunden, so von Dänischen Königen herrühren wollen, produciret haben, da denn viele vor null erkläret worden. So wurde auch durch eben den Könige die Irrungen zwischen dem Capitel und Vicarien beygeleget. Man legte auch den Grund zu der Trost-Brücke beym Nieder-Gerichte. Anno 1481. entstund zwischen dem Hertzoge von Mecklenburg und dem Capitel ein Streit, darüber die Dörffer des letztern geplündert wurden. Anno 1482. wurde eine Kirchen-Visitation gehalten, und König Johann von Dänemarck verlangte die Huldigung von Hamburg, erhielt aber nichts, unterdessen bestätigte er ihnen ihre Freyheiten, welches auch vom Kayser Friedrichen III. geschahe auf Seiten der Stapel-Gerechtigkeit. Lünig l. c. Cont. 4. im ersten Theil Abs. 23. §. 49. p. 956. Pfeffinger l. c. Lib. III. Tit. 2. p. 205. In diesem Jahre ließ der Rath 14. See-Räuber, so von Graf Gerhards von Oldenburg Knechten waren, hinrichten. Anno 1483. machte der Pöbel grossen Lermen wegen der Korn-Ausfuhre in Hamburg, welcher endlich, nachdem die Rädels-Führer gestrafft, aufhörete. An. 1484. wurde die Stadt nach Worms auf den Reichs-Tag gefordert, auch das alte Stein-Thor in die Mauer gerückt. An. 1486. wurde eine Vicarie zu St. Nicolai gestifftet, desgleichen eine zu St. Peter an. 1488, da die Stadt mit denen räuberischen Friesen zu thun hatte, auch auf den Keichs-Tag nach Speyer gefordert wurde. Es reformirte der Dom-Dechant die [Sp. 350] St. Wentzels-Brüderschafft bey der Jacobs- Kirche, davon die Gesetze beym Staphorst l. c. Th. I. Band IV. Per. 3. c. 3. p. 104. zu lesen. Das Jahr darauf kamm eine scharfe Verordnung heraus an die Beginnen in Convent, wegen des vielen Herumlauffens. Anno 1490. thaten die grossen Hagel-Steine vielen Schaden, ingleichen anno 1491. der grausame Wind, so alles abgehauene Korn in denen Maschländern wegwehete. In diesem Jahr nahmen die Hamburger das Hadeln-Land weg. An. 1492. erlaubte der Probst in dem Billwerder eine Kirche zu bauen. Es war auch um die Zeit grosse Theurung und viel Wasser-Schaden. Anno 1493. wollten die Hamburger die Stadt Emden einlösen, weil sie es aber nicht leicht auszuführen gedachten, so vergnügeten sie sich mit 10000. Marck, so ihnen der Graf Ulrich von Ost-Frießland gab. Anno 1494. war ein warmer Winter, darauf ein grosses Sterben folgete. Das folgende Jahr war grosse Theurung in der Stadt, fünf See-Räuber wurden hingerichtet, und die Brüderschafft des heiligen Creutzes empfieng ein Rente- Buch. Anno 1497. berieff Kayser Maximilianus die Stadt auf den Reichs-Tag nach Freyburg. In diesem Jahre verglich sich der Rath mit der Bürgerschafft wegen Verbesserung des Stadt-Buchs. Anno 1498. bekamm die Jesus-Brüderschafft ein Rente-Buch, es wurde auch beliebet, daß zu allgemeinen Bedürfnissen die Clerisey eine Zulage geben, u. mit den Brau und andern Erben keinen Gewinn treiben sollte. Anno 1499. entstund zwischen dem Capitel und der Bürgerschafft aber Mahls Unwillen, indem die letztern 8. Brau-Häuser verlangeten, darinnen jenes nachgeben muste. Es wurde auch dies Jahr der Wall zwischen Möllern und dem Scharr-Thore angefangen, und unter andern eine Kleider-Ordnung gemacht.Anno 1500. musten die Geistlichen zu allerhand öffentlichen Bedürfnissen mit beytragen, es contribuirten auch die Hospitäler zum Heiligen Geist und St. Georgen iegliches 1000. fl. An. 1501. wurde die Stadt auf den Reichs-Tag nach Franckfurt verschrieben. Das Jahr drauf wurde vom Dom-Capitel beliebet, daß künfftig keiner zwey Beneficia haben sollte. An. 1503. kam ein Päbstlicher Legat nach Hamburg, welcher von der Clerisey und dem Rathe empfangen wurde. Anno 1504. bestätigte Ertz-Bischoff Johann von Bremen dem Dom-Capitel alle Freyheiten, und der Rath auf den Reichs-Tage nach Franckfurt gefordert. Anno 1508. machten die Brüder der Vicariorum zu St. Nicolai einige Verfassungen unter sich, es richtete auch die Kaner-Brüderschafft ein neues Altar auf in der Jacobs-Kirche. Den 16. Julii wurde die Stadt auf den Reichs-Tag nach Worms citiret und anno 1509. nach Augspurg. Dies [Sp. 351] Jahr wurde das St. Hiobs-Haus gestifftet. Anno 1510. wurde auf dem Reichs-Tage zu Augspurg ein Decretum publiciret, darinne Hamburg vor eine Reichs-Stadt erkläret wurde. Anno. 1512. bauete man die Orgel zu St. Peter, das Jahr drauf bestätigte Pabst Leo X. alle Freyheiten des Capitels, ingleichen gab er denen Dom-Herren einen Schutz-Brief. An. 1514. wurde die neue Thurm-Spitze zu St. Petri gebauet, und deswegen eine Sammlung in der gantzen Stadt gemacht, so sich auf 864. Marck belauffen, es bauete auch der Rath, die See-Räuber in Zaume zu halten, einen festen Thurm auf dem neuen Wercke. Anno 1516. machte das Dom-Capitel eine Verordnung, wie es mit denen Canonicaten gehalten werden solte. In diesem Jahr wurde auch das oberste 8. eckigte Mauerwerck auf dem Nicolai-Thurm bis unter die Sparren gemauert. Anno 1519. ließ die Stadt zum ersten Mal Species-Thaler schlagen. Anno 1521. fing M. Ordo Stemmel, Pastor zu St. Catharinen und Vicarius im Dom, an zu reformiren, fand aber grossen Wiederstand, und begab sich deshalb seiner Bedienung. Den 26. Februar. erlitte Hamburg von einer Wasser-Fluth, ingleichen um Jacobi durch die Pest grossen Schaden. Anno 1522. verbunden sich die Obern der 4. Kirch-Spiele Petri, Nicolai, Catharinä und Jacobi mit Zuziehung der Werckmeister, sich den Banne der Geistlichkeit zu wiedersetzen, es wurde auch auf dem Dome eine Visitation, so die Verbesserung der Einkünffte betraf, angestellt. Auch richteten die Vorsteher des Hiobs-Hauses ein Buch auf die Armen-Gelder einzuschreiben, die Stadt schickte Hertzog Friedrichen von Holstein 800. Truppen. Anno 1523. befanden sich in Hamburg im Dom 33. Dom-Herren, 69. Vicarien, 14. Commenden; Zu St. Petri 35. Vicarien, 32. Commenden; Zu St. Nicolai 38. Vicarien, 33. Commenden; Zu St. Catharinen 17. Vicarien und 38. Commenden; Zu St. Jacob 23. Vicarien und 26. Commenden; Zu St. Gertrud 9. Vicarien; Zu St. Jürgen 15. Vicarien; Zum Heiligen Geist 11. Vicarien und 14. Commenden, und zum Scharn 13. Vicarien. Die Anzahl derer Pfaffen erstreckte sich auf 400. In diesem Jahr kamm Stephan Kempe, ein Franciscaner, aus Rostock nach Aamburg und predigte das Evangelium. Sonst brannten 4. Brau- Erben an Rödings-Marckte ab. Anno 1524. waren die Hamburger auf der Parthey König Friedrichs in Dänemarck, und erlitten von dem Wasser grossen Schaden in denen Marschländern. Anno 1526. übergaben die Bürger dem Rath etliche Beschwerden wegen des Geld-Mangels, davon sie zur Ursache den Geistlichen Bann angaben, welches also die Reformation beförderte, doch konte sie erst anno [Sp. 352] 1528. zu Kräfften kommen. Den 28. April wurde auf dem Rath-Hause disputiret über 8. Sätze, darinne die Catholiken unterlagen. Es wurden also die Evangelischen öffentlich gebilliget, u. schlossen die Bürger mit dem Rathe durch 12. Bürger einen Vergleich, in Kirchen-Sachen des Raths Anordnung zu folgen. Den 26. Aug. übergaben die Gevollmächtigten Bürger dem Rathe 18. Articel, u. machten in Geistlichen Sachen gute Anstalt. Staphorst l. c. Th. II. B. I. Period. 3. c. 1. p. 1. Den 29. Sept. wurde der 5. GOttes-Kasten angelegt, welcher der Schatz-Kasten genennet wird. Den 3. Decembr. wurde der bisherige GOttes-Dienst in der Capelle zum grossen Heiligen Geist aufgehoben. Anno 1529. wurden die Hamburger vor das Reichs-Cammer-Gerichte geladen und Kayser Carl V. gab dem Dom-Capitel einen Schutz-Brief, welches doch die Evangelischen nicht achteten, sondern den so genannten langen Recess errichteten, und am Trinitatis-Sonntag wurde in allen Kirchen bekannt gemacht, daß die Bugenhagische Kirchen-Ordnung nunmehr angenommen sey. Es wurde darauf das Te Deum laudamus gesungen, und nach Bugenhagens Abreise ließ der Rath den Dom schliessen: es wurden die unnützen Fest-Tage abgeschafft, die Clerisey muste ihre Memorien- und Consolatien-Gelder, wiewohl mit Wiederspruch, in die Armen-Kisten geben. Nach diesen wurde der so genannte lange Recess vollbracht, der gantzen Bürgerschafft vorgelesen, und ein allgemeiner Schluß zu Veststellung der neuen Lehre gemacht. In diesem Jahre wurde auch der Graben, längst der Alster hin nach Lübeck zu fahren, fertig gemacht, ingleichen die Flander-Fahrer-Gesellschafft gestifftet. Anno 1530. wurde das Closter Harvestehude niedergerissen in denen Ämtern Morgensprachs-Herren gesetzet. Gegen Ende des Jahrs kamen viele Ämter und legten dem Rathe ihre Meynung von der theuren Zeit vor, daß nemlich Korn und Bier nicht so viel aus der Stadt solte geschafft werden, welche denn auch gehöret und ihnen zu helffen versprochen wurde. Anno 1531. wurden die Franciscaner aus dem Closter zu St. Marien Magdalenen geschafft und denen Pfaffen im Dom das Singen gäntzlich verbothen. Staphorst Kirchen-Historie von Hamburg Th. I. Band I. 1723. Band II. 1725. Band III. 1727. Band IV. 1731. Th. II. Band I. 1729. 4. Man fing auch den Wall und Graben zwischen dem Schaar-Thor an zu machen und den Schiffbauer-Breck mit Häusern zu bebauen, wie denn anno 1532. die Stadt in diesem Jahr an Häusern sehr vermehret ward. Anno 1533. erhielt der Rath ein Mandatum executoriale von Speyer bey 500. Marck Goldes alles zu restituiren, was sonst die Catholischen besessen; So hatte auch [Sp. 353] die Stadt wegen des Floß-Holtzes einige 1000. fl. Schaden. Anno 1535. trat die Stadt in Smalkaldischen Bund, und verkauffte alle silberne Bilder, so zu St. Petri stunden, ließ auch ein Mandat wieder die Wieder-Täuffer anhängen. Es brennte auch dieses Jahr die Ober-Mühle mit vielen Korn ab, wurde aber bald wieder gebauet. Anno 1536. verkauffte der Rath die Closter-Güter und Ornate zu St. Johannis. Anno 1537. wurden die ersten silbernen Pfennige in Hamburg geschlagen, und 3000. Menschen von der Pest hingerissen. Das Jahr drauf kam König Christian von Dänemarck nach Hamburg und verlangete die Huldigung, weil nun Kayser Rudolph hatte bey Straffe der Acht befohlen, Niemand zu huldigen, so wurde es dahin vermittelt, daß der König mit einer Freundschaffts-Angelobung zufrieden war, darauf der Rath ein Turnier anstellte. Anno 1538. fielen eine Anzahl Bots-Leute in das Ritzebüttelsche ein und thaten grossen Schaden. Anno 1540. wurde die grosse Stunden-Glocke zu St. Petri an der Süder-Seite auswendig an Thurm gehänget, und der Streit zwischen Hamburg und Bremen wegen der Korn-Fahrt vor dem Cammer-Gerichte entschieden. Anno 1541. wurde die Stadt nach Speyer auf den Reichs-Tag citiret, und anno 1542. verwilligte sie ihre ratam zum Türcken-Kriege. Anno 1543. wurde der Graben vor dem Spitaler-Thore bis an die Alster, ingleichen die Rundele vor dem Möllern-Thore verfertiget ingleichen die grosse Orgel zu St. Catharinen. Anno 1544. legte der Rath den Streit unter denen Priestern bey und wurde auf den Reichs-Tag nach Worms gefordert, ingleichen nach Regenspurg anno 1545. da die Stadt mit den zusammen gelauffenen Rotten im Mecklenburgischen zu thun hatte. An. 1546. schickten die Hamburger denen Protestanten Hülffe. An. 1547. liessen sie den Graben zwischen dem Stein- und Spital-Thore auf 60. Fuß weit erweitern und etliche Vestungs-Wercke anlegen, hulffen auch Bremen entsetzen wie wohl sie sich dem Kayser wieder unterwarffen. An. 1548. liessen sie nebst Lübeck und Lüneburg eine Refutation des Interims aufsetzen von ihrem Superintendenten D. Aepino. Welche zu lesen beym Staphorst. In diesem Jahre wurde zum ersten Mahle die Bier-Accise von ieder Tonne 8. Schill. angeleget, ingleichen 40. Bürger aus allen 4. Kirchspielen erwählet, welche mit dem Rathe in nöthigen Sachen sich berathschlagen sollten. Es wurde die grosse Stunden-Glocke umgegossen, eine neue Holtzbrücke verfertiget, und das neue Thor bey der Alster auf dem Damme mit Mauern gebauet. An. 1549. erhielt der Rath eine Kayserliche Citation auf den Creiß-Tag nach Jüterbock. In eben dem Jahre wurde [Sp. 354] eine Buchdruckerey angeleget, nachdem in 28. Jahren keine da gewesen. An. 1550. wurde die Stadt auf dem Reichs-Tag nach Regenspurg beruffen. An. 1551. fing man an, feines Tuch zu machen, man merckte auch eine grosse Theurung. An. 1552. wurden die Sturm-Glocken angeordnet, auch Wohnungen vor die Kirchen-Bedienten zu St. Catharinen auf dasigen Kirchhofe erbauet, die Bier-Accise aber soll wieder aufgehoben worden seyn. An. 1553. erhielten die Hamburger in England die ihnen zuvor entzogenen Priuilegia wieder. Das Jahr drauf wurden der Stadt die Vier-Länder weggenommen, davor sie dem Herzoge von Braunschweig bey Wiederabtretung derselben 12000. Thaler erlegen musten; auch erhielten sie den 6. April das Jus de non adpellando vor 600. Rheinische fl. welches Priuilegium den 28. Nou. der Cammer insinuiret aber erst an. 1555. den 29. Mertz angenommen wurde. Limnaeus Jurepubl. VII. 23. §. 14. p. 334. Correjus Corp. Jur. Publ. Germ. §. 32. p. 223. Wehner de Medo adpellandi in Camera §. 19. p. 187. 189. Lünig l. c. Part. Sp. Cont. 4. Abs. 23. Tit. Hamburg §. 55. p. 996. Pfeffinger l. c. Lib. III. Tit. 17. p. 1183. An 1555. wurde der Proceß mit dem Dom-Capitel vor dem Cammer-Gerichte suspendiret durch eine Kayserliche Commission. In diesem Jahre fielen auch die Hamburger mit denen Lüneburgern, Stadern u. Boxtehudern in Streit wegen des Elb-Zolles, wie auch wegen der Korn-Fahrt mit dem Ertz-Bischoffe zu Bremen. An. 1556. wurde das Armen-Haus denen Schiffern vor dem Schaar-Thore gebauet. An. 1557. wurde in dem Zwiste mit dem Dome vom Kayser Carl den V. aber Mahl ein Schreiben an die Commissarios geschickt, gütliche Vergleiche zu pflegen, und weil das Capitel hartnäckigt war, ließ König Ferdinand ein scharffes Schreiben an dasselbe ergehen. An. 1561. wurde ein Vergleich zwischen dem Capitel und dem Rath aufgerichtet, welcher aber nicht lange währte. An. 1562. bekamen die Hamburger mit Sachsen-Lauenburg einen Cammer-Proceß wegen der Grentze. Endlich wurde an. 1563. ein Vergleich zwischen dem Capitel und dem Dome zu Stande. An. 1566. wurde vom Kayser verboten bey 50. Marck löthigen Goldes denen Königen in Dänemarck nicht zu huldigen. An. 1568. entstund Streit mit dem Herzoge von Holstein wegen der Lage der Stadt, welcher endlich an das Cammer-Gerichte verwiesen wurde. Das folgende Jahr ließ man das Hamburgische Bekänntniß von dem Articel de Sacra Coena drucken und unterschrieben es alle Geistlichen, ingleichen ertheilte Kayser Maximilianus der Stadt das Priuilegium contra Repressalia und arresta. An. 1574. ließ der Ertz-Bischoff zu Bremen ein ernstlich Mandat an die Prouisores der Hamburgischen Kirche ergehen, ingleichen an. 1575. an die Vicarios. In [Sp. 355] diesem Jahre wurden zwischen dem Rathe und denen Bürgern ein Vergleich von 12. Articeln geschlossen. An. 1578. wurde die Börse gebauet. An. 1580. ist das Concordien-Buch allhier publiciret, von dem Rathe, Predigern, und Schul-Bedienten unterschrieben worden. In diesem Jahre verglich sich die Stadt auch mit dem Könige in Dänemarck, wegen der Schiffahrt nach Norwegen und Island. An. 1584. protestirte der Rath wieder das Dom-Capitel wegen derer Mensium papalium. An. 1595. erneuerten die Vicarien zu St. Jacob ihre Statuten. Anno 1597. wurde die Anscharii-Kirche abgetragen, und an dessen Stelle ein Waysen-Haus zu bauen angefangen. An. 1601. wurde das Rath-Haus in und auswendig renouiret, auch das Stücke, wo ietzo die Audientz-Stube ist, daran gebauet. In diesem Jahre wurde der Stadt aber Mahl untersagt bey 50. Marck löthigen Goldes, keine Huldigung dem Könige von Dänemarck noch Herzoge von Holstein zu leisten. An. 1603. wurde zwischen dem Rathe und Bürgern ein Recess aufgerichtet und bestätiget, ingleichen das Stadt-Buch in Druck gegeben. Als auch der König in Dänemarck die Huldigung verlangte, wurde dem Rathe ein inhibitorium von Kayser insinuiret, darauf der König und Herzog einen Reuers ausstellten, und alle Freyheiten der Stadt bestätigten, da denn der Handschlag, wie vor diesem, geleistet wurde. Währender Zeit kam auch ein Vergleich mit dem Grafen Ernsten von Holstein Schaumburg über 4. Articel zu Stande. An. 1606. wurde der Post-Hof vor dem Möllers-Thore angelegt, und an. 1610. die Johannis Bibliothec vermehret, und eine Aufschrifft daran verfertiget. An. 1611. richtete die Stadt mit Braunschweig einen Interims-Vergleich wegen des Stapels auf, ingleichen wegen des Schaumburgischen Zolls mit Graf Ernsten. An. 1612. wurden die Strassen in Hamburg erhöhet. In diesem Jahr wurden die Portugisischen Juden nach eingehohlten Informat von auswärtigen Vniuersitäten aufgenommen, ingleichen das Gymnasium errichtet. An. 1615. richteten die Calands-Brüder und das Dom-Capitel einen Vergleich auf. Das Jahr drauf gab das Dom-Capitel ein Decret, daß die Herren Vicarien selbst in Person ihre Memorien empfangen sollten. Dies Jahr wurde das Werck- und Zucht-Haus gebauet. An. 1617. feyerten die Hamburger das erste Jubilaeum Lutheranum. An. 1618. den 16. Jul. wurde die Stadt von dem Cammer-Gerichte vor eine Reichs-Stadt erkläret, und wegen deren Portugiesischen Juden ließ die Bürgerschafft durch 60. Deputirte mit dem Rathe handeln. An. 1619. ließ der Rath die Müntzen untersuchen, und eine richtige Müntz und Banco-Ordnung aufrichten, ingleichen kaufften die Cramer das Haus die Cramer- [Sp. 356] Compagnie genannt. An. 1620. wurde die Neustadt mit Graben und Wällen umgeben. Anno 1621. wurde der Steinburgische Recess geschlossen, und vom Kayser Ferdinand II. die Priuilegia derer Hamburger bestätiget. Anno 1622. wurde eine Armen-Ordnung aufgerichtet. An. 1623. wurden die Salaria derer Raths-Personen erhöhet, und dem ältesten Burgermeister 1200. Rth. verwilliget und das Admiralitäts-Collegium angeordnet. An. 1625. wurde Hamburg durch eine erschreckliche Wasser-Fluth heimgesucht. An. 1626. plünderte der Administrator von Halle das Hadelland aus. In diesem Jahre kamm ein Herold von Kayser nach Hamburg, mit Vermelden, wenn iemand in des Königs von Dänemarck Dienste treten würde, derselbe sollte Vogelfrey gemacht werden, dieser brauchte Repressalien. An. 1628. ertheilte Kayser Ferdinand der Stadt ein Elb-Priuilegium, ingleichen wegen des Werck-Zolles. An. 1630. gerieth die Stadt des Zolles wegen mit Dänemarck in Streit weswegen die Stadt an den Kayser gieng. Unterdessen feyerte dieselbe das Jubilaeum den 25. Jun. An. 1632 pflegte man mit Schweden gütliche Tractaten die Sicherheit der Stadt betreffend, und versprach die Stadt in 3. Terminen 150000. Rth. an den König zu bezahlen. Es wurden auch dieses Jahr die Gerichts-Ordnung reuidiret und publiciret. An. 1633. den 19. April verglich sich der Rath mit denen Bürgern wegen des Soldes. An. 1634. bestätigte Kayser Ferdinand II. das Priuilegium de non adpellando vor 700. Goldgülden Lünig l. c. Cont. 4. Th. I. Abs. 23. Tit. Hamburg §. 79. p. 1127. Es wurde solch Priuilegium den 13. Oct. der Cammer insinuiret, und an. 1635. den 9. Sept. angenommen. Pfeffinger l. c. Lib. III. Tom. 17. p. 1187. An. 1636. wurde die Banco-Ordnung, bestehend in 31. Articeln, publiciret. An. 1637. bestätigte der Kayser und das Churfürstliche Collegium derer Hamburger Zoll-Gerechtigkeit, und cassirten den Glückstätischen, da denn der König Vergleich anbieten ließ, der aber nicht angenommen werden konnte. Auch bestätigte Kayser Ferdinand III. das Recht der Stadt de non adpellando unter 700. Rheinischen Goldgülden. An. 1638. ließ der Rath eine Admiralitäts- und Banco-Ordnung publiciren. An. 1641 den 26. April wurde ein Decretum Sessionis et Voti vor Hamburg dictiret. Unterdessen wurde der Streit mit Dänemarck, auch schrifftlich, fortgesetzt, bis endlich an. 1643. die Sache gehoben wurde. In diesem Jahre wurde auch die Stadt mit Dänemarck besänfftiget, nachdem dieselbe im 4. Jahren 280000. Rth. zu zahlen versprochen. An. 1645. schloß Hamburg mit denen Niederländern eine Alliantz. An. 1647. richteten die Vicarien zu St. Catharinen eine Ordnung auf ingleichen ließ der Rath den 1. [Sp. 357] Octobr. eine neue Banqueroutier und Falliten-Ordnung publiciren, so aus 13. Articeln bestund. An. 1649. wurde das Rathhauß erneuert, und musten sich die Hoch-Teutschen Juden aus der Stadt begeben. An. 1650. den 16. May richtete das Dom-Capitel wegen Verwaltung derer Curien eine Verordnung auf wie auch einen Vergleich mit dem Rathe, wegen derer Mensium papalium. An. 1651. erhielt das Dom-Capitel die Königlich Schwedische Protection, und das Jahr darauf den 23. Jan. wurde zwischen Schweden und dem Dom-Capitel ein Recess aufgerichtet, auch den 5. Aug. eine Schwedische Declaration und Anschlag wieder das Dom-Capitel publiciret. An. 1653. wurden den 17. Jun. Deputirte der Stadt auf den Reichs-Tag nach Regenspurg geschickt, derselben Nothdurfft vorzutragen, das folgende Jahr erlitte Hamburg aber Mahl grossen Wasser-Schaden, in welchem Jahre dieselbe auch ein Decretum von Kayser wegen der Stimme und Sitz auf dem Reichs-Tage bekam, ingleichen wurden ihrer Deputirte Quartire zu Regenspurg ausgemacht. An. 1655. feyerte man allhier das Jubel-Fest wegen des Passauischen Religion-Friedens. An. 1657. wurden alle bisherige Uneinigkeiten zwischen dem Rathe und Bürgern den 25. Sept. abgethan. An. 1660. den 9. Jun. bekamm das Dom-Capitel vom Kayser ein Schreiben wegen der Primariarum precum, auch wurden die Qaaker aus der Stadt gewiesen, den 10. Sept. confirmirte Kayser Leopold das Priuilegium wegen Verführung derer Waaren auf der Elbe. An. 1662. nahmen die Türckischen See-Räuber der Stadt 5. beladene Schiffe weg, dessen Verlust 500000. Rth. betrug. An. 1663. ertheilte Carl in Schweden dem Dom-Capitel ein Priuilegium de non adpellando, und den 11. Dec. wurde ein Raths-Wahl Recess aufgesetzet. An. 1664. kamm ein Kayserliche Resolutio negatoria von Holstein wegen der gebetene Cassirung sessionis et voti der Stadt auf dem Reichs-Tage heraus. An. 1669. ließ der Rath ein Mandat wegen der schlechten Müntze, so nicht sollte in die Stadt gebracht werden, anschlagen, so aber nicht viel fruchtete. Es entstund auch zwischen denen Brauern eine Unruhe wegen der Reihe, die aber bald gestillet wurde, hiernächst auch eine Kleider-Ordnung aus 4. Puncten publiciret. Anno 1670. weihete man daß Spinn-Haus ein, ingleichen das Zucht-Haus. Noch wurde die Vieh-Accise eingerichtet. An. 1671. verlangte Dänemarck die Huldigung, wieder welche ein scharffes Kayserlich Verbot an die Stadt ergieng. In diesem Jahre wurde auch das Trill-Haus angelegt. An. 1672. wurden die Laternen angeordnet. Das folgende Jahr wurde in Hamburg wegen der Müntze deliberiret, wobey einige auswärtige Gesanten zu gegen waren. [Sp. 358] An. 1673. wurden den 16. Sept. 6. Kayserliche Mandata an die Börse geschlagen, darinnen denen unangesessenen Bürgern die Zusammenkünffte untersagt, und die neu erwählten zwey und Funfziger cassiret wurden. An. 1674. schickte Kayser Leopold einen Commissarium nach Hamburg die Zwistigkeiten daselbst zu heben, welches auch in April geschahe und der Recess vom Kayser confirmiret wurde. Der Recess wurde signirt den 3. April u. bestund in 71. Puncten. In welchem Jahr den 22. Mertz in das Kirchen-Gebet gesetzt wurde bey Römisch-Kayserlicher Majestät; als unsern allergnädigsten Kayser u. HErrn, welche Vorbitte noch bis ietzo zu St. Nicolai geschiehet. An. 1675. ließ der Kayserliche Resident eine Catholische Capelle anlegen, dawieder sich die Geistlichkeit setzte, aber von Rathe befriedigt wurde, u. den 2. Dec. erhielt die Stadt einen Kayserlichen Schutz-Brief. An. 1678. schickte die Stadt ihre Deputirten auf den Niemegischen Congress, ingleichen nach Pinneberg, allwo der König die Erbhuldigung verlangete, darüber der Rath mit 60. Deputirten derer Bürger Handlung pflog u. den 22. Oct. einen Interims-Recess aufrichtete, worauf der Pinnebergische Interims-Recess den 1. Nou. erfolgte, gegen Erlegung 220000. Rth. An. 1682. wurde die Stern-Schantze aufgeführet. An. 1686. ließ sich König Christian von Dänemarck mit einer Armée vor Hamburg sehen, und griff die Stern-Schantze an, es wurde aber auf Vermittelung des Kaysers, Brandenburg und Braunschweig Friede, und den 14. Dec. brach die Dänische Armée auf. Versuch zu einer Nachricht von dem Zustande der Stadt Hamburg Theil II. 1731. Th. III. 1734. 8. An. 1692. wurde den 16. Aug. zu Coppenhagen der Pinnebergische Recess bestätiget. Nachricht von denen Dänischen und Hamburgischen Mißhelligkeiten p.38 Die Stadt muste sich zu einer Geld-Summe von 400000. Marck Dänische Cronen verstehen. Nach der Zeit ist von keiner Huldigung wieder gedacht worden, ungeacht an. 1712. der Altonaische Vergleich, welcher mit 246000. Rth. erhalten wurde, hätte können Gelegenheit geben. In gedachten Coppenhagischen Recesse wurde auch der Rath in der Possess von dem Schaumburgischen Hofe gelassen. Allein anno 1705. eximirte König Friedrich die Einwohner des Hofes von der Jurisdiction der Stadt, sonderlich bey denen an. 1708. ausserordentlichen Contributionen, welches wegen auch 2. Königliche Rescripte dem Rathe insinuiret wurden; der Rath vertheidigte seine Rechte, und erhielt sich in deren Besitz; endlich machte der König ein förmliches Grauamen daraus, darüber der Rath sich an Kayser wendete, dazu Mahl der König Handwercker in Hof setzte, erhielten auch vortheilhafftige Rescripta, und suchte sein Recht gütlich bey dem Könige zuerhalten obgleich an. 1722. 1723. und 1725. Kayserliche Mandata protectoria sine Clausula erfolgten, so der Stadt in dieser Sache Recht sprachen. An. 1731. suchte der Rath bey dem ietzigen Könige die Sache zu heben allein ohne Frucht, Nachricht von dem Schauenburgischen Hofe in Hamburg in 4. An. 1725 publicirten Rath und Bürger, wegen der üblen Müntz-Sorten eine neue Müntz-Ordnung, so aber von Königlich Dänischen Hofe verworffen wurde, indem desselben Geld als gering haltig verboten wurde, darüber auf beyden Seiten grosse Streitigkeiten entstanden, und der König von Dänemarck alle Handlung seiner Reiche mit der Stadt [Sp. 359] verboten, auch an. 1734. einige Schiffe der Stadt wegnehmen lassen. Es hat sich deswegen der Rath viele Mühe gegeben, die Rache durch Tractaten zu heben, ingleichen viele hohe Häupter sich durch Intercessiones, interessiret, biß ietzo aber hat nichts fruchten wollen. Nachricht von der neuen Hamburgischen Müntz-Ordnung, und denen darüber entstandenen Mißhelligkeiten Hamburg 1734. in 4. Zum Praejudiz der Stadt ist an. 1734. eine Schrifft heraus gekommen unter dem Titel: Vertrautes Schreiben eines zu Amsterdam wohnenden Hamburgers von der Beschaffenheit derer Dänischen Beschwerden wieder die Stadt Hamburg, welche aber durch eine andere an. 1734. wiederleget worden. Der Titel ist: Eines unpartheyischen Kauffmanns wohlgegründetes Vertheidigungs- und Erleiterungs-Schreiben an seinen auswärtigen Correspondenten das Hamburgische Stadt-Geld und die dasige Courant-Banco betreffend. Es haben auch die Russen an. 1713. der Stadt eine Forderung von 500000. und der Sächsische General Feld-Marschall Graf von Flemming eine andere von 300000. Thalern unter verschiedenen Vorwänden mit Bedrohung derer Feindseligkeiten gethan, welche abzuwenden, die Stadt dem Fürsten Menzikopf 200000. Thaler ausgezahlt hat. An. 1708. entstunden zwischen dem Rath und der Bürgerschafft grosse Mißhelligkeiten, welche zu stillen ein Corpo von Nieder-Sächsischen Creiß-Trouppen 12000. Mann starck anrückte, und der Stadt mit einer Belagerung drohete. Hierauf wurden nach gepflogenen Tractaten 2300. Mann eingenommen, und eine grosse Kayserliche Commission die Sache zu untersuchen aufgerichtet. Unterdessen gerieth der bekannte Pastor D. Krumholtz in Arrest, und bekam von der Vniuersität Tübingen dieses Urtheil: daß er von seinem Pastorat sollte abgesetzt werden; daß er dem Rathe und andern Collegiis, die er beleidiget, öffentliche Abbitte thun, und die Unkosten des Processes bezahlen; endlich aber sich reuersiren sollte, weder directe noch indirecte sich zu rächen. Die Acten wurden hierauf nach Wien geschickt, von da man den endlichen Ausspruch erhalten, und ist ermeldetem D. Krumholtzen am 12. Febr. an. 1711. das End-Urtheil auf dem Rath-Hause publiciret worden, Kraft dessen er aller seiner Ehren entsetzet, zum ewigen Gefängnisse verurtheilet, und zur Restitution derer Unkosten condemniret worden. Man hat ihn hierauf des andern Tages über die Elbe nach Harburg gebracht, allwo er von denen Lüneburgischen Trouppen angenommen, und von da nach der Hannoverischen Festung Hameln, um daselbst ewiges Gefängniß zu halten, gebracht worden. Es sind auch nachgehends die Commissions-Trouppen sämtlich aus Hamburg abgezogen, und hat also der Streit sein Ende erreicht. Die Stadt verfiel um an. 1728. mit der Chur-Braunschweigischen Regirung zu Stade wegen gewisser Dinge, so die Gerichtsbarkeit über den Dom zu Hamburg betraffen, in Streitigkeiten, die ebenfalls an. 1735. ihr Ende noch nicht erreicht gehabt. An. 1717. that die Wasser-Flut grossen Schaden daselbst, welcher über 2. Millionen geschäzt wurde. Schneider Beschr. des alten Sachsenl. P. 404. Ihr Reichs-Anschlag ist sonst monatlich 20. zu Roß und 120. zu Fuß, oder an Gelde 720. in 60. Monath. 43200. fl. zum Reiche. Zu Unterhaltung des Cammer Gerichts soll sie contribuiren ordinarie 162. fl. und nach der Vermehrung 270. fl. Das Wapen [Sp. 360] der Stadt ist im rothen Felde eine silberne Mauer mit 3. Thürmen, in der Mauer ist ein schwartzes Thor und auf demselben ein weisses Schildlein mit einem grünen in 3. Theile getheilten Nessel-Blat, zwischen dessen iedem Theil 3. eisenfärbige Nägel in Form eines Schächer-Creutzes mit den Spitzen gegen einander gekehret, zu befinden. Was die Handlung betrift, so lässet sich die Hamburger Handlung in einheimische und ausländische eintheilen. Zu der einheimischen gehören die vielfältigen Manufacturen, unter denen die starck angewachsenen Sammet-Fabriquen oben an stehen, davon glatten u. geblümten, schwartz und couleurten, schweren und leichten, gantzen und auch Trip-Sammet jährlich eine so grosse Quantität verfertiget wird, daß gantz Teutschland und die nordischen Reiche genugsam damit versehen werden können, da man zuvor alles aus Italien und Franckreich verschreiben müssen. Nebst dem Sammet ist so vieler anderer seidenen, wollnen, Cameel-Härnen und Baumwollenen Stoffen Manufactur, voraus aber der so genannte Herren-Say, super-feine Boratt, ingleichen die Rasche, Friesse und so weiter berühmt; am meisten aber die Hamburger Strümpfe, welche am ersten von denen Mennonisten und Reformirten Niederländern introduciret, und seit der Zeit, daß viele refugirte Frantzosen sich in Hamburg wohnhafftig niedergelassen, so wohl in geknüttenen als gewebten, Sommer- und Winter- halb- und gantz gewalckten Strümpfen, starck fortgeführet wird. Ausser diesen Wollen-Manufacturen hat es auch viel seiden Rhedereyen, darinnen jährlich eine grosse Menge rohe Seide zum Gebrauch dererjenigen, die solche verarbeiten, zurecht gemacht wird; wozu ihnen sonderlich die zweyerley Arten Wasser, so in Hamburg zu finden, als das harte und weiche, nemlich das Alster- und Elb-Wasser in der Färberey wohl zu Statten kommen. Die Catton-Druckereyen sind ietzt auch der Massen in Flor, daß die Holländer solche selbst aufkauffen und verführen, weil die Hamburgische Lufft und Wasser die Zeuge fast so schön und ansehnlich, als die Ost-Indischen machen. Vor allen kan auch das Zucker-Raffiniren mit darunter gezählet werden, welches hier in solche Vollkommenheit gebracht ist, daß schwerlich ein Ort dergleichen aufweisen mag. Die Gold- und Silber-Manufacturen betreffend, sind solche so häuffig eingeführet, daß dererjenigen, welche eigene Fabriquen haben, über hundert und mehr gezählet werden, die ihren Gold- und Silber-Drat in so gute Reputation gebracht, daß Mayland dadurch ein grosser Stoß geschehen. Wie denn auch jährlich eine stattl. Quantität davon nach Moscau, noch mehr aber aus berührten Gold- und Silber-Drate verfertigte Manufacturen, als: allerhand Bosementen, Galonen, Brodier-Arbeit, gold- und silberne Spitzen, Schleiffen, Tressen und Knöpfe nach ausländischen Höfen und denen umliegenden Provintzien gehen. Daher kommt es auch, daß ein jeder Einwohner, der von der Handlung Profession macht, sich auf gute Waaren, und zwar, wie er selbige aus der ersten Hand bekommen und debitiren möge, befleißiget. Da wird so leicht keine considerable Messe in Teutschland gehalten, wo sich nicht Hamburger, Waaren ein- und zu verkauffen, einfinden sollten. Weil auch die Stadt groß und Volck-reich, so sucht ein jeder, wie er in seiner Profession etwas sonderliches praestiren möge. Die Buch-Läden sind voll herrlicher Bücher, guten und vielfältigen Verlags, und [Sp. 361] finden auf denen Leipziger und Franckfurter Messen guten Abgang. Nicht weniger floriret der Leder-Handel, sonderlich in Zubereitung des Sohl-Leders und Corduans. An Goldschmiedts-Arbeit, vornemlich an grossen und getriebenen Stücken werden sie denen Augspurgern wenig nachgeben, und endlich machen auch die Frantzösischen, Englischen und Holländischen Manufacturen, so vermittelst Hamburgs mächtiger Schiffahrt, aus andern Königreichen häuffig angeschafft worden, daß man selbige, in Ansehung derer oberländischen Orte, von Hamburg aus der ersten Hand schätzen muß. Von denen ausländischen Waaren zu gedencken, so verursachet die Schiffahrt nach Portugall, Spanien, Franckreich, Italien, England, Holland, Norwegen, Dänemarck und der gantzen Ost-See, ingleichen nach Grönland und Moscau, wie auch die Correspondentz zu Lande nach gantz Teutschland, daß man aller dieser Königreiche und Länder Waaren zu Hamburg in grossen Überflusse haben kan. Wie denn die Hamburger damit gantz Ober-Teutschland, Sachsen, Österreich, Francken, Schlesien, Böhmen, und den Nieder-Sächsischen Creiß versehen, (denn der Ober- und Nieder-Rheinische, nebst dem Westphälischen Creiß zühen ihre Provision aus Holland, welches ihnen viel näher gelegen ist); Hingegen prouidiret Hamburg das Königreich Spanien und Portugall, auch zum Theil England und Moscau mit vielen Teutschen Waaren. Hiernächst ist Hamburg die Passage vieler aus der Ost-See zu Lübeck ankommender, und von da nach Westphalen, Bremen und Holland destinirten Güter. Aller Einkauff derer Waaren geschiehet daselbst entweder in Banco, Courant, oder auch in andern Gelde, und wissen sich die Kauffleute hierinnen schon nach derer fremden ihrer Müntze zu accomodiren, mithin die Preise darnach einzurichten, daß es nach dem Cours derer Gelder auf eines hinaus läufft, ob sie Banco, Courant oder Drittheil bekommen. Im übrigen ist alles überaus wohl in Faveur derer Commercien eingerichtet. Da mangelt es nicht an fleißigen und habilen Mäcklern, deren etliche hundert, so wohl confirmirte als Beyläuffer gezählet werden. Ja es hat fast iede Waare ihren besondern Mäckler, der eine wird in Moscowitischen, der andere in Spanischen, der 3. in Korn und andern groben Waaren, jener in rafinirten Zucker, dieser in Leinewand und andern Hoch-Teutschen Waaren gebraucht. Nicht weniger ist alles wegen der Ab- und Zufuhre ordentlich eingerichtet. Ausser denen von Lüneburg, Magdeburg, Braunschweig, Schlesien und andern Orten Teutschlands kommenden und dahin wieder abgehenden Fuhrleuten, darüber ein ordentlicher Güter-Bestäter die Aufsicht hat, bey dem man sich, wenn an diesen und jenen Ort etwas versendet werden soll, adressiren kann, logiren noch hin und wieder in der Stadt diejenigen Fuhrleute, so nach dem benachbarten Holstein und Mecklenburg fast täglich abfahren. Es gehen auch etliche Mahl in der Woche gewisse Fahrzeuge nach Glückstadt, Stade und dem Lüneburger Lande, alle 14. Tage aber ein Bördmann nach Bremen und Amsterdam. Täglich fahren Post- und Fracht-Wagen zwischen Hamburg und Lübeck, dadurch die Ost- mit der West-See ihre Correspondentz unterhält. Die Schiffer, welche ihre Reise nach weit entlegenen Königreichen anzustellen gedencken, schlagen an der Börse öffentliche Zettel an. Hamburg selbst gibt offt nach Beschaffenheit derer Zeiten, ihren Kauffartey-Schiffen [Sp. 362] Orlog-Schiffe zur Convoy zu, so dieselben nach England, Portugall, und so gar durch die Enge von Gibraltar, oder die so genannte Strasse, nach Spanien, ja nicht selten gar nach denen Italiänischen Küsten bringen. Der Grönlands-Fang, welchen die Hamburger haben, dazu sie jährlich 60. bis 70. Schiffe meisten Theils glücklich employren, ist ebenfalls sehr considerable. Wöchentlich wird ein Preis-Courant derer Waaren gedruckt, wonach sich Käuffer u. Verkäuffer zu reguliren haben. Der Englische Stapel ist nicht minder sehr considerable, und bey denen darunter stehenden Englischen Kauffleuten ein grosser Reichthum und Vorrath nicht nur an allerhand Englischen Manufacturen, als Laacken, Cron-Rasch, Sargen, Strümpfen, Handschuhen, Boyen, Englisch Kalb- und Sohl-Leder, Blocks-Zinn und dergleichen zu finden; sondern es werden auch viele Waaren, vornemlich aber Gewürtz, Specereyen und Droguistereyen, Virginischer Toback, Cameel-Haare und andere Waaren mehr, so die Englischen, Levante, Ost- und West-Indien-Fahrer jährl. aus besagten Ländern nach England bringen, und von dannen in grossen Parteyen zu Hamburg anlangen. Es verkauffen aber die Englischen Kauffleute nur etliche Tage in der Woche, welches sie Then-Tage nennen, und muß ihnen gemeiniglich, wenn man nicht contant bezahlt, eine Obligation unterzeichnet werden, ehe man die erkaufften Waaren aus ihren Magazin wegnehmen darff. Diese Obligation lassen sie hernach die veraccordirte Zeit entweder auslauffen, oder verkauffen auch solche gegen gebührenden Rabatt, so sich der Ausgeber der Obligation nicht befremden lassen muß. Was auf die eingekauffte und verkauffte Waaren in Hamburg Thara, item vor gut Gewicht und pro Cortagio entweder Stück-weise oder nach dem Werthe derer Waaren gegeben werden, selbiges ist bey dem Worte Thara anzutreffen. Sonst findet man auch das Zoll-Wesen in Hamburg sehr erträglich. Damit man auch die Differentz des Geldes wissen möge, wird wöchentlich zwey Mahl, nemlich Dienstags u. Freytags ein Cours-Zettel, darnach man sich achten kan, ausgegeben. Von der Hamburger Banco ist zu wissen, daß selbige eine von denen besten, reichsten und ordentlichsten in gantz Europa sey, in Massen nichts anders als alte wichtige zwey Löthige Thaler darinnen genommen werden, die so genannten Burgundischen Creutz- oder Albertus-Thaler aber sind nicht gültig. Wer in angeregter Banco Rechnung haben will, muß sich nach der dies Falls publicirten Ordnung richten, [d]aß er die Adsignationes über seine in Banco habenden Gelder in gebührender Forme mache, und nicht mehr in Banco assignire, als er darinnen in Credit stehen hat, will er nicht anders vor jedes 100, so er mehr assigniret, in 3. Marck Lübisch Straffe verfallen. Vormittags vor 10. Uhr und den gantzen Nachmittag werden keine Adsignationes angenommen, oder man muß dem Schreiber 2. Schill. davor bezahlen. Alle 4. Wochen wird ein Mahl von denen zu der Banco-Casse Deputirten Herrn u. Bürgern, was in die tägliche Einnahme und Ausgabe kommt, überzählet; der rechte Schatz und Capital der Banco bleibt unangerühret. Von solchen täglichen Umsatz-Geldern haben die Banco-Cassirer nicht mehr Macht, als 5000. Thaler in ihren kleinen Cassen zu setzen: Was über diese Summa einläufft, müssen sie an die Herren und Bürger der Cassa liefern. Wer [Sp. 363] etwas in Banco bezahlen will, muß die Gelder vor 11. Uhr einbringen; unter 100. Marck darff Niemand in Banco schreiben lassen, dazu muß er noch, weil es eine Kleinigkeit ist, 2. Schilling Schreibe-Gebür von 100. bis 300. Marck geben. Des Morgens von 7. bis 10. Uhr kann ieder, der Rechnung in Banco hat, fragen, was ihm den Tag zuvor zugeschrieben worden. Die Kosten dergleichen Rechnung in Banco zu haben, sind geringe; wer aber selbige darinnen verlanget, muß vorher das Bürger-Recht mit 50. Species Thalern erkauffen und ablösen. Alle Zeit den letzten December wird die Banco geschlossen, und erst den 15. Januarii wieder eröffnet, gegen welche Zeit alle, die Rechnung darinnen haben, sich daselbst einfinden, und nachsehen, ob ihre Handels-Bücher, des Avanzo wegen, mit denen Banco-Büchern richtig eintreffen, wobey denen Banco-Schreibern iedes Mahl 1. Thaler bezahlet wird. Will man nun alle neue Jahre nach geschlossener Rechnung wissen, was in Banco einkommt, so nennet man nur das Folium, wo ieder seine Rechnung hat, alsdenn wird ihm ohne einige Namens-Nennung die Summa gegeben. Marperger Kauffmanns-Magazin. Bertius Germ. Ill. Cluuerius Germania Angelus Holst. Chr. Wurffhani Bericht von dem durch Carolum M. wieder errichteten occidentalischen Kayserthume IX. p. 300. Chytraeus Saxon. Werdenhagen de Rep. Hanseat. Knipschild de Ciuit. Imp. Lambecius Origg. Hamb. Molleri Isagog. ad Hist. Chers. Cimbr. Hamb. Hist. Remarqu. an. 1704. p. 58. Europ. Herold. P. I. p. 771. Europ. Reisen. P. III. Apolog. Ciuit. Hamb. de an. 1641. Lünig R.A. Part. Spec. & Ejusd. I. 11. Cont. & ejusd. 1. & 2. Zeiller Itin. Germ. Reichs-Geogr. X. p. 1421. 1455. Ej. Contin. I. 17. p. 195. Calvör Alt Heydn. und Christl. Nieder-Sachsen. Danckwerth Holstein. Th. III. c. 12. p. 250. Zwantzig Theatr. Praecedentiae P. II. Tit. 98. p. 202. Pomarius Sächs. Chron. p. 42. Juncker Anleit. zur mittl. Geogr. II. 5. p. 282. 9. p. 400. 17. p. 618.

 

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