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- B e r l i n i s c h e
P r i v i l e g i r t e Z e i t u n g
Anno 1748. No. 10.
Dienstag, den 23. Januarii.
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Anno 1748. No. 10.
Suum cuique
Berlinische Privilegirte Zeitung
Dienstag, den 23. Januarii.
Berlin, vom 23. Januarii.
Am abgewichenen Sonnabend haben Jhro Königl. Hoheit, die Prinzeßin Amalia, an das Königliche Haus, und viele hohen Standes=Persohnen, in Dero Apartemens ein gleichmäßiges Festin, als vor 8 Tagen bey Sr. Hoheit, dem Printzen von Preussen, gehalten worden, gegeben. Vorgestern Mittags haben Se. Majestät, der König, die in= und ausländischen Printzen, verschiedene hohe Generals und Standes=Personen in Dero Zimmern auf das prächtigste tractiret. Eben des Tages war bey Jhro Majestät, der regierenden Königin, grosse Cour und Tafel. Gestern Nachmittag haben Jhro Majestät die regierende Königin, die Königl. Frau Mutter Majestät, und die Printzeßin Amalia Königl. Hoheiten, bey der Printzeßin von Preussen Königl. Hoheiten einen Besuch abgestattet, und sich sodann nach der Opera erhoben.
[2] Se. Majestät, der König, haben den bisherigen Hrn. Hauptmann v. Marwitz, bey dem zu Breslau in Garnison stehenden Lestewitzschen Jnfantrie=Regimente, zum Major besagten Regiments allergnädigst zu ernennen geruhet.
In der vergangenen Sonntags=Nacht um 1 Uhr, haben Se. Hochwürden, der Königl. Preußische Consistorial=Rath und Probst zu St. Nicolai alhier, wie auch Beicht=Vater Jhro Majestät, der Königin=Frau=Mutter, Herr D. Michael Roloff, dieses Zeitliche geseegnet. Der wohlseelige Herr Rath war gebohren den 27. May 1684 zu Aschersleben im Fürstenthum Halberstadt, und hatte als Probst zu St. Nicolai gestanden 14 Jahr 3 Wochen, in allen seinen geistlichen Aemtern aber überhaupt bis ins 38te Jahr.
Der zweyte Sohn des seel. Herrn Probst Reinbecks ist von Sr. Majestät zu einem Lehrer der Gemeine vor dem Cöpnicker=Thore an die Stelle des mit dem Ende vorigen Jahres verstorbenen Herrn Morgensterns allergnädigst gesetzet worden. Es hatte derselbe bisher das Predigt=Amt an der Kirche des Hospitals zum Heil. Geist verwaltet, wo er mit vielen Eifer und Fleiß gearbeitet, und in allem dem grösten Beispiel seines bey uns mit Ruhm unsterblichen Hrn. Vaters nachzuahmen suchet.
Den 20. dieses sind Se. Excellenz der Herr Graf von Röder, Präsident bey der Glogauschen Regierung von Glogau, allhier angelangt, und hatten die Gnade des folgenden Tages mit an die Königl. Tafel gezogen zu werden. Am 21. sind der Herr Graf Brunikoffsky aus Schlesien allhier angekommen, dahingegen der Marquis di Gregori so in Spanischen Diensten als Capitain stehet nach Stockholm, und ein Holländischer Courier hierdurch nach Dantzig gegangen. Gestern sind Se. Excellenz der Polnische Groß=Schatzmeister Graf von Flemming aus Breßlau allhier angelangt.
Schlesien.
Breßlau, vom 14. Januarii.
Wir haben hier mit der Zurückkunft des Herrn von Beneckendorff auch eine neue Einrichtung der Justitz erhalten. Dieser Herr war nach Berlin gereiset, um daselbst sich über den Entwurf dieser Verfassungen mit des [3] Gros=Cantzlers, Herrn von Cocceji Excellenz, dessen unermüdeten Eifer vor das Wohl der Königl. Lande viele tausend unserer Nachkommen mit gerechten Lobe ihre Ruhe dancken werden, zu besprechen. Seitdem haben auch der Herr von Beneckendorff nach dem Befehl Sr. Majestät den Anfang damit gemacht. Man kan leicht erachten, wie viel Freude die Hertzen aller redlichen Unterthanen erfüllet, und mit wie viel Seegens=Wünschen sie sich ihres allergnädigsten Beherrschers erinnern, der, an statt der Verwüstung, welche ihren Wohnungen gedrohet wurde, ihnen den süssesten Frieden geschencket, und noch täglich bemühet ist, denselben vollkommen zu machen.
Holland.
Die Nachrichten aus dem Haag von 12ten bis zum 14ten Jan. bringen uns folgende Nachrichten mit.
Die Provintz Geldern habe nunmehro auch in die Erb=Stadthalterschaft gleich denen andern Provintzien gewilliget, und dieserhalb schon Abgeordnete an den Printzen Stadthalter abgesendet, um das gewöhnliche Diploma zu überbringen. Der Printz Stadthalter habe an alle Officiers, die an den äussersten Posten gegen die feindlichen Gräntzen, commandirt wären, die Erinnerung ergehen lassen, wohl auf ihrer Hut zu seyn, um nicht überfallen zu werden, denn man würde keine Entschuldigung in diesem Stück von Jhnen annehmen, sondern alle diejenigen, die entweder ihre Schuldigkeit aus den Augen gesetzet, oder die nicht die gehörige Wachsamkeit bey gegenwärtigen Umständen bezeiget, ohne die geringste Achtung vor ihre Persohn, nach der äussersten Schärfe der Kriegs=Rechte zu bestrafen wissen.
Der Kriegs=Rath von der Stadt Amsterdam, hat auf Vorstellung des Printzens Stadthalters, den Entschluß gefasset, einen Theil der enrollirten Bürgerschafft maschiren zu lassen, im Fall die Franzosen ihre Drohungen, einen Einfall in Seeland zu thun, erfüllen möchten. Es werden also 150 Mann von jeder Compagnie der Bürgerschafft, deren 60 an der Zahl nebst denen sogenanten Wartgeldern, davon 80000 in selbiger Stadt sind, und ein Corpo von 14000 Mann ausmachen, in obbenannte Provintz geschickt werden. Man vernimmt auch aus andern Städten [4] der Provintz Holland, imgleichen aus den übrigen Provintzien, daß man eben dergleichen Entschliessungen gefasset, um den 20ten Mann von der Bürgerschafft marschieren zu lassen, welche man durchs Looß ausziehen wird. Die reichen Leute haben die Freyheit, wenn sie das Looß trifft, einen andern Mann zu stellen. Auf dem platten Lande würde eben dergleichen Vorsicht gebrauchet, um sich denen Feinden zu wiedersetzen, daß man also Seeland vor bedeckt hielte.
Aus Breda und Hertzogenbusch vernimmt man vom 12ten Jan. daß die Frantzosen sich bey dem eingefallenen Froste, eben so ruhig in ihren Quartieren verhielten, als sie es bey dem beständigen Regenwetter, wodurch die Wege so schlimm geworden, gethan.
Es wird bestätigt, daß Jhro Hochmögende ihre in Franckreich befindliche Krieges=Gefangene ihrer Pflichten entlassen wollen, um dadurch eine Summe von 170 tausend Gulden zu ersparen, die ihnen monathlich der Unterhalt dieser Gefangenen kostet. Damit diese Leute selbst nicht darunter leiden, oder ihnen zum Theil die Rückkehr nach ihrem Vaterlande dadurch möge abgeschnitten werden, so ist beschlossen worden, einem jeden darunter, welcher Gelegenheit haben solte, zu entwischen, eine Belohnung von 50 Gulden in dem angesetzten Falle zu geben; welcher jedoch nicht Statt haben wird, als wann die Krone Franckreichs darauf bestehen solte, die Cartels=Wohlthaten unter dem Vorwande zu verweigern, daß dieselbe nicht anders, als bey solchen Truppen könten zugestanden werden, welche während eines förmlich angekündigten Krieges in die Gefangenschaft geriethen, so wie man hingegen die erstbesagte Gefangene selbst ohne die geringste Ranzion ausliefern würde, sobald entweder der Friede geschlossen worden, oder die Republik davon abstünde, den Feinden des Königes Hülfe zu leisten. Jhro Hochmögende sind überzeugt, daß unter diesem Vorwande keine andere Ursache verborgen liege, als die sie hinter dem Schreiben wahrnehmen, das Se. Allerchristlichste Maj. an ihren Groß=Admiral abgelassen haben, nemlich glaubend zu machen, daß Frankreich mehr, als die Regenten der Republik selbst, für die Wohlfarth ihrer Unterthanen besorgt sey um dadurch den Saamen der Uneinigkeit unter diesen auszustreuen.
[5] Frankreich.
Paris, vom 8. Januarii.
Der König hat an den Groß=Admiral von Franckreich unterm 31. Dec. verwichenen Jahres ein Schreiben ergehen lassen, welches wir aber nur wegen seiner Länge, Auszugs=weise mittheilen können.
"Jn dem Anfange werden zuerst die Gunstbezeugungen gerühmet, welche Se. Majestät seit Jhrer Gelangung zur Krone, der Handlung und Schiffahrt der General=Staaten vor andern Nationen angedeihen lassen, und ohngeachtet sie während dieses Krieges Jhro Majestät zu vielen Misvernügen Anlaß gegeben, so hätten Sie doch Jhre günstige Neigung nicht verändert, sondern der Nation die freye Schiffahrt ungestöhrt gelassen. Und obgleich Se. Majestät die ihnen besonders vergönnte Freiheiten aufgehoben, und ihre Truppen in das Gebiet der Republick hätten einrücken lassen: so wären sie doch wieder Jhren Willen dazu gezwungen worden, durch die formelle Entgegenhandlung wieder die Tractaten, und durch andere gerechte Bewegursachen, welche den General=Staaten in den Declarationen vom 17ten April und 28ten September vorgeleget worden. Man hätte ihnen unterm 15ten October ein Memoir übergen, wegen der Wegnehmung des Schiffs, der Freymäurer genannt, durch den Vice=Admiral Schryver, wie auch wegen der Vorenthaltung ansehnlicher Kaufmanns=Güter, so aus der Ost= und Mittelländischen See auf Holländischen Schiffen für Rechnung Frantzösischer Unterthanen gekommen, imgleichen wegen einiger Verordnungen im Julius und September, so die Ausfuhr der Contrabande und anderer Güter aus ihren Provinzen nach Franckreich verbothen. Allein die General=Staaten hätten keine Antwort darauf gegeben, sondern nur die Declaration vom 17ten April und 28ten September beantwortet, ohne dabey einige Aufmercksamkeit auf die Gunstbezeigungen zu haben, noch auf die so öfters vorgeschlagene Mittel zu einem Frieden die geringste Achtung zu beweisen, sondern sie wären bis zum äussersten gegangen, und hätten nicht nur die Einfuhr der Producten verschiedener Waaren und Sachen unter der schärfsten Strafe in ihren Provinzen verboten, sondern auch Commissions zur Kaperey [6] ausgegeben, um den Unterthanen des Königs allen Abbruch zu thun. Ohngeachtet nun diese Entschliessung als eine ordentliche Kriegsdeclaration könnte angesehen werden, und Se. Majestät das Recht hätten, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben, und der Holländischen Nation allen Kaufhandel mit ihrem Königreiche zu verbieten; so wäre ihre Gesinnung doch nicht, die Wege der Versöhnung völlig abzuschneiden, noch wollten sie einer Nation, welcher sie sehr günstig, ein Betragen zur Last legen, welches ihrem wahren Jnteresse so sehr zuwider, und nur bloß eine Wirckung der Jntriguen der Feinde Se. Majestät wäre, welche mit den Häuptern, so die Republick regierten, übereinstimmten. Se. Majestät würden indessen fortfahren, ihre Beschirmung allen Unterthanen der vereinigten Provintzen, welche ihre Schiffe nach den Häfen ihres Königs handeln liessen, zuzustehen, und es solten ihnen die Passeports umsonst ausgegeben werden, um Güter dahin zu bringen, und wieder zu laden. Uebrigens aber würde es gar nicht gerecht seyn, wenn Se. Majestät sich nicht des Rechts bedienen wolten, welches die General=Staaten durch ihr Betragen gegeben, und wenn sie ihre Unterthanen den Capereyen der Holländer bloß stellen wolten. Sie gäben daher dem Gros=Admiral durch dieses Schreiben zu erkennen, daß ihre Gesinnung, daß den Capern ihrer Unterthanen hiermit erlaubet sey, alle Kriegs=Schiffe und Commißion=Fahrer der General=Staaten anzugreiffen und zu erobern, und daß dieselben insgesammt für gute Prisen solten erkläret seyn. Zu welchem Ende der Gros=Admiral allen Frantzösischen Capern Commissiones ertheilen könnte, und daß er ihnen dabey zugleich andeuten solte, daß derjenige, welcher ein Kriegs=Schiff oder einen Holländischen Caper eroberte, ausser der gemachten Prise, und nach den Umständen des Treffens, und der Proportion der Macht des Schiffes, eine besondere Belohnung sollte zu erwarten haben. Hingegen aber solten alle Holländischen Schiffe, so mit Frantzösischen Paßporten versehen wären, in ihrer Fahrt nicht gestöhret seyn, sondern es sollte ihnen alle Hülffe und Protection geleistet werden, bey Straffe der Wie[7]dererstattung und Ersetzung des Schadens, von denen so ihnen einiges Leid zugefüget."
Der König hat Befehl ertheilet, daß viele Cavallerie= als Infanterie=Regimenter aus der Provence zurück kommen sollen. Man will dieselben zu der Armee stoßen lassen, die im Elsas oder vielmehr am Rheine zu stehen kommen soll, um auf diejenige Armee Achtung zu geben, die der Wienerische Hof an der Mosel versammlen will. Das Kriegs=Ministerium ist schon eifrigst besorget vor diese Armee, Lebens=Mittel zusammen zu bringen, es mag nun dieselbe in Lothringen oder am Rhein zur Abtreibung der Feinde gebraucht werden. Man hat auch schon diejenigen Quellen erfunden, aus welchen die nöthigen Summen zu Unterhaltung dieser und unser andern Armeen in Flandern und in der Provence herfließen sollen, diese Summen sind nicht nach der Oeconomischen Vorschrifft derer Domainen=Ministers, sondern nach den Plans, so die Marschalle, Graf von Sachsen und Bellisle zu den künfftigen Kriegs=Unternehmungen vorgeleget, bewilliget worden. Der König hat zugleich an die Auszahlers dieser Summen den Befehl ergehen lassen, denen Generals wegen Anwendung derselben nicht die geringste Schwierigkeit zu machen, sondern vielmehr ihnen, als auch denen Chefs derer Regimenter noch in diesen Monath alles nöthige anzuschaffen, damit die Armee sowohl was Officier als Soldaten betrifft bey dem Eifer die Absichten des Königs erfüllen zu helffen erhalten würden möchten. Der Graf Clermont Tonnere, so in wichtigen Verrichtungen nach Deutschland hat sollen verschickt werden, dürffte nunmehro, da der König von dem Marsche der Rußischen Truppen gewisse Nachrichten hat, wohl hier bleiben müssen. Der König hat dieser Tagen auf dem Schlosse Muette eine neu=erfundene Maschine, allerhand seydene und andere Stoffe mit leichter Mühe zu verfertigen in Augenschein genommen, und selbige vollkommen genehm gehalten.
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1) Berlinische Bibliothek, 6tes Stück, nebst Register. 4 gr.
Die geschickten Verfasser der Berlinischen Bibliotheck beschliessen ihren ersten Band mit dem 6ten Stück. Sie beurtheilen darin Schmidts Historie der Stadt Burg; Sie rühmen des Herrn Consistorial=Rath [8] Süsmilchs Züchtigungen des Herrn Edelmanns; Sie wünschen, daß seine vielleicht aus List bescheidene Antwort ein Anfang seiner Bekehrung seyn möge. Wir wünschen es mit ihnen, aber was vor Mühe wird nicht dazu gehören, die Menge seiner verwirrten Vorstellungen zu ordnen, denn es kan wohl in seiner Seele nicht besser aussehen, als in einer Buchdruckerey, wo so viel tausend Typen seit langen Jahren in einem Kasten unter einander geworffen und gerüttelt sind.
Der Herr Prediger Wahrendorff zu Brandenburg, beschreibt ein von dem Herrn Gerdes verlangtes Buch. Es werden ferner einige Anmerckungen und Nachrichten von der zu Nürnberg 1483 gedruckten Bibel, von Hoffmanns Juristen Bibliothek, von Haupts Gedancken von dem Schöpfungs=Feste, von Füßlin Reformat. Historie, wie auch die Fortsetzung der Briefe des Hrn. von Leibnitz an den seel. Hof=Rath Cuno gegeben. Dieses wird zuletzt mit gelehrten Neuigkeiten und einem Register über den gantzen Band beschlossen. Der Fleiß der Herrn Verfasser ihre Nachrichten bald, gründlich und in einer schönen Schreib=Art zu geben, macht, daß wir mit Vergnügen den erwünschten Fortgange ihrer Arbeit entgegen sehen.
2) Europäische Regenten=Tafel. Fol. 1 Gr.
3) Auferstehung der Todten, oder Wiederdarstellung aller Leiber derer verstorbenen Menschen. 8vo Sorau, 2 Gr.
4) Venise Sauvée Tragoedie. a Potsdam. 748. 3 Gr.
Dieses Stück, welches wir von einer vornehmen Hand erhalten, wie wir nicht ohne Grund muthmassen, ist voll von Ausdrücken der Leidenschaften, die ein Trauerspiel rührend machen. Es ist nicht zu zweifeln, daß wenn es unter die Hände geschickter Comödianten geräth, es Mitleyden, Erbarmung, einen edlen Eifer und Thränen, bey denen Zuschauern erregen wird. Der saubere Druck und Papier machen dem Verleger grosse Ehre.
5) Der reisende Avanturier, oder sehr merckwürdiges Leben und Begebenheiten eines Flamändischen Ritters etc. 8vo Bremen, 748. 5 Gr.
6) Ioh. Adam L. B. de Ickstadt, Opuscula Juridica Varii Argumenti Tom. 19. 4to, Ingolst. 747. 2 Thlr. 16 gr.
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