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Anhang 3.
Weniger wichtige Formen der Bienenstöcke.
Der Bienenstock für Arbeitsleistungen.
Außer dem industriellen und landwirtschaftlichen Bienenstock, welche ein greifbares Arbeitsprodukt erzeugen, muß es noch eine dritte Art von Bienenstöcken geben, welche nur Arbeitsleistungen bieten; ein Typus hiervon ist der Bienenstock für häusliche Arbeiten.
Ein Bienenstock für weibliche Hausarbeiten besteht zunächst aus einem Heim, in welchem die betreffenden Mädchen und Frauen gemeinsam wohnen und wirtschaften, ferner aus den vorgeschriebenen sozialen Einrichtungen für Hygiene, Krankenpflege etc. und endlich dem Tauschlager für Bezug der Lebensbedürfnisse. Dieses Heim ist an und für sich gleichzeitig eine Schule für die betreffenden weiblichen Arbeiten: Kochen, Haushaltung, Nähen, Krankenpflege etc.
Diejenigen, welche häusliche Arbeiten wünschen, wenden sich an diesen Bienenstock, welcher ihnen, falls sie Mitglieder der Volkskasse, d. i. Brüder, sind, die betreffenden Bienen, sei es nur für einzelne Arbeiten, Tagesstunden oder Tage oder für lange Zeitperioden ganz überläßt; die Bezahlung für die Leistungen erfolgt an den Bienenstock, dessen finanzielle [75] Organisation mit Normal- und Ergänzungseinkommen, Kranken- und Unfallszuschüssen, Anteilen etc. den Arbeitsverträgen der Bienenstöcke entspricht.
Ähnlich organisiert ist der Bienenstock für männliche Hausarbeiten.
Diese Organisation bietet sowohl für die Bienen, welche ihr angehören, als diejenigen Brüder, welche deren Leistungen gebrauchen, wesentliche Vorteile.
Die Zugehörigkeit zu einem Bienenstock bietet ja an und für sich die Gewähr für Ehrenhaftigkeit und Pflichttreue der Bienen, außerdem hat sie eine regelrechte Schulung und Erziehung in der betreffenden Arbeit zur Folge; das Wohnen in den Heimen und das dort vorhandene Familienleben beseitigen die Gefahren für Sitte und Moral ihrer Mitglieder.
Die Bienen für häusliche Leistungen sind daher ausgesuchte, bewährte und gut geschulte Kräfte; die Regelung der Entlohnung mit der Verwaltung des Bienenstocks beseitigt denjenigen Punkt in dem Verkehr, welche die meisten Zwiste mit sich bringen; im Falle der Unverträglichkeit der Charaktere hat der Bienenstock sofort Ersatz. Die Spezialisierung der Dienstleistungen verbessert dieselben und vereinfacht den betreffenden Haushalt; ist es doch heute schon weitverbreitete Sitte, gewisse häusliche Dienste entweder in besonderen Fällen oder regelmäßig durch dritte Personen oder Unternehmer ausführen zu lassen, z. B. Bohnern, Teppichklopfen, Fensterputzen, Waschen, Gärtnerei, Servieren, Fahren, Nähen, Scheuern, Kochen; ja, es steht zweifellos heute schon fest, daß das Verhältnis der Haushaltungen zu derartigen dritten Personen wesentlich besser ist als mit den ständig angestellten Dienstboten. Der Übergang zum Bienenstock für häusliche Leistungen ist daher nicht so groß, wie auf den ersten Blick erscheinen könnte; er ist nur eine Verallgemeinerung heute schon vielfach üblicher Gewohnheiten; jeder vorurteilsfrei Denkende wird den bedeutenden Fortschritt erkennen, welcher darin für alle Beteiligten liegt.
Das Bestreben der Volkskasse wird im allgemeinen auf die Errichtung von industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben gerichtet sein und nicht auf die Errichtung solcher Leistungsbienenstöcke, da nur durch erstere die vollständige wirtschaftliche Selbständigkeit der Bienen, wie sie der Selbstbetrieb mit sich bringt, erreicht wird. Indes wird die Volkskasse Anträge auf Errichtung derartiger Bienenstöcke nicht ablehnen können, da sie für alle Brüder gleichmäßig besteht und alle berechtigten Wünsche derselben erfüllt. Wegen ihrer geringeren Wichtigkeit ist diese Art von Bienenstöcken nicht in den Haupttext aufgenommen; es soll hier nur gezeigt werden, daß der Arbeitsvertrag der Bienenstöcke auch auf derartige Verhältnisse Anwendung finden kann.
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