Wilhelm Weitling
1808 -1871
Die Menschheit, wie sie istund wie sie sein sollte
1839
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Neuntes Kapitel.
Richteramt und Besserungsanstalten
Das Richteramt kommt den Greisen von unbescholtenen Lebenswandel zu.Durch die Wahlen jedes Familienkreises werden 30 von ihnen als Gerichtsausschuß bestimmt. Unter diesen wählt nun der Kläger sowie der Verklagte jeder 6. Hierauf hat jeder von Beiden das Recht, 3 von den Gewählten seines Gegners auszuschließen. Die übrigen 6 entscheiden über die Schuld oder Nichtschuld des Verklagten.Die Oberoffiziere der industriellen Armee, die Eltern sowie die Lehrer in den Erziehungsanstalten, haben das Richteramt über ihre Untergebenen, die noch nicht das Alter der Stimmfähigkeit erreicht haben.Die Strafen bestehen in theilweiser oder gänzlicher Ausstoßung aus den Arbeiter- oder Familienzirkeln, welche durch das Verbrechen beleidigt worden sind. Ferner bestehen sie in theilweiser Ausschließung von der Theilnahme an den öffentlichen Festen und Belustigungen, Ausstreichungen aus dem Commerzbuche, dann in Fasttagen die in Entziehung der Fleischspeisen und geistigen Getränke bestehen, und endlich in Abgehung in die die Besserungsanstalten und Deportation in die Bergwerke und Colonien.
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