BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Wilhelm Weitling

1808 -1871

 

Die Menschheit, wie sie ist

und wie sie sein sollte

 

1839

 

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Neuntes Kapitel.

 

Richteramt und Besserungsanstalten

 

Das Richteramt kommt den Greisen von unbescholtenen Lebens­wandel zu.

Durch die Wahlen jedes Familienkreises werden 30 von ihnen als Gerichtsausschuß bestimmt. Unter diesen wählt nun der Kläger sowie der Verklagte jeder 6. Hierauf hat jeder von Beiden das Recht, 3 von den Gewählten seines Gegners auszuschließen. Die übrigen 6 entscheiden über die Schuld oder Nichtschuld des Verklagten.

Die Oberoffiziere der industriellen Armee, die Eltern sowie die Lehrer in den Erziehungsanstalten, haben das Richteramt über ihre Untergebenen, die noch nicht das Alter der Stimmfähigkeit erreicht haben.

Die Strafen bestehen in theilweiser oder gänzlicher Ausstoßung aus den Arbeiter- oder Familienzirkeln, welche durch das Verbrechen beleidigt worden sind. Ferner bestehen sie in theilweiser Ausschließung von der Theilnahme an den öffentlichen Festen und Belustigungen, Ausstreichungen aus dem Commerzbuche, dann in Fasttagen die in Entziehung der Fleischspeisen und geistigen Getränke bestehen, und endlich in Abgehung in die die Besserungsanstalten und Deportation in die Bergwerke und Colonien.
      Es gibt in der industriellen Armee ein Sühnungscorps; jedem Ver­brecher steht die Wahl frei, seine Schuld darin abzubüßen.