Franz von Pocci
1807 - 1876
Der Staatshämorrhoidarius
1845/1857
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Staatshämorrhoidarius. Man hat aber guten Grund zu vermuthen, daß Ew. Wohlgeboren wissen können, weßhalb Sie verhaftet sind.Verhafteter. Ich weiß halt doch nix.Staatshämorrhoidarius. Sie sollten doch die außerordentliche Gefälligkeit haben, anzugeben, ob Ihnen die Ursache wirklich nicht bekannt ist, weßhalb Sie vor dem Untersuchungsrichter stehen – oder vielmehr sitzen.Verhafteter. Ich weiß nix und ich bin unschuldig.Inquisit beschwert sich noch über Suggestionen und verfängliche Fragen und verweist den Staatshämorrhoidarius auf Artikel 182 und 183 des Strafgesetzbuches II. Theil. –Auf dieses Verhör hin werden fünfzig Personen als Zeugen vor Gericht geladen, die eigentlich von dem ganzen Vorfall nichts wissen, jedoch auf das Genaueste über alle Umstände befragt werden. Mittlerweile entkömmt Inquisit aus der Untersuchungshaft. Unter solchen Umständen schließt der Staatshämorrhoidarius die Acten und sendet sie zum Spruch ein. Die Untersuchung wird wegen Mangel an Beweis definitiv aufgehoben; Inquirent erhält einen Verweis quoad formalia. – Durch die Anstrengungen bei dieser Untersuchung, welche 18 Monate gedauert, zieht sich der Staatshämorrhoidarius abermals ein gastrisches Fieber zu, nach dessen |