BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Rudolf von Jhering

1818 - 1892

 

Scherz und Ernst in der Jurisprudenz

 

1884

 

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[V]

Vorrede.

 

Die gegenwärtige Schrift, deren Tendenz der Leser aus ihr selber entnehmen wird, besteht aus vier Abtheilungen, von denen die beiden ersten bis auf einen kleinen von mir erst jetzt hinzugefügten Nachtrag zur zweiten (Plaudereien eines Romanisten Nr. IV, S. 232 ff.) bereits vor Jahren in zwei Zeitschriften veröffentlicht worden sind. Die erste erschien anonym in der Preußischen, später Deutschen Gerichtszeitung, unter dem Titel: Vertrauliche Briefe über die heutige Jurisprudenz. Von einem Unbekannten (Berlin 1860–1866), die zweite unter Nennung meines Namens in den Wiener Juristischen Blättern (Jahrg. XI, Wien 1880) unter dem Titel: Plaudereien eines Romanisten. Das Geheimnis meiner Autorschaft bezüglich der ersten, das anfänglich bewahrt blieb, und das ich dadurch zu sichern gesucht hatte, daß ich mich selber in diesen Briefen persiflirte (S.7 u. 80), ward später gebrochen. Bei einer geselligen Zusammenkunft der Juristischen Gesellschaft in Wien, deren Mitglied ich bin, ward ich von vielen Seiten aufgefordert, eine Fortsetzung der Briefe des Unbekannten zu veranstalten, und ich ertheilte den anwesenden Redakteuren der Juristischen Blätter ein darauf gerichtetes Versprechen, das ich aber erst mehrere Jahre später erfüllte und zwar, wie es gewünscht [VI] ward, unter Nennung meines Namens: So entstanden die Plaudereien eines Romanisten.

Vielfach aufgefordert, beide Publikationen in separater Form erscheinen zu lassen, habe ich dies aufgeschoben, bis ich mir durch eine größere ernste Arbeit: die beiden Bände von meinem „Zweck im Recht“ das Recht verschafft zu haben glaubte, eine kurze Zwischenzeit daran zu verwenden, um jene beiden Arbeiten zu revidiren und durch eine neue Beigabe zu vermehren und wirkungsvoller zu machen. Es sind die beiden letzten Monate, die ich dieser Aufgabe gewidmet habe, und ich glaube das Opfer an Zeit, die ich meinen größeren Arbeiten entzogen habe, verantworten zu können.

Die drei ersten Abtheilungen sind dem Scherz gewidmet, die letzte dem Ernst. Daß alle vier denselben Zweck verfolgen, wird keinem meiner Leser verborgen bleiben – der „Scherz“ ist nur dazu, um den „Ernst“ um so wirksamer zu machen. Nicht gerade jeder der Scherze: es giebt darunter viele, die nur die reine Freude am Scherz eingegeben hat. Aber im Ganzen und Großen wird, wie ich hoffe, der Leser sich dem Eindruck nicht entziehen, daß auch der Scherz in dieser Schrift seine ernste Bedeutung hat. Mag derselbe im ersten Moment nur die Wirkung erzielen, daß der Leser lacht, – ich würde den Zweck der Schrift für verfehlt halten, wenn ihr keine andere folgen sollte.

 

Göttingen, 19. November 1884.

 

Rudolf von Jhering.