BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Kaspar Hauser

1812 - 1833

 

Georg Friedrich Daumer:

Enthüllungen über Kaspar Hauser

 

1859

 

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[98]

VII.

 

Hauser's Lebensende in Beziehung auf Eschricht's und Merker's Hypo­these betrachtet. Wie dasselbe mit diesen Annahmen in entschiedenem Widerstreit.

 

Einer besondern Beachtung ist das tragische Ende des unglück­lichen Jünglings würdig, das so fühlbar und auffallend sowohl gegen Eschricht, als gegen Merker spricht, und insbesondere mit der idiotischen Theorie des dänischen Gelehrten in argem Widerspruche steht. Ich kann hier vor Allem einen Artikel der Blätter für literarische Unterhaltung vom 16. Juli 1857 citiren, wo folgende Stelle zu lesen: „Wenn H. ein Idiot war, so ist doch schwerlich anzunehmen, daß er sich aus bloßer Ruhmsucht, nur um von sich sprechen zu machen, mit einer bei einem Idioten gewiß unerhörten Entschlossenheit und Ueberlegung eine Wunde in der Brust beibrachte, die ihm den Tod zuzog. Ist schon je ein ähnlicher Fall bei einem Menschen dieser Gattung vorgekommen? Die von Eschricht herbeigezogene Analogie mit der bekannten Gauklerin [99] Rachel-Herz in Kopenhagen kann Nichts beweisen, da diese ja kein[e] Idiotin war. Liegt nicht viel näher die Vermuthung, daß man durch die Ermordung Hauser's einer zu befürchtenden Entdeckung zuvorkommen wollte?“

Selbstmord aus Verstimmung, Verdruß, Aerger, Trübsinn, Melan­cholie kommt allerdings auch bei Kindern und idiotischen Subjekten, namentlich bei jungen Leuten vor, die allzu wenig Fähigkeit und Neigung zum Lernen und zu sonstigen Arbeiten und Geschäften haben, dazu aber dennoch ernstlich angehalten werden und dabei viel Zank und Schläge bekommen. Ein so unglückliches Geschöpf wird dadurch wohl zur Verzweiflung getrieben und hängt sich auf. Dr. Rösch theilt zwei solche Fälle mit, wo ein zwölfjähriger und ein fünfzehnjähriger Knabe auf diese Weise geendiget. Bei dem letzteren zeigten sich Abnormitäten und pathologische Erscheinungen am Schädel und im Gehirne, bei dem ersteren fand sich Nichts der Art. Jener mußte, um sich zum Selbstmorde zu befähigen, erst in das sonst nie von ihm betretene Wirthshaus gehen und einen Schoppen Wein trinken. 1) Wenn man glauben könnte, daß H. auf einem solchen Wege zum Selbstmörder geworden, so wäre die Annahme nicht so ganz unstatthaft, wiewohl Jeder, der ihn kannte, versichert sein muß, daß er, [100] der Furchtsame, vor jeder Art von Verletzungsgefahr kindisch Zurückbebende, sich nimmermehr so zu verwunden im Stande gewesen, wie es die beiden Male zu Nürnberg und Ansbach geschehen sein müßte. 2) Sich durch Trunk ermannen, wie jener Knabe, konnte er nicht; denn geistige Getränke waren ihm ungenießbar und hätten ihn nur krank gemacht, wozu gleich unten ein Beleg folgen wird. Daß aber ein Kind, wie er, ein Idiot, wie H. E. will, bloß um Komödie zu spielen, die Welt zu mystificiren und sich dadurch um so interessanter zu machen, sich nicht nur einen Schnitt in die Stirne beigebracht, in dessen Folge er so viel Blut verlor und so bedenklich danieder lag, sondern [101] auch endlich gar einen tödtlichen Stich in's Herz gegeben, ist eine Monstrosität des Denkens und der Vorstellung, von der man kaum einsieht, wie ein nur einigermaßen vernünftiger Mensch dazu kommen und daran festhalten kann. An solche Streiche zu glauben, war schon gezwungen und unpsychologisch genug, als man in dem Findlinge nur den verschmitzten Gauner und Gaukler von Anfang an und nicht einen von Natur und Geburt stumpfsinnigen und geistesschwachen Menschen sah. Durch Herrn Eschricht's idiotische Hypothese ist nun die Sache vollends über alles Maaß hinaus albern und unsinnig geworden.

Ich sah Hausern zum letztenmale in dem seinem Ende voraus­gegangenen Herbste 1833 bei Gelegenheit des Nürnberger Volksfestes, zu dem er sich eingefunden hatte. Er besuchte mich damals zu wiederholten Malen, stellte sich mir als vollkommen gesund und munter dar, war erfüllt mit heiteren Hoffnungen und rühmte es, daß er bei dem Gebrauche der Arzeneien, die ich ihm auf dringendes Verlangen übersendet hatte, so weit genesen und gestärkt sei, daß er von nichts Störendem mehr in seinem Befinden zu sagen wisse. Seine Diät war indessen noch immer in gewisse nicht überschreitbare Schranken eingeschlossen. Er erzählte mir damals, wie er bei einer ceremoniellen Gelegenheit genöthigt worden sei, einen Schluck Wein zu genießen, dadurch sehr krank geworden sei und sich habe erbrechen müssen. Er theilte mir auch seinen Plan mit, [102] sobald er freie Hand haben würde, zu mir zu ziehen und unter meinen Augen über sich und die Begegnisse seines Lebens eine Schrift zu verfassen. Wie interessant, wenn das zu Stande gekommen wäre! Doch nur allzu bald hieß es:

 

„Der ist besorgt und aufgehoben,

Der Graf wird seine Diener loben.“

 

Noch an dem Tage, welcher der Katastrophe voranging, dem 14. Decbr. 1833, kam H., wie Pfarrer Fuhrmann erzählt, zu diesem des Morgens zum Religionsunterricht und betrug sich mit gewohnter Unbefangenheit und Liebenswürdigkeit. Nach Tisch kam er wieder, um Herrn Fuhrmann zu helfen, Papparbeiten zu machen, die zu Weihnachtsgeschenken dienen sollten. Mit dem Sohne desselben führte er ein sehr heiteres Gespräch, holte Pappendeckel, schnitt zu und belehrte als Meister des Faches den in solchen Dingen ungeschickten Geistlichen. Dann ging er mit diesem fort, übte eine Handlung der Wohlthätigkeit und schied von F. „mit kindlicher Freundlichkeit.“ Bald darauf hörte F., daß H. im Hofgarten verwundet worden sei, eilte zu ihm und fand ihn in einem erschreckenden Zustande. H. war, wie er angab, von einem ihm unbekannten Fremden an das Uzische Denkmal gelockt worden, allen Umständen nach unter schwerem Verbot, Etwas davon zu entdecken und unter dem Vorwande, daß ihm nun sein ganzes Schicksal kund werden solle. Dort [103] erhielt er zwischen die sechste und siebente Rippe links einen Stich, der, wie die Sektion auswies, absolut tödtlich war. F. war öfters bei ihm und erhielt rührender Weise von dem Todtwunden noch freundliche Belehrungen über die erwähnten Papparbeiten. Am 17. December des Abends ward er zu dem Sterbenden gerufen; er eilte hin und bereitete ihn zu dem um 10 Uhr eingetretenen Tode vor. Sanfte Ergebung und kindliche Frömmigkeit bildeten nach Fuhrmann's Erzählung und Zeugnisse den Charakter dieses Hinscheidens.

„Am 19. Decbr. wurde die Sektion vorgenommen, die eine entsetzliche Wunde sehen ließ. Sie ging von oben nach unten in schiefer Richtung und muß mit großer Gewalt beigebracht worden sein: denn sie war tief in den Körper eingedrungen, hatte den Herzbeutel durchstochen, das Herz unten an der Spitze geritzt, war durch die ungewöhnlich große Leber gedrungen und hatte auch den Magen durchschnitten. Es ist zu verwundern, wie H. mit dieser schrecklichen Verletzung noch einen Weg von einigen tausend Schritten machen konnte 3) und daß er [104] nicht mehr Schmerzen und Beängstigungen hatte, da die Wunde nach innen entsetzlich blutete und die Speisen aus dem zerschnittenen Magen in den hohlen Leib gedrungen waren.“ 4)

Am 18. Dec. schrieb mir Ludwig Feuerbach, der bekannte Philosoph, aus Ansbach: „Du wirst schon vor Ankunft dieses Briefes die Nachricht erhalten haben, daß Hauser gestern Nachts vor 10 Uhr in Folge der Wunde, die er am vergangenen Samstag hier im Schloßgarten erhielt, gestorben ist. Gestern Abends bis ½ 7 Uhr war noch der Schullehrer Meyer bei uns und versicherte uns, daß H. ganz außer Gefahr sei und nur die Gelbsucht habe, eine gewöhnliche Folge heftigen Schreckens. Da der erste Mordversuch mißglückt war, der zweite auch keine bedenklichen Folgen zu haben schien, ja seine Wunde für einen leichten Ritzer erklärt wurde, so war es nicht zu verwundern, wenn auch ein Sceptiker wie ich, der bisher immer nur die Widersprüche gegeneinanderhält, die sowohl bei der einen, als bei der anderen Erklärung herauskamen, sich, ohne ein bestimmtes Urtheil zu fällen, zu der gegnerischen Ansicht hinneigte. Bloß das sinnliche Faktum der Körperverletzung konnte hier einen festen Grund gewähren; und da dies so unwichtig erschien, so konnte man frank und frei im Gebiete der Conjekturen umherschweifen, die alle [105] zu Hauser's Nachtheile ausfielen. Daß der große Haufe, der zu Allem blindlings Ja oder Nein sagt und der schon vorher gegen H. von allerlei Vorurtheilen eingenommen war, kurzweg den Stab über ihn, als einen Betrüger, brach, versteht sich von selbst. Gegen das Urtheil der Menge, so lange es Urtheil bleibt, kann man gleichgültig sein, aber nicht, wenn es bestimmenden Einfluß auf Handlungen hat. Und dies scheint hier der Fall zusein. Das Untersuchungsgericht ging bei ­Hauser's Vernehmung offenbar von der Prävention aus, daß er selbst der Thäter sei. Wie tragisch ist das Ende des armen Hauser! Mit seinem Tode muß er es dem rohen Volke besiegeln, daß er kein Betrüger war. – – – –“

Dieser Freund irrte sich. Bei den Unbefangenen, wie bei L. Feuerbach selbst, ging allerdings ein Umschlag der Meinung vor sich. „Das rohe Volk“ aber ließ sich selbst durch Hauser's Tod und Leichenbefund von seinen herz- und geistlosen Verläumdungen und Angriffen keineswegs abhalten. Nicht nur Merker setzte in Verbindung mit dem zum erklärten Feinde Hauser's und Feuerbach's gewordenen Grafen Stanhope seine Opposition fort; es trat auch der geheime Rath v. Lang in Ansbach wider den Todten auf und ließ in öffentlichen Blättern einen äußerst boshaften und beschimpfenden, die Anklage des Betruges und der Selbstverletzung erhebenden, aus H. einen ganz gemeinen, landstreichenden [106] und gauklerischen Burschen machenden Artikel erscheinen, dem ich nachdrücklich zu entgegnen veranlaßt war.

Herr v. Lang behauptete in diesem Artikel, daß man im Schnee keine andere Fußspur, als Hauser's eigene gefunden. Ein angesehener Mann in Ansbach schrieb mir damals unter Anderem Folgendes: „Zur Ehrenrettung Hauser's dürfte zu erwiedern sein, daß die Besichtigung des Platzes, wo die That geschah, unmittelbar darauf nicht vorgenommen worden und eine Entdeckung von Fußtritten im Schnee später deßwegen nicht möglich gewesen, da derselbe noch am nämlichen Abend zerfloß – Thatsachen, die in Ansbach Jedermann weiß“ u. s. w. Ich habe zu seiner Zeit auch diese Nachricht geltend gemacht, der kein Widerspruch entgegengesetzt wurde. Herr Eschricht aber findet es für gut, dem Publikum bloß die alten längst widerlegten Lügen des Herrn v. Lang wieder aufzutischen und, wie Alles, was seinen Annahmen günstig, als ausgemachte Wahrheiten zu behandeln, meine Entgegnungen und Widerlegungen aber gänzlich zu ignoriren.  5) [107]

Bei derselben Gelegenheit war mir von Dr. Heidenreich in Ansbach durch Ludwig Feuerbach's briefliche Vermittlung, die Nachricht zugekommen, daß aus der Lage, Richtung und Tiefe der Wunde, an welcher Hauser starb, augenscheinlich hervorgehe, daß er sich dieselbe nicht selbst beigebracht habe. Ich machte davon in meinem Aufsatze gegen Lang ganz arglos und unbefangen den mir erlaubten Gebrauch. Da schleuderte Heidenreich in einem Nürnberger Blatt eine zornige Erklärung gegen mich, worin er versicherte, daß meine Berufung auf ihn alles Grundes entbehre, indem er mich gar nicht kenne und mir persönlich gar Nichts mitgetheilt habe. In dem Zusatze „persönlich“ lag jedoch das Zugeständniß einer wenigstens indirecten und mittelbaren Mittheilung. Ich war nun genöthigt, mich auf Ludwig Feuerbach, als die vermittelnde Autorität zu berufen, und Heidenreich konnte Nichts thun, als schweigen. Jener schrieb mir damals aus Ansbach unter dem 12. Januar 1834 Folgendes: „Die eigentliche Triebfeder, die dem Benehmen Heidenreich's zu Grunde liegt, glaube ich deutlich erkannt zu haben. Die Meinung, welche Hausern für einen Selbstmörder erklärt, ist für Heidenreich eine Instanz, die ihn [108] einschüchtert und abhält, die gegentheilige Ansicht bestimmt auszusprechen, wenn er sie gleich hat und in seiner Arbeit 6) als die wahrscheinlichere mit mehr Kraft und Gründen unterstützt, als die entgegengesetzte. Seine Erklärung erscheint mir daher als eine captatio benevolentiae bei der Partei im Publikum, die Hausern für einen Selbstmörder hält. Die physiologischen Phänomene an diesem, die Heidenreich in seinem Berichte, den ich im Manuscripte gelesen, so schön darstellt, zeigen, daß Hauser in einem abnormen Zustand gelebt haben muß, und bestätigen daher auch indirekt die Ansicht, daß dessen Tod ebenfalls ein Werk der Verrücktheit sei.“ 7) Der Streit, in welchen ich gegen alle Erwartung auch hier verwickelt wurde, ist also nur ein Beweis, wie durch Menschenfurcht und feige Rücksichten selbst ganz bestimmte wissenschaftliche Einsichten und Ueberzeugungen abgehalten werden, sich frei und offen vor der Welt zu zeigen, und wie der Vertreter der Wahrheit fast überall, auch was die geistig höher stehenden [109] Menschen betrifft, auf die traurigsten und widerwärtigsten Hemmungen stößt.

Ein ganz anderer Mann war indessen der K. Landgerichtsarzt Dr. Albert in Ansbach, dessen ohne alle Zurückhaltung ganz nur dem objektiven Tatbestand und der daraus hervorgehenden Ansicht der Sache gemäß verfaßtes Gutachten mir zum Behufe beliebiger Benützung im Manuscripte mitgetheilt worden ist. Es wird hier für sehr wahrscheinlich erklärt, daß Hauser's Wunde, welche mehrere der wichtigsten, zur Fortsetzung des Lebens nothwendigen Organe verletzte, durch eine fremde, geübte Hand zugefügt worden sei. Eine besondere Leibesbeschaffenheit Hauser's oder zufällige äußere Umstände, welche die Tödtlichkeit der Verletzung begründet hätten, seien nicht vorhanden gewesen. Das Instrument, womit die Wunde gebohrt wurde, scheine eines der gefährlichsten Mordwerkzeuge, ein sogenanntes Banditenmesser, zweischneidig und spitzig und mit einem passenden Griffe versehen, gewesen zu sein; die Wunde sei augenscheinlich durch einen raschen, kräftigen Stoß in einem Zuge beigebracht worden, wie es durch eigene Hand und an einer so gefährlichen Stelle unmöglich geschehen konnte, wenn auf bloße Täuschung und Mystifikation ausgegangen wurde. Die von der Wunde gegebene Beschreibung ist wörtlich die folgende: „Wenn man die Verletzungen der einzelnen Organe zusammenstellt, so erscheint ein einziger Wundkanal, wie er [110] ursprünglich durch das verletzende Instrument gebildet wurde, auf folgende Art: Das verletzende Instrument war durch die allgemeinen Bedeckungen und durch die Intercostalmuskeln in die Brusthöhle eingedrungen, hatte den Herzbeutel mit Verletzung der Spitze des Herzens durchschnitten, war durch den fleischichten Theil des Zwerchfelles in die Höhle des Unterleibs gedrungen, hatte den Rand des linken Leberlappens penetrirt und sich im Magen zwischen der cardia und dem fundus noch eine Oeffnung gebahnt, ohne die entgegengesetzte Wand des Magens verletzt zu haben.“ Dazu wird bemerkt: „Bei einer Selbstverwundung zur Täuschung kann man nicht wohl annehmen, daß von einem verletzenden Instrumente an einer so gefährlichen Stelle ein so ernstlicher Gebrauch gemacht werde, wie es bei der tiefeingedrungenen Wunde Hauser's der Fall war. Die Auswahl der Stelle verdient besonders in's Auge gefaßt zu werden; auch berechtigt die Tiefe der Wunde, welche durch einen raschen, kräftigen Stoß in einem Zuge zugefügt war, zu der Annahme, daß sie nur bei dem festen Vorsatze zum Selbstmorde auf die angegebene Weise hätte entstehen können.“ In Beziehung auf Hauser's ungewöhnlich große Leber enthält das besagte Gutachten den Ausspruch, sie sei ein wichtiger Beleg für Hauser's lange Einsperrung, und zwar in sitzender Lage, wie aus einer analogen Erscheinung bei Thieren erhelle. Es sei nämlich bekannt, daß bei Thieren, welche der freien [111] Bewegung beraubt würden, eine Vergrößerung der Lebermasse künstlich erzeugt werden könne, wie die Juden bewiesen, die, um eine größere Gänseleber zu erhalten, die Gänse in einen engen Raum einzuschließen pflegten. Dr. Albert bezeugt, daß sich H. während seines Aufenthaltes zu Ansbach einer guten Gesundheit zu erfreuen gehabt. Erst drei Tage vor seiner Verwundung hatte Dr. Albert Gelegenheit, ihn in einem geselligen Zirkel beim Tanze in seiner gewöhnlichen kindlich-kindischen Unbefangenheit und in so heiterer Stimmung zu sehen, daß man nicht annehmen könne, er habe sich mit Gedanken zum Selbstmorde getragen. Glaubwürdige Personen versicherten nach der Aussage desselben Arztes, noch einen Tag später von H. die Aeußernng gehört zu haben, daß er gern Offizier werden möchte, wenn es nur keinen Krieg gebe; er habe erst seit fünf Jahren zu leben begonnen und möchte noch nicht gern schon wieder sterben.

Kaum begreiflich war den Aerzten eine schon oben berührte unwidersprechliche Thatsache, die der verhältnißmäßig außer­ordentlichen Anstrengung im Gehen, der er sich nach seiner Verwundung unterzog, ohne früher, als es der Fall war, die seinem Zustande entsprechenden Zufälle zu erleiden. Von Uzens Denkmal bis zum Thore des Schloßgartens sind ohngefähr 300 Schritte, und vom Gartenthore bis zu Meier's Wohnung wohl über 900. Der Verwundete hat den letztern Weg dreimal gemacht; [112] es ergibt sich daher eine Strecke von mehr als dreitausend Schritten, die er zurücklegte, während er an den edelsten Theilen tödtlich verletzt war. 8) – Man hat so viel über die Wunder gespottet, die in Hauser's Geschichte und Erscheinung vorgekommen sein sollen. Hier hat man auch wieder ein solches, aber ein so historisch sicheres und ausgemachtes, daß ihm kein Spott und Hohn Etwas anhaben kann. Es liegt in dieser Geschichte eben wirklich in gewissem Sinne eine Reihe von Wundern, d. h. von Thatsachen vor, die mit den Maßstäben, welche die alltägliche Erfahrung an die Hand gibt, nicht zu messen sind, daher in Widerspruch mit den Naturgesetzen zu sein scheinen, und für eine oberflächliche Betrachtungsweise den Charakter des Unmöglichen und Fabelhaften tragen. Hätte sich die letale Natur jener Wunde nicht durch Tod und Leichenbefund herausgestellt, so würde das, was H. mit und trotz derselben geleistet hat, als ein ganz augenscheinlicher Beweis gelten, daß er gelogen habe und nur unbedeutend verletzt gewesen sei. So sieht es mit den Einsichten und Beweisen jenes dünkelhaften Unglaubens und sogenannten gesunden Menschenverstandes aus, den in der Hauserischen Sache die Herren Merker und Eschricht zu vertreten unternommen, und durch dessen Barbarei und Hart­näckigkeit, was das Traurigste ist, der arme Hauser noch auf dem Sterbebette so viel zu leiden gehabt. [113]

Bürgermeister Binder, Hauser's frühester Freund und sein Vormund in den letzten Zeiten seines Lebens, fand sich, da er ihn nach seiner Verwundung in Ansbach besuchte, veranlaßt, die Umgebung desselben zur Erfüllung ihrer Pflichten gegen ihn aufzurufen und sie zu ermahnen, nicht durch die Sorglosigkeit und Lieblosigkeit, die aus der vorgefaßten Meinung von seiner Selbstverletzung und Gaukelei entsprang, seine Leiden zu erhöhen und sein Ende zu verbittern. H. selbst beklagte sich darüber, daß man ihn hören lasse, er habe sich selbst gestochen. Am Abend des 17. December, da Dr. Horlacher bereits erklärt hatte, derselbe werde in der nächsten Nacht sterben, hörte man von ihm, während er die Arme über den Kopf ausstreckte, die Worte: „Ach Gott – ach Gott – so abkratzen müssen – mit Schimpf und Schande!“ So bitter war das Ende des Unglücklichen. Und jetzt nach fast 30 Jahren erneuert sich jene Rohheit, wiederholt sich, trotz der entscheidendsten Gegenbeweise, wie ich sie schon früher gegen seine Ankläger 9) öffentlich geltend gemacht, die stupide Beschuldigung gauklerischer Selbstverletzung, unter welcher er, die herzzerschnei­dendsten Klagen ausstoßend, in's Grab gesunken.

In Frei's combinatorischer Broschüre über K. H. [114] sind Briefe von einem Dr. Hartmann und einem Sohne des Präsidenten Feuerbach zu finden, die über die Katastrophe handeln. Ersterer schreibt, er habe noch am Tage seines Todes mit H. gesprochen und von ihm Aeußerungen vernommen, aus denen zu ersehen war, daß derselbe der demnächstigen Lösung seines Lebensräthsels entgegensehe. Er sagte Nichts von dem Fremden, der ihn mit diesen Hoffnungen erfüllt hatte; er hüllte seine Andeutungen in die Form eines Traumes, den er gehabt haben wollte. Schon zwei Nächte erscheine ihm eine Gestalt, die ihm ganz bestimmte Aufschlüsse über seine Herkunft versprochen. Er wisse bereits so viel, daß er auf große Reichthümer zu rechnen habe, das Uebrige werde er dem Dr. Hartmann morgen sagen können. Nun endlich werde er wissen, wer sein Vater, seine Mutter sei. So sprach er um 2 Uhr; er bat den Genannten, ihn zu verlassen und eilte seinem Verhängniß entgegen. Noch vor seinem Tode suchte ihn Hartmann zu sprechen, was nur mit Mühe gelang. „Hätte ich Ihnen doch Alles gesagt“, äußerte der Sterbende; „ich ging in eine gräßliche Falle; aber Gott wird richten.“ In dem mit F–r–b unterzeichneten Briefe heißt es: „Die einstimmigen Aussagen der Aerzte, welche der Sektion beigewohnt, gingen dahin, daß eine solche Wunde nur von einer fremden, kräftigen Hand, mit der Absicht des Mordes beigebracht werden konnte. 10) Das [115] Instrument sei übrigens von der Art gewesen, daß die Wunde gleich zugefallen sei, was ihr den Schein einer unbedeutenden Verletzung gab. Ich habe diese Umstände heute selbst aus dem Munde des Dr. Albert vernommen. Man sagt, H. sei ein Betrüger, weil man von dem angeblichen Mörder keine Spur gefunden. Aber umgekehrt wird ein Schuh daraus, wie man zu sagen pflegt. Man fand keine Spur von dem Thäter, weil H. in den Augen der Leute ein Betrüger war, und weil man daher nicht auf der Stelle Alles aufbot, um den Verbrecher zu entdecken.“ Es wird daselbst auch ein besonderes Gewicht auf den Bericht des Pfarrers Fuhrmann gelegt, welcher bezeugte, daß H. die drei Tage, die er auf dem Sterbebette zubrachte, seine Gemüthsruhe behalten, eine ungeheuchelte Religiosität an den Tag gegeben, und in „sanftem Frieden“ hinübergegangen sei.

Ueber Hauser's letzte Momente und Aeußerungen sind mir zweierlei Berichte zur Hand, der des genannten Geistlichen, wie ihn derselbe in seiner Broschüre gegeben, und der des Lehrers Meyer, welcher mir handschriftlich zugekommen ist. Beide enthalten Züge, die weder mit [116] Merker's, noch mit Eschricht's Ansichten vereinbar sind. „Wie ist der Zustand Ihres Gemüthes,“ fragte der Geistliche; „sind Sie innerlich recht ruhig, drückt Sie kein Anliegen, wofür Sie Erleichterung wünschen?“ – „Warum,“ sagte er, „soll ich denn unruhig sein; ich habe ja Alle, die ich kenne, um Verzeihung gebeten. Der liebe Gott wird mich gewiß nicht verlassen.“ In diesem kindlich einfachen, vertrauenden Tone spricht wohl Niemand auf dem Sterbebette, der ein Leben voll Betrug und böser Streiche hinter sich hat. Späterhin sagte er nach Fuhrmann's Erzählung einmal: „Ach, das sind dunkle Wege, die Wege Gottes;“ worin sich, obgleich in der sanften Weise religiöser Ergebung, die Meinung ausspricht, daß er ein allzu grausames und unverdientes Schicksal erleide. 11) Dazu kommen Aeußerungen, welche zeigen, daß er durch Mörderhand zu sterben glaubte und bis zu seinem Ende die Meinung hegte, er sei von hoher Geburt und habe namentlich eine noch lebende Mutter, die sich um ihn gräme. Mehrmals sagte er: „Viele Katzen sind der Maus Tod,“ woraus man sieht, daß er sich vorstellte, er gehe durch die Bemühungen und Nachstellungen mehrerer Personen zu Grunde. Einmal sagte er: „Dam – groß Dam – stark genug – Gott, erbarme dich ihrer.“ Diese Worte können nicht anders verstanden werden, als daß H. [117] sich dachte, eine vornehme Dame sei seine Mutter; dieselbe werde großes Leid um seinen Tod fühlen, und es frage sich, ob sie stark genug sein werde, diesen Schmerz zu ertragen. Da man nun nicht annehmen kann, daß H. im Angesicht des Todes noch fort und fort Komödie gespielt, so sind diese mir von Herrn Meyer in Ansbach mitgetheilten Aeußerungen ein psychologischer Beweis, daß H. kein Betrüger und Selbstmörder, sondern das leidenvolle, tragisch endende Opfer großer und schwerer Mißhandlungen und Verbrechen gewesen.

Was den Ausdruck seiner Gesichtszüge im Tode betrifft, so sagt Fuhrmann: „Keine abschreckenden Gesichtsverzerrungen, keine Verdrehung der Augen und Glieder, wie man sie öfters bei Sterbenden sieht, waren zu bemerken, nur einen äußerst schmerzhaften Zug um seinen Mund glaubte ich wahrzunehmen.“ 12) Vermuthlich war es weniger der Gram um sein gewaltsames Ende, als der Kummer um die abscheuliche Verkennung und Behandlung, die er noch sterbend zu dulden hatte, was einen so schmerzlichen Ausdruck seiner Züge begründete.

 

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1) Rösch, Beobacht. über den Cretinismus II. S. 86 f. unter dem Titel: „Ueber das Irresein im kindlichen Alter und dessen Zusammenhang mit dem Cretinismus.“ 

2) Pfarrer Fuhrmann in Ansbach beschreibt die noch in späterer Zeit an ihm hervortretende Furchtsamkeit S. 18 seiner Schrift über ihn. „Ging man mit einem Messer oder einer andern Waffe auf ihn los, so konnte man ihn treiben, wohin man wollte. Bittend und flehend und nicht mit erheuchelten, sondern den wahren Geberden und Bewegungen der Angst zog er sich zurück und kauerte sich, wenn er einen Winkel erreichte, in diesen ballförmig zusammen. Als ich einst einen schönen Cavalleristensäbel, den ich bewunderte, aus der Scheide zog und mit gestrecktem Arme vor mich hinhielt, stand H. mehr als die doppelte Länge des Säbels von mir entfernt am Fenster und es war unmöglich, ihn von meinem Platze aus zu erreichen. Dennoch stellte sein Gesicht die Wirkung des größten Schreckens dar und er bat mich flehentlich, das gefährliche Instrument wieder an seinen Ort zu bringen.“ Dr, Heidenreich in seiner Schrift über Hauser's „Verwundung, Krankheit und Leichenöffnung“ S. 29 bezeugt, daß ihn „ein Federmesser, eine Toilettenscheere in der Hand eines Mädchens zu erschrecken im Stande war.“ 

3) Der vom Hofgarten Heimkehrende bewog nehmlich den Lehrer Meyer, mit ihm dorthin zu gehen, wo ihm seiner Aussage nach ein Mann mit schwarzem Schnurrbart und blauem Mantel einen Beutel gereicht und dann einen Stich in die Brust gegeben. Meyer glaubte ihm nicht, sondern hielt die Sache für Verstellung und Gaukelei. Als sie bis in die Nähe des Hofgartens gekommen, wollte er sich nicht weiter führen lassen und kehrte mit H. um. 

4) Fuhrmann's Kaspar Hauser, Ansbach 1834 S. 53 ff. 

5) „Schon 14 Tage nach Hauser's Begräbniß hatte der geheime Rath v. Lang einen heftigen Artikel veröffentlicht, worin er behauptete, daß sich alle Aussagen Hauser's in Betreff der Zusammenkunft mit einem Fremden als falsch erwiesen hatten, daß man namentlich keine andere Fußspur im Schnee, als die eigene Hauser's gefunden u. s. w. Aber nun fügte Lord Stanhope noch eine Reihe neuer Beweise hinzu, darunter den gewiß durchaus entscheidenden, daß der seidene Beutel schon früher im Besitze Hauser' s gesehen worden.“ Eschricht's „Unverstand“ S. 167 f. Was das letztere betrifft, s. unten Cap. XVI. Man hatte nehmlich Hausern diesen Beutel gestohlen, um ihn nachher beim Morde in irre führende Anwendung zu bringen. 

6) Dr. Heidenreich, Kaspar Hauser's Verwundung, Krankheit und Leichenöffnung. Berlin 1834. 

7) Ich habe die in Rede stehende Abhandlung bei dem Entwurf des gegenwärtigen Capitels nicht zur Hand gehabt und getraute mir nicht, bloß mit Hülfe meines Gedächtnisses etwas Bestimmtes daraus anzuführen. Als sie mir späterhin wieder zugekommen war, fand ich für gut, einen besonderen Auszug daraus zu veranstalten, wie er nun im Anhange Nr VII. zu finden ist. 

8) Vergl. Heidenreich a. a. O. S. 13. 

9) Namentlich in der allgemeinen Zeitung gegen den erwähnten Ritter v. Lang. 

10) Einer der Aerzte erklärte, daß „dieser Streich habe tödten wollen, eben so gut aber von eigener, als von fremder Hand habe geführt werden können.“ Heidenreich a. a. O. S. 26. Aus Heidenreich's Darstellung der Sache geht gleichwohl hervor, daß eine Selbstverletzung undenkbar ist, s. hierüber das Nähere im Anhang Nr. VII. 

11) Siehe Fuhrmanns „Kaspar Hauser“ und die dieser Schrift angehängte Trauerrede. 

12) Vergl. Heidenreich S. 15, wo es in dem Berichte über die am 19. Decbr., 35 Stunden nach dem Tode, vorgenommene Leichenöffnung und bei Beschreibung des auf dem Tische liegenden Leichnams heißt: „Die Gesichtszüge waren wenig entstellt, doch mit dem Ausdrucke tiefen Schmerzes.“