BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Jacob Grimm

1785 - 1863

 

Von der Poesie im Recht

 

1815

 

______________________________________________________________________________

 

 

 

§. 8.

[Beweis aus poetischen bestimmungen selbst.]

Bisher haben wir gesehen, dasz das recht mit der poesie entsprungen ist, dasz es in seiner gestalt poetisch gebunden gewesen zu sein scheint, dasz es gleich den gedichten voll lebendiger wörter und in seinem gesammten ausdruck bilderreich. damit bleibt aber diese verwandtschaft unter beiden nur zur hälfte erkannt, und uns übrig, die andere, so zu sagen, practische ebenfalls zu betrachten. denn es folgt, wenn jenes wahr ist, schon daraus selber, die poesie müste sich nicht auf das wort beschränken, sondern damit tiefer wirken und den inhalt auf das mannichfaltigste mit bestimmen 1). hieraus wird sich nun auch klärer darthun, dasz die vorwaltende sinnlichkeit sich auf den inneren geist zurück bezieht, von dem sie ausgieng, das frische aussehn keine tünche, das gleichnis kein hohles war, vielmehr sie die sache selbst zu umschreiben und umgrenzen suchen. später entfernt sich die bildlichkeit aus der gesetzgebung, sie scheint zwar gerader auf die sachen zu gehen, allein man könnte fragen: ob diese immer so genugthuend umfaszt werden? das neue gesetz möchte gern vollständig sein und alle fälle voraussehen, das alte scheut sich oft, einzugreifen und stellt lieber die entscheidung in etwas natürliches, zufälliges, es ehrt auch heilige zahlen, während jenes todte und weltliche zahlen vorzuschreiben und damit zu messen pflegt.

Poetische bestimmungen zeigen sich zuvörderst an den vorstellungen von raum und zeit, wann festzusetzen ist: wie weit etwas gehen? wie lange es währen soll? die alten gesetze sagen: so weit als der hahn schreitet, fliegt, oder die katze springt; näher als ein hahnensporn 2) oder ein katzensprung. Apulejus hat: ne ungue latius discedere. auch: so weit ein stein mag geworfen werden; bezeichnender noch als: rasteweit, meilenweit, wiewol man den meilenstein (lapis) auch statt der meile selbst braucht. wir pflegen noch jetzt zu sagen: einander trauen nicht über den steinwurf hinaus 3). gerade so Homer Il. III, 12. τόσσον τίς τ᾽ ἐπιλεύσσει, ὅσον τ᾽ ἐπὶ λᾶαν ἵησιν; und in einer sage nordamerikanischer wilder finde ich, dasz einer so lang leben sollte, als man über die gräber seiner gestorbenen frauen nicht mit dem stein werfen konnte. 4) im Dreieicher weisthum: ‚auch sol ein gemeiner hirt nit verrer faren mit sinen schafen und ziegen in den wald, dan er mit sinem stab gewerfen mag.‘ 5) noch poetischer in der Schledenhuser holzdingsordnung von 1576, wo bestimmt ist, dasz einer so weit plaggen 6) machen kann, als, wenn er den linken fusz auf das feld, den rechten in seinen zaun stellt,  er mit der rechten hand einen hammer unter dem linken fusz wegwerfen mag. dieser ‚hammerworp‘ galt aber im osnabrückischen viel allgemeiner, z. b. bei übertragung von gemeindeländern; um die grösze des stücks zu bezeichnen, muste der erwerbende aus einem wagen mit der rechten hand unter dem linken bein den hammer werfen. auf ähnlichem grund beruhet die vorschrift der ebenangeführten Schledenhuser forstordnung über den eckernschlag, wonach einer, auf eine bezeichnete art festgestellt, soweit er mit einer barte (stange) reichen kann, erwirbt. man liesz nach altem herkommen dem henker vom gute der selbstmörder alles was er beim leichnam stehend mit seinem schwerte reichen konnte 7). und für das unendliche, unbegrenzte drückte man sich aus: so weit der blaue himmel langt 8). ferner: das vorrecht der erstgeburt war tief begründet, dasz wenn gleich das gesetz gleiche erbtheile vorschrieb, gleichsam zur beschwichtigung jenes rechts und des ihm anhangenden volksglaubens dem erstgebornen noch ein eigenthümliches ehrenstück gelassen werden muste, dessen begrenzung man in die gewalt des unschuldigen thiers legte, um dem göttlichen recht seinen freien lauf wieder zu öffnen: ‚er empfängt über sein theil noch den hahnenflug‘ so viel lands, als ein fliegengelassener hahn durchfliegt, eh er sich niederläszt 9). was hier der auf gut glück entsandte stein, stock, hammer oder vogel rechtlich bestimmen, vereinigt ein indischer mythus recht auffallend: Wischnu erwirbt so viel lands, als der von ihm geschossene pfeil 10) durchfliegt. das steinwerfen ist uralte sitte und wird durch Hectors und Ajax wettkampf (Il. VII, 264 – 270), noch mehr den Brunhildens und Siegfriedens (1861 – 76) bestätigt: der weiteste stein entschied, ob der freier die braut erhalten, oder die jungfrau frei bleiben würde. in urkunden wird die gränze, die der rücken eines hohen gebürges macht, so ausgedrückt: ‚wie kugel rollt und wasser rinnt‘; es ist das, was wir die wasserscheide zu nennen pflegen, das römische divortium.

Dauern soll ein recht: ‚so lange der wind aus den wolken weht und die welt steht‘, 11) häufig in nordischen sagen: ‚medan verold stendr‘, im Hakonarmal 20: ‚solang bis Fenriswolf los wird und kommt‘, Ossian: ‚solang das meer flutet und ebbt‘, unsere volkslieder: ‚so lang der Main flieszt in den Rhein‘, Nestor 12): ‚so lange die sonne scheint und die welt steht‘, lauter epische formeln für die gewöhnliche: immer und ewig; bis an den jüngsten tag. die Edda singt: ‚til ragnarökrs, unz regin riufaz‘ bis zum weltuntergang, wo alle mächte und gestirne zergehen. sonderlich häufig in urkunden stehet 13): ‚so lang der wind weht, der hahn kräht, und der mond scheint‘ nach dem volksglauben, am letzten welttag werde der wind (als vogel) seine schwingen zusammenlegen, und die sonne ihr scheinen einstellen. hahnenschrei löst und bindet den zauber, und wird häufig in den mythen als eine den vertrag brechende bedingung angeführt. 14)

Liegt es aber nicht an der unendlichen frist, sondern an einer kürzeren binnen der etwas geleistet oder erworben wird, so mangelt es wieder nicht an lebendigen bestimmungen. ein grundstück kann z. b. erworben werden während des schlafs des königes, gleichsam weil da seine leibliche kraft zu besitzen ruhe und gebunden sei. soviel nämlich alsdann der erwerbende landes umreiten, umackern oder umsäen kann, ist sein geworden. in einer volkssage vom ursprung der Welfen kommt vor, dasz Heinrich des Eticho sohn alles land verliehen empfängt, was er unter der zeit des mittagschlafs des kaisers bereiten mag. nach Hinkmar schenkte Clovis der Rheimser kirche an feld soviel, als der heil. Remig während des mittagsschlafs des königs umreitet. der mittagsschlaf als der leisere und kürzere macht die vergebung ungefährlicher, schwieriger, zufälliger, geheimnisvoller. eine dänische sage häuft noch mehr poetisches: könig Waldemar bewilligt dem heil. Andreas für die einwohner in Slagelse so viel grundstück, als der heilige auf einem neun nächte (ἐννῆμαρ) alten füllen umreite, während der könig zu bad sitze; da riefen des königs diener: o herr, macht dasz ihr aussteiget, er verreitet euch sonst all euer reich! wie dort die kraft zu besitzen schläft 15), ist sie in dem bad, das der badende nicht auf der stelle verlassen kann, gestört und gehindert. in andern beispielen geht das erfordernis der thatlosigkeit des verleihers ab und blosz die schwierige gehemmte handlung des erwerbers wird ausgedrückt. schon nach Herodot (IV, 7.) war der scythische goldwächter mit soviel lands begabt, als er in einem tag mit einem pferd umreitet. dem Horatius Cocles wird gegeben agri quantum uno die circumararit (Liv. II, 5.). ein weltliches maas wäre viel leichter gewesen, hätte aber die abtretung und erwerbung nicht geheiligt. Muhammed gleicherweise belehnt einen helden mit der ebene, die er an einem tag bereite 16). die stiftungsurkunde des klosters Reomans berichtet, dasz ihm der könig soviel land verliehen, als der heil. Johannes in einem tag auf einem esel durchritte, und der deutsche kaiser, nach einer sage vom ursprung des hauses Mansfeld, verlieh soviel felds, als der dienstmann mit einem scheffel gerste umsäen könne. eine der ältesten und wichtigsten mythen ist die altnordische vom könig Gylf, der die Gefion mit soviel land belieh, als vier ochsen in tag und nacht mit dem pflug aufreiszen würden 17). scheinen nicht solche erzählungen sämmtlich mit der alten landmessung und ackervertheilung in verbindung zu stehen? die namen zeigen es schon. ein morgen ist vermutlich so viel gewesen, als einer frühmorgens, oder in der morgenstunde umackerte 18). der neue besitznehmer muste mit seiner pflugschaar berühren, mit seiner egge befahren, mit seinem samen bestreuen, eh sein recht auf das land beginnen konnte; die neuzugründende stadt muste durch die furche eingehegt und gefriedigt werden, eh ihr umkreis heilig wurde 19). die natürlichsten, gewöhnlichsten handlungen begegnen der tiefsten deutung, aber überall bricht die gemütliche ansicht der alten welt hervor; durch den bloszen vertrag zwingt der mensch das im land selbst ruhende recht nicht allein, sondern er musz grund und boden selbst anrühren und erkennen.

Dasselbe will auch eine andere, der vorigen analog gehende uralte sagenreihe zum landeserwerb, sie fordert bedecken der erde mit thierhäuten. gleichviel, ob diese sagen gemeinlich als eine gegen den eigenthümer geübte schlaue list erscheinen; dort eine eigenwillige gutmütigkeit des verleihers vorwaltet. denn das feierliche und das für gültig anerkannte zufällige bleibt völlig in der idee. hier sind einige beispiele der zweiten art: Dido kauft in Africa so viel land, als sie mit einer thierhaut belegen könne; hernach schneidet sie solche in dünne riemen und belegt ein groszes grundstück, das aber eben so gültig erworben bleibt 20). unser volksbuch von der schönen Melusine meldet ähnliches von Raimund, der sich den grafen zu Poitiers soviel land leihen läszt, als er mit einer hirschhaut bedecken werde, die er gleichfalls in feine riemen schneidet. endlich in der nordischen mythe 21) bedingt Ivar Ragnarlod[broks]sohn mit könig Elli von England, dasz dieser ihm soviel grund und boden, als eine ochsenhaut bedecke, abtrete, welche er wiederum so fein als thunlich bereiten und zerschneiden läszt 22).

Zumal ist dem altdeutschen recht bei verleihungen und dienstbarkeiten ein fröhlicher, dem ungefähr freies spiel lassender ansatz lieber als das dürre wort. die abgaben, die im einzelnen auf das sinnlichste und kleinste beschrieben werden, bleiben im hauptvertrag ungewisz. der erbmarschall durfte seinen stab stoszen in den besten haberkasten und hatte macht daraus zu füttern, solang der stab festhaften blieb, dieser stab sollte anderthalb ellen lang sein. der erbküchenmeister wann er von dannen reitet und getraid an der tennen läge, darf er sein pferd hineinstellen; so viel getraide dem pferd bis an den fasselt oder drüber geht, das muste ihm alles zugeantwortet werden. dahin gehören auch gewisse laibe brots und semmeln, die man zur erden stiesz und von da dem berechtigten bis hinauf über die knie reichen musten.

Noch einige andere gesetzliche ansetzungen der erforderlichen grösze 23), stärke, menge, oder des genauen poetischen details: im angeführten Dreieicher forstweisthum: ‚thete er das nit, so sol er (der hubner, der einen hirsch im wildbann gefunden) büszen 60 Schilling geber (gäng und geber) pfennige und einen helbling und einen falen ochsen mit ufgeregten hörnern 24) und mit einem zinnelechten 25) zaile; wär es aber eine hinde so sol er geben eine fale kue, mit ufgeregten hörnern und mit zinnelechter zaile und 60 sch[illing]. pf[ennig]. und einen helbling; vor ein reh sol man geben 60 sch. pf. und einen helbl. und eine fale geisz – – wer da fähet eine bermeiszen, der sol geben eine koffechte hennen mit 12 hinkeln und 60 sch. pf. und einen helbl.‘ ebendaselbst: ‚wo ein hubner finde hirz, hind oder reh, das dan gebrochen wäre, da ein rabe sein haupt möchte verbergen.‘ ‚ist der hund also klein, das er nit reichet an seinen (des forstmeisters) stegreif, soll er ihn lassen gehen.‘ ‚auch theilten sie, wo ein mann hat wiesen und eckere, die in sein hub gehören, die mag er allweg halten, das sie nit zu wald werden; verhenget er aber das es zu wald wirdet und also stark wirdet, dasz es zwen ochsen mit eim joch nit nieder mögen getrücken, so sol er es nit rathen 26) ohne laube des forstmeisters.‘ im Büdinger forstbuch von 1425: ‚auch sol er gedings geben einem geforsten bredemann, der mag hauen ein buchen die hol ist, als ferner als er von der erden mit seiner axten gereichen mag.‘ die malleute und markgenossen zu Osnabrück erkennen dem holzgrafen zu: ‚den obersten stuhl mit einem küssen, einen becher mit wein, eine ruthe (stab) zur vertheidigung der mark, einen beutel drin die brüche zu verwahren und soviel schweine (d. h. zur waldmastung) als durch ein gingelpfort von auf- bis niedergang der sonnen können getrieben werden.‘ ebendaselbst: ‚so viel schweine zu betreiben, als ein rathester (rüster, erle) zu mittensommer laubes hat.‘ eine formel für unbedingte menge. Sachsensp. I, 34: ‚halbe huf und hofstat da man einen wagen uf gewenden möge.‘ I, 35: ‚alle schetze unter der erden tieffer dan ein pflug gehet gehören in königsgewalt.‘ III, 66. ‚graben als tief ein man mit einem spaten aufschissen mag die erde.‘ ‚zäunen oder mauern, als hoch ein man (glosse: mit einem schwert) gereichen mag auf einem rosz sitzende.‘ III, 82. glosse: ‚der richter gebeut mit briefen, ob es als fern ist, dasz man mit einem mal brots nit dahin gelangen könne‘ d. h. wenn die angeklagten nahe wohnen, erfolgt die ladung mündlich; wohnen sie aber so fern, dasz der gerichtsbote hungershalber sich brot unterwegs nehmen musz, brieflich. es ist bekannt, dasz in unserer poesie der botenlohn häufig das botenbrot heiszt. und so können aus der poesie ähnliche bestimmungen der länge, grösze, weite geschöpft werden, denn sie sagt: ‚sich solange küssen, dasz einer derweil eine halbe stunde wegs fortgeritten wäre‘ oder ‚der priester eine messe ausgelesen hätte‘ 27), ‚einer wär zwei meilen geritten, eh dasz sie zu ihr kam‘ (aus der ohnmacht), ‚dasz man eine halbe meile gegangen wäre auf schönem wege‘ u. dgl. m.

 

――――――――

 

1) im nord. gesetz heiszt ein loch in zäunen: grisasmuga, wörtlich: ferkelschmiege, wodurch sich ein junges schwein schmiegen kann. dies ist nicht blosz poetisch, sondern bestimmt zugleich die juristisch erlaubte oder straffällige weite der öffnung. 

2) vergl. Parcifal 3835. 

3) Fabelhans. 1703. s. 186. 203. 

4) Majer mythol. t. b. I, s. 22. 

5) Tristan 8567. Tristan den enkir werfen bat

wol also verre von der habe

daz man mit einem bogen dar abe

niht mohte han geslagen zu in.  

6) ausstechen des rasens, worüber Möser p. ph. III, no. 53. 

7) Eisenhart sprichwörter s. 23 der neusten ausgabe. 

8) Eisenhart a. a. o. s. 193.

[Otfr. I. 11, 22. so uuito so gisige ther himil innan then se

31. so uuar man sehe in uuaron sterron oder manon

so uuara so in erd-ente sunna sih biuuente.]  

9) etablissemens de s. Louis. 256. 257.

[Parcif. 6673. (er ritt soweit in einem tage)

ein vogel het es arbeit

solt erz allez han erflogen.]  

10) der pfeil ist bekanntlich in der mythe und sprache ein vogel. nach einer abweichenden sage verlangt der gott in zwergsgestalt ein stück land, das er in drei schritten beschreite, und erwirbt hernach mit göttlichen, ungeheueren das ganze. 

11) asegabuch s 56. hier wieder alliterationen. 

12) Schlötzers ausg. IV, 95. 

13) Schütze hollstein. idiot. IV, 355. Henneke knecht. v. 11. 

14) nach einem volksmärchen soll der teufel dem bauer ein haus fertig bauen, ehe der hahn kräht, sonst ist der bauer frei, der teufel verfallen. schon naht sich das werk dem ende, eine einzige ziegel bleibt noch aufzudecken: da ahmt der bauer das hahnenkrähen nach und plötzlich erkrähen alle hähne in der runde, der menschenfeind aber verliert die wette. dergleichen traditionen erscheinen bedeutend, wenn man die ganz ähnliche list, wodurch der zauberschmied in der Edda berückt wird, dazu hält, vor anbruch des ersten sommertags sollte er mit dem bau fertig sein, fällt aber in den schaden. Dämisaga 36.  

15) verrinnt, ausgeht, leer wird (possessio vacua), denn im wort possidere liegt posse (können, gewalt haben, walten) und sedere (sitzen, stehen, sich befinden, sein: wie estar u. stare), also: waltend sein: die physische möglichkeit ausschlieszlicher einwirkung. vergl. Savigny, recht des besitzes s. 186. 339.  

16) Niebuhr, römische geschichte. I, 349. 350. 

17) Dämis. 1. Heimskr. I, 5. 

18) pflug drückt die sache von der andern seite aus. urk. von 1330 ‚zu funff plugen‘ und eben so plowe im englischen häufig für acker. vergl. joch, juchart. ackern stammt nicht von acker, sondern acker, ager, umgekehrt von ackern, agere, die erde rühren, aufreiszen. 

19) Festus v. sulci, v. primigenius sulcus. 

20) Virgilius Aen. I, 371. Justin. XVIII, 4. 5. altdeutsche Eneidt 311–335. 

21) Ragnar Lodbrokssaga c. 19. 20. 

22) auch sage von Hors u. Hengist. s. Mascov I, 443. 

23) erinnert an einen schönen zug der nordischen dichtung: so grosz und hoch war Sigurd, dasz wann er sein sieben spannen hohes schwert gürtete und auf einen roggenacker gieng (ok er hann od rug-akurinn fullvaxin) da streifen die höchsten ähren an seines Schwertes schuh. 

24) Festus: patalem bovem Plautus apellat, cujus cornua diversa sunt ac late patent. 

25) zinnelecht. so Marienleben 2268 wol gezinnelohter har. 

26) darüber nicht schalten können, ohne erlaubnis etc. 

27) spanisch: quanto una missa rezada. silva p. 237.