Josua Harrsch alias Kocherthal
1669 - 1719
Bericht von der berühmtenLandschaft Carolina
1706/09
Das sechste Capitel
|
|
______________________________________________________________________________
|
|
[22] |
Das sechste Capitel.Von der Kauff- undHandelschafft.
1.WEilen Carolina fast aller Orten Ströhme und Flüsse hats / darauff man mit Nachen / zum theil auch mittelmässigen / und auf etlichen mit grossen Schiffen fahren kan / so ligt es zur Handelschafft sehr bequem.
2.Die Namen der vornehmten Flüsse in Süd-Carolina seyn: 1 Der Ahßly-Strohm: 2 Der Cooper: 3 Wando: 4 Back: 5 Staco: 6 Edisto: 7 Sewer: 8 Santee: 9 Watere: 10 Campahe.
3.Vermittellt dieser Flüsse können alle Waaren / Früchten und was man im Land erbauet / füglich zu den Haupt-Plätzen und Meer-Häfen fortgebracht werden / da sie alsdann in grosse Kauff-Schiffe eingeladen / und entweder hierauß in Europa gebracht / oder in America nach den Zucker-Inseln / oder in andere Landschafften dieses neuen Welt-Theils verführet werden.
4.Es seyn auch bißhero alle die Waaren und Früchten / die in Carolina sind gezielt worden / noch jederzeit wol zu Geld zu machen gewesen / so hat man auch nicht zu sorgen / daß ein und anderes künfftighin so bald solte ligen bleiben / doch muß man sich wie aller Orten nach dem Preiß richten / als der bißweilen steigt / bißweilen auch wiederum fällt. [23]
5.Die Müntze / wie auch das Meeß / Ehl und Gewicht sind in Carolina gleich wie in Engelland / nur in etlichen wenigen Dingen findet sich ein geringer Unterschied.
6.Von der Müntze ist zu mercken/ daß ein sogenanter species – Halberthaler / der bey diesen Zeiten bey uns 1. fl. gilt / in Engelland 27 Stüber gelte / und 12 Stüber thun einen Schilling; wäre also ein solcher Halbertbaler 2¼ Schilling.
7.Zwantzig Engelländische Schilling thun 1. Pfund Sterling nach unserm Geld 9. fl. weniger 3 Stüber oder 6⅔ Kreutzer.
8.Wann in Carolina im Kauffen / Leihen / Borgen / wie auch in Testament und Theilungs-Sachen / oder sonsten in andern Dingen Streit vorfällt / und die Partheyen darüber vor Obrigkeit gelangen / so werden in Endscheidung solcher Streit-Händel die Engelländischen Rechten und Gewohnheiten beobachtet. |