BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Josua Harrsch alias Kocherthal

1669 - 1719

 

Bericht von der berühmten

Landschaft Carolina

 

1706/09

 

Das sechste Capitel

 

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Das sechste Capitel.

Von der Kauff- und

Handelschafft.

 

1.

WEilen Carolina fast aller Orten Ströhme und Flüsse hats / darauff man mit Nachen / zum theil auch mittelmässigen / und auf etlichen mit grossen Schiffen fahren kan / so ligt es zur Handelschafft sehr bequem.

 

2.

Die Namen der vornehmten Flüsse in Süd-Carolina seyn: 1 Der Ahßly-Strohm: 2 Der Cooper: 3 Wando: 4 Back: 5 Staco: 6 Edisto: 7 Sewer: 8 Santee: 9 Watere: 10 Campahe.

 

3.

Vermittellt dieser Flüsse können alle Waaren / Früchten und was man im Land erbauet / füglich zu den Haupt-Plätzen und Meer-Häfen fortgebracht werden / da sie alsdann in grosse Kauff-Schiffe eingeladen / und entweder hierauß in Europa gebracht / oder in America nach den Zucker-Inseln / oder in andere Landschafften dieses neuen Welt-Theils verführet werden.

 

4.

Es seyn auch bißhero alle die Waaren und Früchten / die in Carolina sind gezielt worden / noch jederzeit wol zu Geld zu machen gewesen / so hat man auch nicht zu sorgen / daß ein und anderes künfftighin so bald solte ligen bleiben / doch muß man sich wie aller Orten nach dem Preiß richten / als der bißweilen steigt / bißweilen auch wiederum fällt. [23]

 

5.

Die Müntze / wie auch das Meeß / Ehl und Gewicht sind in Carolina gleich wie in Engelland / nur in etlichen wenigen Dingen findet sich ein geringer Unterschied.

 

6.

Von der Müntze ist zu mercken/ daß ein sogenanter speciesHalberthaler / der bey diesen Zeiten bey uns 1. fl. gilt / in Engelland 27 Stüber gelte / und 12 Stüber thun einen Schilling; wäre also ein solcher HalbertbalerSchilling.

 

7.

Zwantzig Engelländische Schilling thun 1. Pfund Sterling nach unserm Geld 9. fl. weniger 3 Stüber oder 6⅔ Kreutzer.

 

8.

Wann in Carolina im Kauffen / Leihen / Borgen / wie auch in Testament und Theilungs-Sachen / oder sonsten in andern Dingen Streit vorfällt / und die Partheyen darüber vor Obrigkeit gelangen / so werden in Endscheidung solcher Streit-Händel die Engelländi­schen Rechten und Gewohnheiten beobachtet.