Paul Rebhun
um 1500 - 1546
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[Aijr] |
Den Ersamen vorsichtigenund Weisen Burgermeister und Rhatzu Olsznitz meinengünstigen Herrn.
GNad und frid von Got dem vater / durch unsern eynigen Heyland Jesum Christum sampt meinen willigen diensten allezeit bevor / Ersame / vorsichtige / günstige liebe Herrn / Wenn ich mich umb einen Erbarn Radt und gemeine Stadt alhie zu Olsznitz / als meine lieben Pfarkinder neben gemeinen pflichten meines ampts / mit allerley freundlichen diensten / so zu Gottseligkeit / ehren / nutz / und gefallen menigklich gereichen möchten / so förderlich erzeigen künde / als ich gern wolde / so wer ich ja geneigt / sölchs an keinem vleis / mühe noch arbeit zu erwinden lassen / Wie mir dann des die frumen / und rechtsinnigen schefflein / sonderzweiffel werden zeugnus geben / Also hab ich auch under anderm [Aijv] / förderlich Gott / Und darnach eim E.R. und gemeiner Stadt zu ehren und besten / willig und vleissig / wie das wissentlich / gefördert / das die Gotselige geschicht der keuschen frawen Susanne / so ich ettwan in ein geistlich schawspil reymweis verfasset / durch etzliche eure ehrliebende Bürger neülicher verflossener zeit auff öffentlichem platz alhie / vor eim E.R. und gantzer gemein / ist auffs bescheidenist / und bequemmist (Got lob) agirt und gehandelt worden. Und nach dem es auch one das / ehrlich / und gebürlich in erzeigung gutes willens gegen jemand / nicht allein stückweis anzufahen / sonder auch / so viel müglich / mit völliger freundlikeit zu volziehen / und beschliessen / hab ich mich nicht benügen lassen / das ich einn E.R. sampt gantzer gemein mit öffentlicher darstellung obgedachtes spils / ein mal müglichs vleis neben meinen mitgehülffen hette verehret / sonder hab mir gefallen lassen / gemeltes geistliche [Aiijr] spil vollend durch den druck eim E.R. auch mit nahmen zu zuschreiben.Dann ob ichs wol zu jener zeit fur neün jahren einem andern guten freünd auch zugeschrieben / jedoch / dieweil ichs itzt nicht an wenig orten ettwas geändert / und gemehrt / und also gleich als auffs new durch meine werckstadt gefüret / und demnach in ettwas newer gestalt vor eim E.R. alhie lassen spielen / so wirt damit jehnem vorigem / und noch meinem lieben freünd / damit nichts entnuhmen das ich nach sölcher verflossener zeit aus bewegenden Ursachen / gedachtes spil / so auffs new durch meine hende gangen / newer / und volkumener agieret / und gespielet worden / auffs new auch in druck (welchs dann viel frumer hertzen zuvor begehrt) hab undergeben / unnd endlich auch nach meiner itzigen gelegenheit eim andern nahmen / nemlich eim E.R. alhie zu ehren unnd freundlichem willen auffs new zugeeygendt. Bitt der halben / ein [Aiijv] E.R. wolle sölches wolgemeinten zuschreibens keinen missfallen tragen / sonder zu freundlichem willen von mir erkennen / und auffnehmen / in guthertziger betrachtung / das (gleich wie von einem newen most ettwo einem guten freünd sein ehrtrunckh geschanckt / und zu grossem gfallen von ihm angenuhmen wird / hernach aus dem selben vass / wenn es zu wein wirt eim andern guten freünd / on nachteil des vorigen / sein verehrung auch geschehen kan / und offt der alte wein lieblicher wirt / denn der newe / und demnach auch die verehrung von dem alten / wirdiger denn von dem newen) also auch disz spil / darumb / das es nicht gar new / nichts dester unwerder zu achten / Sintemal offenbar ist / das die jenigen / so es etwa inn mösten gekostet auch itzt noch Got lob / zu ihrer besserung dem selben nach fragen / und ihren durst damit als ja (ihrem urteil nach) mit einem nicht so gar unmilden alten wein zu leschen [Aiiijr] begehren / Welchen dann das sölch ihr geistlich und seliges zechen von disem tranck ihn zum aller besten gedeyen möge / Ich ihnen von hertzen Gottes segen dazu wünsche / Und auch ein E.R. sampt gantzer gemein als mein geliebte schäfflein hiemit inn Gottes schutz und gnad gantz treulich thue bevelen. Datum etc.
Paulus Rephun Pfarrer alhiezu Olsznitz Superattendensim Ampt Voytsperg. |