Befreiung von der Studienbeitragspflicht
Sehr geehrte Studierende,
wenn Sie im Sommersemester 2010 von der Studienbeitragspflicht befreit waren, so überprüfen Sie bitte Ihren Befreiungsbescheid dahin gehend, wie weit er reicht. Viele Befreiungen wurden auf ein Semester, d.h. nur für das Sommersemester ausgesprochen.
Wenn dies auch bei Ihnen der Fall sein sollte und die Befreiungsgründe weiterhin gegeben sind, bitte ich Sie, in Ihrem eigenen Interesse bis 15.09.2010 einen neuen Antrag zu stellen und geeignete Nachweise vorzulegen.
Für Rückfragen und Auskünfte stehe ich Ihnen telefonisch unter der Tel.Nr. 0821/5586-3191 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch noch die zusätzlichen bzw. geänderten Befreiungsmöglichkeiten die ab dem Wintersemester 2009/2010 in Kraft getreten sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Simone John
Studienbeitragsverwaltung

