Fakultät für Gestaltung
Die Abschlussarbeit

Die Bachelorarbeit gibt ihnen die Möglichkeit, eine innovative gestalterische Aufgabe allein oder ein Themengebiet im Team zu bearbeiten. Auch wenn Sie im Team arbeiten, müssen Sie immer ein auf sie zugeschnittenes Themengebiet bearbeiten und die darauf bezogene Arbeit abgeben.  Sie werden dabei von einem Prüfer individuell betreut.

Die Bachelorarbeit besteht aus drei Teilen: einem Werkstück, der Dokumentation und der Präsentation. Das Werkstück kann eine praktische oder theoretische Arbeit sein, die innerhalb des thematischen Rahmens ihrer Fachklasse liegt. Die Dokumentation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Die formale Gestaltung der Dokumentation sollte den thematischen Rahmenbedingungen entsprechen und sowohl in einer gedruckten als auch einer archivierbaren digitalen Form (PDF) vorgelegt werden.

Die unten stehehenden Hinweise und der von Prof. Fleischmann verfasste Leitfaden sollen ihnen bei der Organisation und Erstellung der Bachelorthesis helfen. Bitte sprechen sie bei prüfungstechnischen Unklarheiten mit dem zuständigen Prüfungskommissionsvorsitzenden (Prof. Stoll bzw. Prof. Kowarschick) und bei formalen und inhaltlichen Fragen zur konkreten Arbeit mit ihrem Erstprüfer. Auch wenn im folgenden Rahmenbedingungen genannt werden, wollen wir ihnen eine möglichst große Freiheit bei der Ausgestaltung der Arbeit gewähren, Originalität und Innovation sind wesentliche Kriterien und damit kann es notwendig sein, dass sie hier aufgestellte Regeln umgehen müssen - das ist bei einem kreativen Studiengang auch eine Regel! Bitte stimmen sie sich aber darin mit ihrem Erstprüfer ab, dass es dabei nicht zu Missverständnissen kommt.

> Leitfaden zur Bachelorarbeit (PDF)

Wie finde ich mein Thema?
Das Thema können sie frei wählen, sie können aber auch ihren Erstprüfer um Themenvorschläge bitten. Vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit führen sie ein Gespräch mit ihrem zukünftigen Erstprüfer. Dabei legen sie ihm ein Exposé zu ihrer Arbeit vor und erläutern ihr Arbeitsvorhaben. Abschlussarbeiten können im Team bearbeitet werden, dabei ist jedoch bereits im Titel der unterschiedliche individuelle Bearbeitungsteil deutlich auszuweisen.

Sie legen dem Prüfer ein Exposé zu Ihrer Arbeit vor und erläutern im Gespräch Ihr Arbeitsvorhaben. Falls Sie ihre Bachelorarbeit gemeinsam in einer Arbeitsgruppe mit anderen Absolventen oder Absolventinnen verfertigen, muss im Exposé ihr persönlicher Verantwortungsbereich deutlich abgegrenzt sein.

Wer betreut meine Arbeit?
Für die Betreuung der Abschlussarbeit stellen sie ihr Thema einerm hauptamtlichen Dozenten - Dozentinnen sind hier immer mitgemeint :-) in der Fakultät für Gestaltung vor. In der Regel wird das derjenige Dozent sein, in dessen Fachgebiet das Thema der Arbeit angesiedelt ist. Für die gemeinsam mit der Fakultät für Informatik betriebenen Studiengänge können sie auch einen hauptamtlichen Dozenten der Fakultät für Informatik wählen. Falls der Erstprüfer ihren Themenvorschlag ablehnt, suchen sie sich entweder ein anderes Thema oder einen anderen Dozenten. Zusätzlich können sie einen Zweitprüfer wählen, der auch ein Lehrbeauftragte der Fakultät für Gestaltung sein kann.

Wann melde ich mich an?
Sobald sie die nach der Studien- und Prüfungsordnung erforderlichen Creditpoints erreicht haben, kann die Bachelorarbeit ausgegeben werden. Diese Voraussetzungen entnehmen sie bitte der jeweiligen SPO, die sie über unsere Homepage aufrufen können. Für Diplom und Masterarbeiten gibt es einen regulären Anmeldetermin im Vorsemester. Bachelorarbeiten werden zu Semesterbegin angemeldet. Zu diesem Termin können auch noch nachträglich Masterarbeiten angemeldet werden, jedoch reduziert sich dann die Bearbeitungsdauer, da der Abgabetermin für alle Abschlussarbeiten einheitlich ein festgelegter Termin zum Semesterende ist.

Wo melde ich mich an?
Nach dem informellen Gespräch mit dem Erstprüfer füllen sie im Sekretariat der Fakultät für Gestaltung (Raum L203) das entsprechende Formular aus. Bitte beachten sie, dass das dort fixierte Thema so in ihr Zeugnis übertragen wird. Beachten Sie, dass das Thema genau so im Zeugnis ausgewiesen werden wird. Aus diesem Grund sollten Sie das Thema so formulieren, dass es mit Blick auf  Bewerbungen für Ihren künftigen Arbeitgeber verständlich ist. Achten sie daher auch auf Verständlichkeit sowie eine deutliche und richtige Schreibweise.

Mit dem vollständig ausgefüllten Formular gehen sie zu Frau Lugner ins Prüfungsamt (Raum A201) und lassen sich von ihr bestätigen, dass sie alle formalen Voraussetzungen vorliegen haben. Sollten Voraussetzungen fehlen, besprechen sie sich bitte sofort mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden Prof Stoll (für die Studiengänge GD, KD, DKS) bzw. dem Prüfungskommisionsvorzitzendem Prof. Kowarschick (für die Studiengänge MM, IA, IMS). Sind die Voraussetzungen erfüllt, lassen sie sich vom Erstprüfer den Antrag unterschreiben. Sie geben das Formular im Sekretariat Gestaltung (Raum L203) ab.

Die Anmeldungen werden von der Prüfungskommission bearbeitet und an das Prüfungsamt weitergeleitet. Vom Prüfungsamt bekommen sie nach erfolgreicher Anmeldung einen Durchschlag zugesandt. Bei Problemen melden sie sich bitte persönlich beim Vorsitzenden der Prüfungskommission, um eventuelle Hindernisse frühzeitig zu klären.

Sie müssen also folgende Schritte zur Anmeldung erledigen:

  1. Anmeldung bei Frau Kiefer oder Frau Manea im Raum L203 besorgen
  2. Das mit dem Erstprüfer besprochene Thema eintragen
  3. Unterschrift des Erstprüfers (siehe Sprechstunden) einholen und den Zweitprüfer informieren
  4. Unterschrift von Frau Lugner im Raum A201 einholen
  5. Das Formulars bei Frau Kiefer oder Manea im Raum L203 im Sekretariat Gestaltung abgaben
  6. Das einige Wochen später zurück erhaltenen Durchschlag des Formulars kontrollieren. Auf diesem Durchschlag ist ihr Abgebatermin vermerkt.

Woraus besteht die Abschlussarbeit?
Die Abschlußarbeitarbeit besteht aus:

Bestandteile der Abschlussarbeit:

  1. einer gestalterisch-künstlerischen Arbeit
  2. deren wissenschaftlicher Dokumentation
  3. der Präsentation (mündliche Prüfung)
Abgabeteile der Sbschlussarbeit:
  1. die ausgefüllte Archivkarte
  2. die archivierbare Kopie oder Dokumentation der gestalterisch-künstlerischen Arbeit
  3. die archivierbare Kopie der wissenschaftlichen Dokumentation als Printout
  4. die digitalen Version der gestalterisch-künstlerischen Arbeit für das Onlinearchiv
  5. die digitalen Version der wissenschaftlichen Dokumentation für das Onlinearchiv
Im Regelfall geben sie jeweils ein Exemplar für Archiv, Erstprüfer und Zweitprüfer ab.

Wie gliedere ich meine Dokumentation?
Die wissenschaftliche Dokumentation hat folgende Gliederung, die in Absprache mit dem Prüfer modifiziert und der Themenstellung angepasst wird:

  1. Die Einleitung, in der Sie Ihre persönliche Motivation (Warum will ich dieses Thema berabeiten) und Legitimation (welche Fertigkeiten und Fähigkeiten bringe ich dafür mit) der Arbeit klären und insbesondere Ihren Bezug zum Thema offenlegen.
  2. Die design- und medientheoretische Einordnung Ihrer Arbeit mit einer ausführlichen Recherche und Quellenangabe. Es gelten die hochschulüblichen wissenschaftlichen Standards, wie sie in dem Leitfaden von prof. Fleischmann beschrieben werden.
  3. die strukturelle Analyse ihrer Arbeit.  In diesem Teil begründen sie ihre gestalterischen Entscheidungen und erläutern die Arbeit in Bild und Text so, dass Sie ohne weitere Hilfen anschaulich und verständlich wird.
  4. sie stellen den Designprozess im Sinne eines „making of“ dar und geben exemplarisch Einsicht in Ihre Arbeitsweise und erläutern den Einsatz von Medien. Dabei reflektieren Sie ihre Methodik und stellen ihre Erfahrungen vor.
  5. Die Einschätzung der Anwendungsmöglichkeiten ihrer Arbeit in gesellschaftlicher und ökonomischer Hinsicht und der Ausblick auf weitere Entwicklungsmöglichkeiten ihres Konzepts und sich daraus ergebende gestaltungs- und Forschungsmöglichkeiten.

Welche Form muß meine Dokumentation haben?
Der Umfang und die Gewichtung der einzelnenen Teile iherer Dokumentation hängt von ihrem Thema und ihren Schwerpunkten ab. Die Form der Dokumentation wird allein von ihnen bestimmt und sollte höchsten gestalterischen Qualitätskriterien entsprechen. Es gibt bewusst keine formalen Vorgaben hinsichtlich Umfang und Form, keinerlei Eingrenzung auf A4-Format oder eine bestimmte Art der Bindung. Inhalt und Form der Dokumentation sind nicht voneinander isolierbar.

Wer ist Ansprechpartner?
Ihr Ansprechparter, mit dem sie die Abschlussarbeit konzipieren und realisieren, ist der Erstprüfer. Sie sollten aber auch Gespräche mit dem Zweitprüfer führen, da er ebenfalls die Arbeit bewertet. Die Abschlussarbeit ist auch eine Gelegenheit, Netzwerke zu knüpfen und an andere Sachverständige innerhalb und ausserhalb der Hochschule heranzutreten. Der Status des Absolvierenden öffnet Türen, vor allem wenn sie an Leute herantreten, die selber eine aufwändige Abschlussarbeit geschrieben haben. Falls sie aber Fragen zu prüfungstechnischen Dingen haben, konsultieren sie bitte den zuständigen Prüfungskommissionsvorsitzenden.

Jedes Semester wird von einem studentischen Team für sie ein Almanach erstellt. Das Team kontaktiert sie, um Fototermine und die Abgabe von Text und Bildmaterial zu organisieren. Meist wird vom Almanachteam auch die Ausstellung selber organisiert.

Darf ich mein Thema ändern?
Das Thema der Abschlussarbeit wird so in das Zeugnis übernommen, wie es im Antrag von ihnen eingetragen wurde. In begründeten Ausnahmefällen können sie bei der Prüfungskommission bis 14 Tage vor Abgabe eine Themenänderung beantragen, die mit ihrem Erstprüfer abgesprochen sein muß. Bitte schreiben sie dann mit cc an die Prüfer einen formlosen schriftlichen Antrag per mail an den Prüfungskommissionsvorsitzenden, in der sie Namen, Matrikelnummer, altes Thema und neues Thema, ihre Prüfer sowie das Abgabedatum angeben.

Wann muß ich abgeben?
Die Abgabe erfolgt zum Ende des Semesters, den genauen Abgabetermin erfahren Sie im Bescheid (Durchschlag), den ihnen das Prüfungsamt zusendet. Ihre Präsentation findet in Regel in der darauf folgenden Woche statt.

Sie geben spätestens zu dem im Zulassungsbescheid des Prüfungsamts bestimmten Zeitpunkt ihre Arbeit in dem Umfang, der nach Ziffer 3 dieser Anleitung festgelegt ist, persönlich im Sekretariat Gestaltung ab. Wenn Sie diesen Termin nicht einhalten, gilt die Arbeit als nicht abgegeben und sie wird mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet

Was tun, wenn ich nicht fertig werde?
Die Bearbeitungsdauer wird von der Prüfungskommission entsprechend den Vorgaben der SPO festgelegt. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nur in den in §8 Abs. 4  RaPO genannten Fällen möglich. Bei Vorlage eines Attestes kann ein zusätzliches amtsärztliches Zeugnis gemäß Rahmenprüfungsordnung §21 verlangt werden. Ein begründeter Verlängerungsantrag ist zwei Wochen vor dem Abgabetermin bei der Prüfungskommission einzureichen.

Falls größere Schwierigkeiten bei der Bearbeitung des Thema auftreten, können sie auch ihr Thema zurückziehen und im kommenden Semester erneut eine Abschlußarbeit anmelden. Dabei muß jedoch das angemeldete Thema einen anderen Wortlaut haben. Die "Rücknahme des Themas" müssen sie spätestens 14 Tage vor der Abgabefrist dem Prüfungskommissionsvorsitzenden schriftlich mitteilen, da sonst eine nicht erfolgte Abgabe mit einer 5 bewertet wird. Natürlich gelten für Verlängerungen und Rücknahmen enge Gernzen, die sie in der SPO nachlesen können. Informieren siesich in solchen Fällen unbedingt über die entsprechenden Fristen und Wiederholungsmöglichkeiten, da bei Nichtbeachtung der Fristen eine Exmatriikulation droht.

Bei Verlängerungen oder Themnrückgaben sollten sie unbedingt mit dem zuständigen Prüfungskommissionsvorsitzenden sprechen.

Wie präsentiere ich die Arbeit?
Die Präsentation findet als Prüfung an einem festgesetzten Termin statt. Sie stellen den Prüfern Ihre Abschlussarbeit in einer ca. 20-minütigen Präsentation vor, anschließend findet ein ca. 10-minütiges Gespräch statt. Zur Präsentation müssen keine Ausstellungsaufbauten erfolgen. Der Raum der Präsentation wird ihnen zugewiesen und ist unabhängig vom Raum der Ausstellung.

Die Präsentation erfolgt hochschulöffentlich, sie haben jedoch auch das Recht, andere Personen als die Prüfer auszuschließen. Falls sie Personen einladen möchten, die keine Hochschulangehörigen sind, müssen sie dies vorher mit ihrem Erstprüfer absprechen. Die Form der ca. 20-minütigen Präsentation richtet sich nach den Inhalten ihrer Arbeit. Üblich ist die anschauliche und für die interessierten Zuschauer nachvollziehbar vorgetragene Kurzform der Dokumentation mit Präsentation ihrer gestalterisch-künstlerischen Arbeit. Der Stil der Präsentaion sollte dem Thema und ihrer Persönlichkeit entsprechen.

Denken sie daran, dass während der Präsentation der Strom ausfallen kann oder die Jalousien von der Gebäudeautomatik hochgefahren werden können oder dass ihr Rechner versagt. Die Präsentation findet dann trotzdem statt. Bitte legen sie sich einen Plan B zurecht.

Die Präsentation findet pünktlich statt. Falls sie technische Hilfsmittel verwenden, müssen sie diese vorher aufbauen und testen. Die Präsentation kann wegen technischer Probleme nicht verschoben werden.

Woher bekomme ich einen Beamer?
In den meisten Räumen befindet sich ein fest installierter Beamer. Bitte informieren sie sich vorher über dessen Funktionsfähigkeit, Auflöung und die Farbtreue. Für die Präsentation stehen genügend Beamer bereit, über deren konkrete Verfügbarkeit müssen sie sich selbst vor ihrer Präsentation kümmern. Zuständig für die Beamer sind Herr Bahr und Herr Plail.

Wie bekomme ich einen Raum für die Ausstellung?
Die Ausstellung Ihrer Arbeit findet in dem bei Herrn Fischer angemeldeten Raum statt. Zur Raumreservierung ist eine Kaution zu hinterlegen. Die endgültige Raumvergabe findet auf der Informationsveranstaltung eine Woche vor den Präsentationen statt, um Themenrückgaben berücksichtigen zu können. Bitte halten Sie Kontakt zum Werkschauteam, damit die Ausschilderung zur Ausstellung dem aktuellen Stand entspricht. Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausstellung ist die erfolgreich bewertete Arbeit.

Wann aufbauen?
Der Aufbau der Ausstellung erfolgt meist ab Montag bis Freitag in der Präsentationswoche (bitte fragen sie bei Herrn Fischer nach). Die Ausstellung, die nicht Bestandteil des Prüfungsverfahrens ist, beginnt am Freitagabend der Präsentationswoche. An diesem Freitag findet ebenfalls ein Presserundgang statt.

Was darf ich am Raum verändern?
Bitte klären mit Herrn Fischer, welche Veränderungen vorgenommen werden können. Bei Fachklassenräumen mssen sie auch mit dem Fachklassenleiter Rücksprache halten. Auf jeden Fall müssen sie den Raum nach Ende der Ausstellung in seinen Originalzustand zurückversetzen.

Wo kann ich Ausstattung ausleihen?
Bitte wenden sie sich für die Ausstattung an Herrn Fischer und für technische Geräte an Herrn Bahr bzw. Herrn Plail. Für die Ausstellung können nur im Ausnahmefall Geräte zur Verfügung gestellt werden.

Wann abbauen?
Der Abbau der Ausstellung erfolgt erst nach dem Ende der offiziellen Ausstellungsdauer. Bei einem vorzeitigen Abbau wird die Kaution nicht zurückgezahlt. Nach ordnungsgemäßem Abbau wird der Raum von Herrn Fischer begutachtet und entsprechend die Kaution zurückgezahlt. Die Hochschule kann für die Präsentation und Ausstellung keinerlei Haftung übernehmen. Dies gilt auch hinsichtlich Stromversorgung und Diebstahl. Bitte prüfen Sie, falls notwendig, mit Herrn Bahr oder Plail die Möglichkeiten der elektrischen Versorgung.

Wie komme ich in den Werkschaukatalog?
Das Werkschauteam erstellt eine Publikation und organisiert die Ausstellung. Das Werkschauteam wird Sie per Mail kontaktieren. Achten sie deshalb darauf, dass ihre gültige Mailadresse dem Werkschauteam rechtzeitig bekannt ist.

Wann bekomme ich Abschlusszeugnis und die Abschlussurkunde?
Sobald sie alle Veranstaltungen gemäß Studienordnung belegt haben (die Zulassung zum Abschlussarbeit und die Voraussetzungen für den Erhalt des Zeugnisses sind nicht identisch, denn einige Fächer sind nicht relevant für die Anmeldung der Abschlussarbeit) und die Note ihrer Abschlussarbeit auf Grund der Notenkonferenz der Prüfungskommission an das Prüfungsamt weitergemeldet wurde, erstellt das Prüfungsamt das Abschlusszeugnis. Dieses erhalten sie, nachdem es vom Prüfungskommissionsvorsitzenden und vom Präsidenten unterschrieben wurde, im Prüfungsamt. Die Urkunde dagegen erhalten sie auf der feierlichen Urkundenverleihung der Hochschule, zu der sie gesondert eingeladen werden.

Wie reagiere ich auf widersprüchliche Informationen?
In fachlichen Fragen gelten die Absprachen mit Erst- und Zweitprüfer, für prüfungstechnische Fragen gilt das Wort des Prüfungskommsiionsvorsitzenden. Im Zweifelsfall schauen sie in die RAPO und die SPO. Priorität haben auf jeden Fall die Aussagen in RAPO und SPO. In den SPOs gibt es jeweils einen Paragraphen zur Abschlußarbeit. Zudem sind die fachspezifischen Regelungen im jeweiligen Anhang 1 der SPO zu beachten.

Wo finde ich die Rechtsvorschriften?
http://www.hs-augsburg.de/service/studium/rechtsvorschrift/index.html


Prof. Jens Müller
3.2.10, aktualisiert am 10.6.2011





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